ZitatOriginal geschrieben von Vodafone602
Worauf ich hinaus will, es muss ein offizielles Zahlungsmittel sein.
Unsinn. Du kannst auch vereinbaren, deine Schuld abzuarbeiten oder mit deinem Gewicht in Wattebaeuschen zu bezahlen.
ZitatUnd da diese festgelegt sind, und VOR KAUF AUSGESCHRIEBEN SIND (aka alle Beträge verstehen sich in Euro), SOLLTE DAS GLEICHE AUCH FÜR DIE ZAHLUNGSMETHODE GELTEN.
Damit sind wir wieder dabei, dass das deine Auffassung ist.
Fuer einen wirksamen Kaufvertrag muss nicht mal der Preis vereinbart werden, geschweige denn wie selbiger beglichen wird. Wobei es natuerlich sinnvoll ist, den Preis festzulegen, um spaetere Streitigkeiten diesbzgl. zu vermeiden.
ZitatOriginal geschrieben von Andreas2107
Ich hol mir mal ne Tüte Popcorn!
Bring' mir ein paar gesalzene Erdnuesse mit :p