Vodafone DSL Vertragsbeginn

  • Bei Vodafone wird der Vertrag mit Zeitpunkt des Erhalts des "Willkommens"-Briefs wirksam und nicht mit dem Anschalttermin der Festnetz-Leitung durch Vodafone, obwohl zu diesem Zeitpunkt die technische Realisierung überhaupt noch nicht gewährleistet ist, geschweige denn ein Leistungsbezug erfolgt.


    So kann es sein, dass ihr den Willkommensbrief bereits heute bekommt und DSL erst in 6 Wochen durch Vodafone bereitgestellt wird.


    Wenn ihr dann kündigen wollt und euch vermeintlich auf der sicheren Seite wähnt, stellt ihr fest, dass Vodafone anstatt gängiger Konvention den Vertragsbeginn rückdatiert hat.


    Genau das ist mir auch passiert, als ich vor ein paar Tagen kündigen wollte.


    Vertragsbeginn: 20.7.2011
    Anschalttermin: 26.8.2011


    Ich habe nun folgenden Brief verfasst (gekürzt) und bitte um eure Einschätzung:


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    mit Verwunderung musste ich feststellen (nach telefonischer Anfrage um Verlängerung meines Vertrags um 2 Jahre zu gleichen Konditionen), dass der Vertragsbeginn für das DSL-Classic-Paket auf den 20.07.2011 datiert.
    In den von mir unterschriebenen AGBs (siehe Anhang 1) heißt es:


    „Der Vertrag kommt zustande, wenn Vodafone den Antrag des Kunden durch Bereitstellung der Dienstleistung annimmt.“


    Ein Dienstvertrag i.S. des §611 BGB sieht die Bereitstellung einer Telekommunikationsdienstleistung, genauer die Bereitstellung eines DSL- und Festnetzanschlusses,vor.
    Diese Dienstleistungen wurden mir allerdings erst ab dem 26.08.2011 zur Verfügung gestellt , da der Vertrag mit dem vorhergegangenen Dienstleister (Deutsche Telekom) erst mit Ablauf zum 25.08.2011 wirksam gekündigt war.
    Dies ist auch aus der ersten durch Vodafone bereitgestellten Rechnung mit dem aufgeführten erstmaligen Erfassungszeitraum 25.08.11-19.09.11 (siehe Anhang 2) ersichtlich.


    Wie ist es Vodafone möglich die vereinbarte Dienstleistung „Vodafone DSL Classic Paket“ bereits zum 20.07.2011 zu erbringen, wenn der Anschluss erst durch die Telekom mit Ablauf zum 25.08.2011 freigestellt wird ?


    Auch wenn Benutzername und Kundennummer bereitgestellt werden, ist nach Maßgabe eines seriösen Geschäftsgebarens eine Bereitstellung der Dienstleistung (Telefonieren und Internetnutzung) zum 20.07.2011 noch nicht erfolgt.


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    HTC EVO 3D - mobiler Buddy
    Fritzbox 7270 - DSL Weggefaehrte

  • Verstehe ich das richtig?


    Du hast den Tarif mit Wunschtermin X bestellt und die berechnen Dir bereits vorher ab Datum der Auftragsbestätigung, bevor die überhaupt den Anschluss geschaltet haben?


    Das wäre ja echt ein Ding?

  • nein die berechnen ab tag der schaltung, lassen den vertrag aber keine vollen 24 monate laufen (bzw. ist der erste teil bis zur schaltung kostenlos). ich finds angenehm, so kommt man "früher" wieder aus dem vertrag raus :D
    auch wird man quasi bis zur schaltung kostenlos per surf-sofort mobil versorgt.


    für den, der auf den letzten drücker kündigt/wechselt ist das natürlich eine stolperfalle, aber da gibts bei vodafone noch mehr von der sorte (surf-sofort mobilfunkvertrag z.b. welcher gesondert gekündigt werden muss)

  • Zitat

    Original geschrieben von Samsiboy
    Verstehe ich das richtig?


    Du hast den Tarif mit Wunschtermin X bestellt und die berechnen Dir bereits vorher ab Datum der Auftragsbestätigung, bevor die überhaupt den Anschluss geschaltet haben?


    Das wäre ja echt ein Ding?


    Der Vertrag beginnt ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Die Berechnung ab Anschalttermin.


    Allerdings ist das auch nicht rechtens meiner Meinung nach.


    Kernleistung sind die Kommunikationsleistungen und der Vertrag beginnt dann auch erst mit der Anschaltung.

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  • Naja, die siehst ja die genauen Daten im Vodafone-Kundencenter und kannst dir entsprechend die Deadline für die Kündigung in deinen Kalender eintragen. :)

  • Ich verstehe das Problem nicht bzw. wo ist denn der Nachteil für dich?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von George99
    Naja, die siehst ja die genauen Daten im Vodafone-Kundencenter und kannst dir entsprechend die Deadline für die Kündigung in deinen Kalender eintragen. :)


    Es geht darum, dass objektive Zeitpunkte feststellbar sein müssen zu denen ein Vertrag wirksam wird.


    Mit Zugang des Willkommensbriefs empfinde ich das nicht als rational oder objektiv, vielmehr ist das ziemlich willkürlich.


    Beispiel:
    Du unterschreibst einen Mietvertrag für eine nicht besichtigte Wohnung. Dabei teilt der Vermieter dir dann im voraus mit wo diese ist und wo du dein Auto abstellen kannst (4 Wochen vor dem Einzug).


    Der Vertrag ist bei Unterschrift wirksam. Das ist unstreitbar klar.


    Allerdings richtet sich die Vertragslaufzeit nach dem Zeitpunkt des Einzugs und nicht nach Maßgabe des Mitteilungszeitpunktes.


    Mir ist unklar weshalb so ein Verhalten mittlerweile medial nicht angeprangert wird.
    Vodafone stand sowieso vor 2,3 Wochen schon in der Kritik aufgrund vermehrter Kundenbeschwerden.

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  • Ich zitiere mich mal selbst:

    Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Ich verstehe das Problem nicht bzw. wo ist denn der Nachteil für dich?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Der Nachteil ist ja offensichtlich. Er wollte den Vertrag jetzt kündigen, das geht so aber nun nicht, da er sich bereits passiv verlängert hat.

  • Re: Vodafone DSL Vertragsbeginn


    Zitat

    Original geschrieben von chaxx9966
    „Der Vertrag kommt zustande, wenn Vodafone den Antrag des Kunden durch Bereitstellung der Dienstleistung annimmt.“


    Ich vermute, dass Du da in die falschen AGB geraten bist. Das wird eher die Formulierung für Mobilfunkverträge sein. Schau nochmal die Unterlagen durch, gibt es eine konkrete Regelung dazu, etwa in dem Willkommensbrief?


    Ganz grundsätzlich wird ein Provider auch den Vertrag kaum erst mit Schaltung Zustandekommen lassen wollen. Man geht hier ja bereits in Vorleistung und Du könntest Dich durch Widerruf Deiner Willenserklärung noch davon lösen. So bliebe dem Provider nur der Schadensersatz. Eine AGB-Regelung mit Vertragsschluss sofort und ein späterer Beginn der Vertragslaufzeit von 24 Monaten wiederum könnte gegen 309 Nr. 9a BGB verstoßen.

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