Neuer TV: Reparaturdauer zumutbar? Wandlung?

  • Hallo,


    ich habe einen Fernseher neu erworben und dieser stand gut 1,5 Jahre bzw. genau 20 Monate originalverpackt bei mir zu Hause. Die Gründe hierfür spielen jetzt mal keine Rolle....


    Nun hatte ich den Fernseher doch angeschlossen und nach ca. 20 Minuten war der Fernseher defekt.
    (Bild schwarz, kein Menü, nichts mehr....) Eine Fehlbedienung liegt nicht vor.


    Nach Rücksprache mit dem Verkäufer wäre eine Wandlung nach 1,5 Jahren nicht mehr möglich und ich solle den Fernseher zu ihm senden und er würde ihn an eine autorisierte Reparaturwerkstatt senden.
    Auch der Hinweis, daß der Fernseher quasi neu ist und nur 20 Minuten gelaufen ist, interessierte ihn nicht.
    Ich schreibe hier immer "Verkäufer", das hört sich so nach einer einzelnen Person an. Dem ist nicht so, es ist ein großer Online-Versandhändler. Nur zum besseren Verständnis....


    Ich möchte defintiv keinen reparierten Fernseher. Er war quasi neu und er stand ja originalverpackt bei mir zuhause. Rechtlich habe ich keine Anspruch auf Wandlung, auch das ist mir klar. Auch ein Austausch in ein gleiches Modell ist nicht möglich, da natürlich inzwischen ein Nachfolgemodell auf dem Markt ist. Auch der Hersteller verweist mich an den Verkäufer. (einer der größten TV-Hersteller...)


    Nun habe ich ihn trotzdem zähneknirschend an den Verkäufer gesandt und dieser wiederum an die Werkstatt.


    Mittlerweile ist über 1 Monat vergangen.


    Nun meine eigentliche Frage:


    Gibt es irgendeine Möglichkeit, doch noch eine Wandlung d.h. Stornierung des Kaufvertrages und Rückzahlung des Kaufpreises zu erreichen? Evtl. in Bezug auf eine unverhältnismäßig lange Reparaturdauer?
    Kann man da wirklich überhaupt nichts erreichen?


    Hat da jemand irgendeinen Tipp für mich?


    Danke :)

  • Der TV ist nicht Neu. Er ist rund 20 Monate alt. Mir ist nicht ganz klar, wie und warum du jetzt(!) den TV gegen Geld tauschen willst?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Wenn auf dem Kulanzweg nix geht dann geht nix. Rechtlich hast Du keine Chance.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Natürlich ist er nicht neu, er ist 20 Minuten gelaufen....das steht ja bereits oben.


    Ich ärgere mich, den Fernseher nicht direkt nach dem Kauf ausprobiert zu haben.
    Dann wäre ein Rückgabe überhaupt kein Problem gewesen.


    Der Fernseher stand 20 Monate originalverpackt hier, der Zustand ist also genauso wie direkt nach dem Kauf.
    Nur interessiert das natürlich niemanden.


    Ich will einfach nicht einen neuen Fernseher anschließen und dann einen reparierten zurückbekommen.
    Evtl. sogar ein Austauschmodell, das vor seinem Defekt schon bei jemandem im schlimmsten Fall 23 Monate in Betrieb war.


    @azzkir


    Ok, so wird es wohl sein...


    Wenn trotzdem noch jemandem was einfällt, her damit.... :)

  • Re: Neuer TV: Reparaturdauer zumutbar? Wandlung?


    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    ...
    Nun habe ich ihn trotzdem zähneknirschend an den Verkäufer gesandt und dieser wiederum an die Werkstatt.


    Mittlerweile ist über 1 Monat vergangen.
    ...


    Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich dem Verkäufer umgehend nachweisbar mahnen, ihm eine Woche Frist setzen und andernfalls Rücktritt vom Kauf androhen.


    Gruß


    Pitter

  • Pitter


    Ja, daran habe ich auch schon gedacht....aber meine Befürchtung ist, wenn ich dem Verkäufer jetzt eine Frist z.B. von einer Woche setze, dass er den TV dann auch wirklich innerhalb einer Woche zurückschickt. ;)


    Ich will es ja irgendwie umgehen, dieses reparierten Fernseher wieder zu bekommen.

  • Tja, du wettest halt auf die Chance, dass die das in der Zeit auch nicht gebacken bekommen, um dann vom Kauf zurück zu treten. Aber hast du Alternativen?


    Gruß
    Pitter

  • Re: Re: Neuer TV: Reparaturdauer zumutbar? Wandlung?


    Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich dem Verkäufer umgehend nachweisbar mahnen, ihm eine Woche Frist setzen und andernfalls Rücktritt vom Kauf androhen.


    Gruß


    Pitter


    Aha, und auf welcher Grundlage genau?


    Es wurde jetzt schon ein paar mal geschrieben. Der Fernsehr ist 20 Monate alt, wie oft er benutzt wurde, ist da erstmal zweitrangig, denn das weiß der Verkäufer nicht.
    So wie ich das sehe, ist das der normale Schritt bei einem Mangel. Gerät wird eingeschickt, repariert und anschließend kriegst du es wieder. Somit sollte doch alles geklärt sein?


    Wandlung etc. kommt bei sowas definitiv nicht in Frage, warum auch.

  • Re: Neuer TV: Reparaturdauer zumutbar? Wandlung?


    Du schreibst selbst:

    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Rechtlich habe ich keine Anspruch auf Wandlung, auch das ist mir klar


    Was sollen wir da also groß an Ratschlägen geben, außer dass du auf Kulanz hoffen könntest?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Re: Re: Re: Neuer TV: Reparaturdauer zumutbar? Wandlung?


    Zitat

    Original geschrieben von bz_star
    ...So wie ich das sehe, ist das der normale Schritt bei einem Mangel. Gerät wird eingeschickt, repariert und anschließend kriegst du es wieder. Somit sollte doch alles geklärt sein?


    Wandlung etc. kommt bei sowas definitiv nicht in Frage, warum auch.


    Na, vielleicht weil der Händler das Gerät nicht in angemessener Zeit repariert. Oder bist du der Meinung, der Händler könne sich innerhalb der Gewährleistungszeit ewig Zeit lassen? Wie lange darf die "Ewigkeit" dauern?
    1 Monat, 2 Monate, 6 Monate, 1 Jahr....


    Gruß
    Pitter

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