Dass es sich um einen 'Blitzschaden' handelt, musst DU ja wohl nachweisen, nicht die Versicherung dass es keiner war...
Und woher sollen wir Deine Gewährleistungsansprüche erraten, wenn Du noch nicht mal schreibst wann das Gerät erworben wurde und welche Garantien oder Versicherungsverträge Du abgeschlossen hast?
Gruß Jörg