Himmelslaternen (Kong-Ming-Laternen) - Ausnahmegenehmigung - Wer ist zuständig?

  • Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    Schade eigentlich. Jeder der mal sowas gesehen hat wird wissen, dass es schon etwas hermacht. In Asien steigen die Laternen auch regelmäßig auf. Ob es dort deswegen zu vermehrten Bränden kommt wage ich zu bezweifeln...


    Muss ja nicht gleich vermehrt sein, hier reicht schon ein Einzelfall:


    http://www.t-online.de/lifesty…urch-himmelslaternen.html


    "In Siegen starb ein zehnjähriger Junge bei einem Wohnhausbrand. Diesen verursachte eine Himmelslaterne, nachdem sie auf dem Wintergarten gelandet war."


    Davon ab geht es nicht ausschließlich um Brandgefahr, die Drahtspeichen des Öffnungsrings können bei Vieh Magenverletzungen verursachen, oder auch Stromleitungen kurzschließen.


    Und nur weil das nett anzuschauen ist muss man da ja nicht unnötige Risiken eingehen.

  • kann man die teile eigentlich nicht einfach an eine "leine" legen (ca. 5-15m) ?.....ist doch sicher auch schön anzusehen und man dürfte damit wohl keine probleme bekommen :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von jsl
    kann man die teile eigentlich nicht einfach an eine "leine" legen (ca. 5-15m) ?.....ist doch sicher auch schön anzusehen und man dürfte damit wohl keine probleme bekommen :confused:


    Hier müsste man in die jeweiligen Vorschriften des eigenen Bundeslandes schauen um zu sehen ob so etwas möglich wäre oder nicht.


    Davon ab, dass eine "Leine" den optischen Effekt deutlich verschlechtern würde wäre das wohl auch ein rein praktisches Problem, bei 2-3 der Dinger (was dann aber wieder nicht wirkt) mag das noch gehen, bei 20 oder mehr würde das nur ein furchtbares Leinengewirr geben in denen sich die Teile verheddern und dann gegenseitig abfackeln...

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Davon ab, dass eine "Leine" den optischen Effekt deutlich verschlechtern...


    Ich vermute, dass aufgrund der möglichen Zugkraft die "Leine" maximal ein dünner Faden sein kann, andernfalls heben die Teile nicht mehr ab. Optisch wäre dieser (falls das überhaupt so funktioniert) im dunkeln wohl nicht wahrnehmbar.

  • Ich hielte es für unverantwortlich, offenenes Feuer im Papiermantel durch die Luft fliegen zu lassen. Unabhängig davon, ob genehmigungsfähig oder nicht.


    Zudem:
    Eine Genehmigung ändert rein gar nichts daran, dass evtl. Schäden zu Lasten des Verursachers gehen. Schon aus diesem Grund wäre mir solche Unternehmung viel zu haarig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Ein Teilerfolg wäre da so gut wie sicher. Weil dann davon auszugehen, dass die Verwaltung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht berücksichtigt hat, weil sie vom Ermessen kein Gebrauch gemacht hat. Verfahrensfehler des Ermessensnichtgebrauch.


    Das ist m.E. nicht zutreffend. Wenn die "besonderen Umstände des Einzelfalles" nicht dargelegt sind (was m.E. im vorliegenden Sachverhalt kaum gelingen kann), kommt man gar nicht zur Frage der Ermessensausübung. Und wenn man kein Ermessen ausüben muss, weil schon der Tatbestand des Gesetzes nicht erfüllt ist, ist der Nichtgebrauch auch kein Verfahrensfehler.

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Das ist m.E. nicht zutreffend. Wenn die "besonderen Umstände des Einzelfalles" nicht dargelegt sind (was m.E. im vorliegenden Sachverhalt kaum gelingen kann), kommt man gar nicht zur Frage der Ermessensausübung. Und wenn man kein Ermessen ausüben muss, weil schon der Tatbestand des Gesetzes nicht erfüllt ist, ist der Nichtgebrauch auch kein Verfahrensfehler.


    Stimmt, insofern es Bedenken wegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer Brandgefahr gibt.


    Allerdings hat die Behörde ja geäußert, generell keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, bzw. diese abzulehnen. Und somit würde die Behörde ja gar nicht erst die Umstände des Einzelfalls ermitteln, was auch nicht rechtens wäre.

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  • Klar steht einem Ausnahmeablehnung immer der Klageweg offen, aber selbst der generelle Verzicht auf Ausnahmeprüfungen rechtfertigt ja keineswegs die Anerkennung des eigenen Ausnahmewunsches. Ausnahmen sind Kann-Gewährungen, und eben nicht Muss-Ansprüche.


    Und wenn das in anderen Ländern und Kontinenten erlaubt ist, naja, was soll's? Zum einen wissen wir ja keineswegs, ob dort nicht ab und zu jemand dadurch zu Tode kommt. Das kommt ja nicht hier in die Zeitung, wenn am anderen Ende der Welt jemand bei einem Brand stirbt. Es ist ja nichtmal auszuschließen, daß dortige Umstände (Sozialverhalten, Wetter, Radius, Gefahrenumfang u.s.w.) tatsächlich weniger Risiko als hier erzeugen. Oder auch umgekehrt. Bei uns spricht schon die fast durchgehend dichte Besiedelung und die dominierende Wertschätzung der Kleinstfamilie dagegen.

    Je suis Charlie

  • Ja, ich sagte ja, dass es einen Teilerfolg geben würde. D.h., die Behörde müsste eine erneute Entscheidung treffen, in der sie eben alles ermittelt.


    Die Wahrscheinlichkeit, dass es eine Ausnahmegenehmigung gibt, ist gering.

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