Ärger mit Abo nach angeklicktem Banner

  • Zitat

    Original geschrieben von Vodafone602
    Ich frag mich nur auch wie das technisch gehen soll, dass beim Tethering die MSISDN an eine Website übertragen wird? Und dann müsste doch auf der Website auch stehen, dass meine MSISDN bei Kauf übertragen wird? Stand da nämlich auch nicht!

    Häh stellst du dich nur so an oder bist du so? Ob Tethering oder direkt mit dem Handy gesurft - ist völlig latte.


    Du gehst über dein Vodafonvertrag ins Netz und überträgst (leider) dadurch zu gewissen Sachen deine Nummer. Und mit deinem anklicken auf zahlungspflichtig hast du einen Vertrag abgeschlossen.


    Übrigens die Aboabzockgeschichte beruht darauf, das die Kunde nicht wussten das sie etwas abgeschlossen haben.


    Das liegt aber bei dir anders, du schliesst etwas ab und verhälst dich dann wie ein bockiges Kind welches am Kaugummiautomaten Geld reinsteckt aber nicht den Kaugummi in der Farbe aussuchen kann.


    Ansonsten sollte man dir jemand an die Seite stellen der aufpasst das du nicht so viel Blödsinn anstellst.


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von Acroder


    Sorry, aber man sollte sich schon die Sachen durchlesen, was man unterschreibt.


    Du findest es also völlig okay, wenn man unbedarften Personen Dinge andreht, die sie eigentlich gar nicht brauchen? :rolleyes:


    Und zu dem Mist, den Vodafone bezüglich der Netzneutralität abzieht, fällt euch gar nix ein? Wundert mich nicht.


    Zum Thema:
    Dass durch einen Klick auf einen simplen "Bestellen"-Button schon ein Bezahlvorgang ausgelöst wird, ohne, dass nähere Information zum Bezahlvorgang geliefert werden, halte ich auch für grenzwertig.
    Man könnte ja auch einfach auf den Button "Bestellen - und über die Mobilfunkrechnung bezahlen" schreiben und so Transparenz schaffen. Oder auch, wie es bei anderen mobilen Bezahlvarianten üblich ist, den Geldtransfer durch einen Code in einer SMS autorisieren. Aber damit wäre es natürlich schwieriger Kids irgendwelche Abos anzudrehen. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Guron Dass durch einen Klick auf einen simplen "Bestellen"-Button schon ein Bezahlvorgang ausgelöst wird,

    Genau aus dem Grund wird ja neuerdings auch vorgeschrieben, dass auf dem Button eben nicht mehr nur "bestellen" stehen darf! Deshalb steht auf dem Button "zahlungspflichtig bestellen" - damit's auch der letzte User kapiert.


    VG, Julian

  • Neben "zahlungspflichtig bestellen" sollten aber die genauen Vertragsmodalitäten, bzw. die Zahlweise auch ersichtlich sein. Darum geht es ja.

  • Es muss informiert werden über:


    Merkmale der Ware bzw. Leistung, Gesamtpreis der Ware und ggf. eine Mindestlaufzeit des Vertrages.
    Zu diesen zentralen Punkten schreibt der Threadersteller hier aber nichts (oder übersehe ich es?).


    Der letzte Schritt eines Kaufs - egal bei welchem Shop im Internet - ist das Drücken auf "Zahlungspflichtig bestellen".


    Es gibt keinen mir bekannten Shop im Internet, bei dem man nach diesem Schritt noch Zahlungsmodalitäten festlegen kann.

    Mit Grüßen ...

  • Die "Buttonlösung" wiederum ist aber auch nur ein kleiner Teil dessen, was insgesamt eingehalten werden muss, dazu gehört noch ein ganzer Rattenschwanz an weiteren Vorschriften, einen Onlinebestellvorgang rechtskonform zu machen ist mit deutlich mehr Fallstricken verbunden, als so mancher wohl denkt. Da sind umfangreiche Informations- und Belehrungspflichten einzuhalten, Bestimmtes muss deutlich sichtbar und vor allem vor dem Kauf einsehbar sein bzw. sogar angezeigt werden. Bis heute meinen nicht wenige sich darüber hinwegsetzen zu können bzw. sich die Kosten für eine rechtskonforme Anpassung sparen zu können. Ohne eine genaue Rekonstruktion des Bestellvogangs wäre ich daher immer vorsichtig mit Pauschalaussagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mastad
    Da sind umfangreiche Informations- und Belehrungspflichten einzuhalten, Bestimmtes muss deutlich sichtbar und vor allem vor dem Kauf einsehbar sein bzw. sogar angezeigt werden.


    Diese Punkte habe ich ja eben geschrieben und benannt.


    Aber diese Informationen bekommt man ja hier im Thread nicht vom Threadersteller genannt.

    Mit Grüßen ...

  • Im hier anzuwendenden Gesetzestext heißt es:


    § 312g BGB
    (3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag [...] so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. [...]


    Das sagt doch alles aus. Wie und wann gezahlt werden muss, ist doch hier völlig irrelevant. Fakt ist, dass durch das Anklicken der richtig beschrifteten Schaltfläche ein Kaufvertrag zustande kam.

  • Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Diese Punkte habe ich ja eben geschrieben und benannt.


    Ja, ich hab etwas länger gebraucht und sogar mehrere Poster waren schneller ;) Zu meiner Verteidigung, ich tippe im Moment mit einem Handicap. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas2107
    Das sagt doch alles aus. Wie und wann gezahlt werden muss, ist doch hier völlig irrelevant. Fakt ist, dass durch das Anklicken der richtig beschrifteten Schaltfläche ein Kaufvertrag zustande kam.


    Andersherum wird IMHO ein Schuh draus. Beim Anklicken der hoffentlich richtig beschrifteten Schaltfläche muss alles andere bereits hinreichend klar sein.

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