Mein früherer Hermes-Paketbote wurde wg. der kreativen Nutzung des Unterschriftenfeldes seines PDA übrigens vom örtlichen Amtsgericht rechtskräftig verurteilt - und fährt weiter Hermes Pakete aus.
Fällt mir da gerade so ein
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Mein früherer Hermes-Paketbote wurde wg. der kreativen Nutzung des Unterschriftenfeldes seines PDA übrigens vom örtlichen Amtsgericht rechtskräftig verurteilt - und fährt weiter Hermes Pakete aus.
Fällt mir da gerade so ein
ZitatOriginal geschrieben von archie83
§ 323 BGB
Du hast das Zitat völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Es ging nämlich um den Widerruf bei nicht erfolgter Belehrung über das Widerrufsrecht, was nach shelters Meinung dann eben kein Widerruf sei.
In dem von shelter zitierten Link ging es aber um eine fehlende Widerrufsbehlerung und die daraus folgende Möglichkeit sich unbegrenzt ohne Begründung vom Vertag lösen zu können. Der Rücktritt nach §323 BGB hat damit ja erstmal nichts zu tun, denn der benötigt einen Grund, sowie regelmäßig das verstreichen einer Frist.
im Prinzip müsstest du garnichts machen sondern nur abwarten. letztlich muss der Händler beweisen, dass du die ware erhalten hast.
klärungsbedürftige Probleme würde ich aber beim Netzbetreiber sehen. Dieser wird irgendwann abbuchen und du hast wahrscheinlich auf dem Antrag bereits unterschrieben, dass du die SIM bereits erhalten hast. das könnte zu Problemen führen und ich würde hier mal ganz schnell noch beim netzbetreiber widerrufen, falls das noch möglich ist.
merkwürdig ist, dass der netzbetreiber dich nicht als kunden kennen will. sicher, dass da keine verträge bei einem Provider wie z.b. debitel usw. abgeschlossen worden sind? sicherheitshalber würde ich dennoch einen widerruf an den dir bekannten netzbetreiber schicken.
@ juerglein
über ein PN mit namen des Händlers wäre ich dankbar, um vor ihm gewarnt zu sein!
ZitatOriginal geschrieben von horstihorsthorst
Der Rücktritt nach §323 BGB hat damit ja erstmal nicht zu tun, denn der benötigt einen Grund, sowie das erstreichen einer Frist.
Der Schuldner (Händler) verweigert doch die Leistung (Lieferung der Ware in den Machtbereich des Kunden) ernsthaft und endgültig. Es geht also auch ohne Widerruf.
ZitatOriginal geschrieben von archie83
Der Schuldner (Händler) verweigert doch die Leistung (Lieferung der Ware in den Machtbereich des Kunden) ernsthaft und endgültig. Es geht also auch ohne Widerruf.
Ja, aber in meinem Post den du zitierst hast ging es nicht um den konkreten Sachverhalt von juerglein, sondern darum dass shelter behauptet ohne "Beginn der Widerrufsfrist" bzw. auch vor Erhalt der Ware sei kein Widerruf möglich. Das war OT.
ZitatOriginal geschrieben von flatty
Mein früherer Hermes-Paketbote wurde wg. der kreativen Nutzung des Unterschriftenfeldes seines PDA übrigens vom örtlichen Amtsgericht rechtskräftig verurteilt - und fährt weiter Hermes Pakete aus.
Fällt mir da gerade so ein
Die Geschichte würde mich ja brennend interessieren! Gerne auch per PN! ![]()
Nachdem mir der Händler ja gestern telefonisch mitgeteilt hatte meinen Widerruf nicht anzuerkennen hat er dies nun unter Bezugnahme auf mein Schreiben auch schriftlich getan:
"Ein Widerruf kann nur eingeleitet werden wenn die Ware ordnungsgemäß retourniert wurde. Da dies bekanntlich nicht geschehen ist lehnen wir das hiermit ab."
Auf meine Vorhaltung, daß ein Onlinehändler bei einer fehlgeschlagenen Nachbarschaftszustellung das Risiko des Verlustes trägt geht er weiterhin nicht ein.
Bitte weitere Vorschläge wie ich reagieren soll.
Du hast doch die bestellte Ware nicht erhalten, was hat das dann mit einem Widerruf zu tun?
Setze dem Händler eine letzte Frist und erkläre dann den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Gruß
Pitter
ZitatOriginal geschrieben von juerglein
Auf meine Vorhaltung, daß ein Onlinehändler bei einer fehlgeschlagenen Nachbarschaftszustellung das Risiko des Verlustes trägt geht er weiterhin nicht ein.
Wie hast Du denn bezahlt? Kreditkarte, Paypal, Rechnung?
Du hast ja sicher den Zustellnachweis von UPS, damit Anzeige gegen den Nachbarn wegen Unterschlagung o.ä stellen.
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