Problem mit UPS Nachbarschaftszustellung

  • Was kommt raus? Ein unbekannter Nachbar ist nicht in meinem Machtbereich.


    Was ich mache. Habe ich auch schon geschrieben. Hier bis zum Wochenende auf weiter Hilfe und Infos hoffen und dann nach dem Wochenende entscheiden wenn mir der korrigierte UPS-Nachforschungsauftrag vorliegt.


    Da dieser ja lauten wird, beim Nachbarhaus abgegeben, Nachbar bestreitet die Unterschrift auch UPS gegenüber ist die Angelegenheit zwischen Versender und UPS zu regeln. Ich bin nach meiner Meinung raus.

  • Zitat

    Original geschrieben von shelter
    Nein, ein Widerruf ist ja eben "scheinbar" formal nicht möglich, weil die Widerrufsfrist nicht läuft, da die Ware noch nicht erhalten wurde. Aber das willst Du ja scheinbar nicht verstehen - und eben genau das hat hier doch mit der Problematik von juerglein zu tun.


    Und wie Du dem von mir angeführten Zitat/Link entnehmen kannst, wird eben beispielsweise im Falle einer fehlenden Belehrung ja "scheinbar" auch nicht widerrufen, sondern sich halt vom Vertrag gelöst. Aber das nennt man dann eben wohl nicht Widerruf. Und wäre demnach wohl formal eben auch nicht korrekt.


    Ich verstehe das schon, du aber augenscheinlich nicht.
    Ich versuche es nochmal zu erklären. Das Missverständnis liegt im Begriff der Widerrufsfrist. Für die Widerrufsfrist kommt es nämlich nur auf deren Ende an. Nach Ende der Frist ist kein Widerruf mehr möglich.


    Wann sie dagegen beginnt ist erstmal egal.


    Du behauptest man könne erst mit Erhalt der Ware widerrufen, weil die Widerrufsfrist erst dann zu laufen beginnt.
    Im Umkehrschluss würde das aber bedeuten, dass in den Fällen, in denen der Händler nicht über das Widerrufsrecht belehrt niemals widerrufen werden könnte, weil (wie du oben richtig zitiert hast) in diesem Fall die Widerrufsfrist nie zu laufen beginnt.


    Erkennst du das Problem an deiner Argumentation?


    Im Alltag würde das auch dazu führen, dass Verkäufern unnötig Kosten auferlegt werden würden. Angenommen ich bestelle etwas und mir fällt dann ein, dass ich das doch nicht haben möchte und von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen werde. Dann kann ich zwar den Verkäufer informieren, nach deiner Argumentation müsste er mir aber erst den Artikel zuschicken damit ich widerrufen und gleichzeitig den Artikel wieder zurückschicken kann. Je nach Warenwert müsste mir der Verkäufer dann noch die Versandkosten erstatten.

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    Quatsch, denn dann beginnt sie mit dem Erhalt der Ware


    NEIN!
    Ich empfehle dir mal den § 355 BGB zu lesen.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    NEIN!
    Ich empfehle dir mal den § 355 BGB zu lesen.


    kenn ich auswendig, danke, er ist wie Gummi, entscheidend ist der Kommentar, es sei dir der Palandt ans Herz gelegt


    zudem liegt keine Bestellung ohne Belehrung vor, bitte nichts konstruieren


    sehr schlüssig, dass deine Auslegung auf der Wirtschaftlichkeit der Anbieter fußt


    eine nicht erhaltene bzw unvollständige oder wie auch immer abweichende Sendung ist kein Grund zum Widerruf sondern zum Rücktritt


    steige jetzt hier aus, scheinbar liegen auch nicht alle Tatsachen auf dem Tisch, die Diskussion über den Versandweg überschwemmt die Gerichte, natürlich hat Jürgen hier gute Chancen, das streitet niemand ab, aber der zu gehende Weg scheint noch unabsehbar für ihn


    offensichtlich akzeptiert der Händler den Widerruf nicht, womit dieser meiner Argumentation folgt, wie gedenkt Jürgen ihn zu zwingen?


  • Nein, erkenne ich nicht. Denn genauso habe ich ja schließlich zitiert.


    Zitat


    Solange eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung fehlt, kann der Kunde sich von dem geschlossenen Vertrag jederzeit ohne Begründung wieder lösen.


    nach: http://www.luebeckonline.com/m…t/widerrufsbelehrung.html


    Dementsprechend kann und brauche ich nicht zu widerrufen, wenn die Widerrufsfrist nicht begonnen hat, da ich mich dann als Kunde auch ab davon von dem Vertrag lösen kann. Also ist dabei die ganze Widerrufsthematik meinem Verstädnis nach hinfällig. (Wobei ich das persönlich eh als sehr theoretisch erachte, weil man dann schon verdammt viel Glück mit der Händlerwahl hatte).


    Ändert aber nichts daran, dass meinem Verständnis nach ein WIDERRUF im hier vorliegenden Fall eben nicht möglich ist, da die Ware noch nicht erhalten wurde. Vom Vertrag lösen müsste man sich aber eben unabhängig von einem Widerruf können - so würde ich es zumindest verstehen. Ob es tatsächlich so ist und wie das in der Praxis ausschaut.... da bin ich raus. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    womit wir wieder beim Machtbereich wären


    Huh? Gerade die Wohnungen irgendwelcher Nachbarn sind die allerbesten Beispiele für eben einen Nicht-"Machtbereich". ("Unverletzlichkeit der Wohnung")

  • Zitat

    Original geschrieben von shelter
    nach: http://www.luebeckonline.com/m…t/widerrufsbelehrung.html


    Dementsprechend kann und brauche ich nicht zu widerrufen, wenn die Widerrufsfrist nicht begonnen hat, da ich mich dann als Kunde auch ab davon von dem Vertrag lösen kann. Also ist dabei die ganze Widerrufsthematik meinem Verstädnis nach hinfällig. (Wobei ich das persönlich eh als sehr theoretisch erachte, weil man dann schon verdammt viel Glück mit der Händlerwahl hatte).


    Dieses "ohne Begründung vom Vertrag lösen" auf das du dich so versteifst ist doch genau der Widerruf.
    Ich glaube da liegt dein Denkfehler.


    Dieses "lösen" geschieht doch gerade durch den Widerruf. Eine andere Möglichkeit gibt es in der Konstellation doch garnicht.



    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    eine nicht erhaltene bzw unvollständige oder wie auch immer abweichende Sendung ist kein Grund zum Widerruf sondern zum Rücktritt


    Eine nicht erhaltene oder unvollständige Lieferung schließen einen Widerruf nicht aus.

  • Sensationell, ich habe schon Popcorn in der Hand:


    6 User, vier falsche Rechtsmeinungen. Alle nutzen scheinbar Wikipeda oder ähnlich als Quelle.
    Hinweis: Bei Wikipedia findet sich zu dieser Problematik ein richtiger Text, der alle Fragen beantwortet. Wahlweise im Juraforum kurz recherchieren, das dauert keine 3 Minuten.:_)


    Ich halte mich hier raus,...aus gutem Grund...:_)

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!