Schadenersatz bzw. Nachbarschaftsrecht

  • Hallo zusammen,


    ich habe mir vorhin Gedanken zu einer juristischen Frage gemacht, komme aber - auch mit Google etc - nicht wirklich weiter. Folgender Fall:


    Mein Arbeitgeber stellt seinen Mitarbeitern Parkplätze zur Verfügung (Büro und Stellplätze sind angemietet). Die Mitarbeiterstellplätze liegen im Innenhof unmittelbar an der Rückwand eines Parkhauses. Das Parkhaus ist dreigeschossig und an dieser Rückwand liegen die Abfahrten, d.h. es ist keine "geschlossene" Wand, sondern an den Abfahrten entsprechend offen (ich hoffe, man versteht das). Diese Abfahrtschleifen stehen nicht über die Aussenwand über, d.h. sie führen nicht über die unten parkenden Fahrzeuge hinweg.


    Nun hat mir gestern irgendein A... seinen Müll aufs Auto geworfen. Der Unrat bestand scheinbar aus Cola und Chips (die entsprechenden Verpackungen lagen auch noch irgendwo auf unserem Parkplatz), so dass ich gestern Abend noch eine ansehnliche Panade in der Waschanlage entfernen lassen musste. Heute Mittag hat mir eine Kollegin erzählt, dass bei ihr am vergängenen Freitag ähnliche Phänomene zu beobachten waren. Sie war daraufhin wohl auch beim Betreiber des Parkhauses, einem größeren Supermarkt. Die Filialleiterin hatte natürlich jede Verantwortung bestritten; Begründung: es wäre schließlich ein öffentlicher Parkplatz (es handelt sich um ein Parkhaus für Kunden, jedoch ohne Ein- und Ausfahrtsschranken). Verkaufsräume und Parkhaus werden ebenfalls von "unserem" Vermieter an die Einzelhandelskette verpachtet.


    Nun ist zum Glück ausser den Kosten für die Waschstraße noch kein Schaden entstanden. Ich frage mich aber, ob und ggf. gegenüber wem im Schadensfall Ansprüche bestehen würden, wenn da mal jemand Steine o.ä. runterwirft. Für mich kommen als mögliche Anspruchsgegner in Frage:


    die Einzelhandelskette als Pächter und Betreiber des Parkhauses,
    der Grundstückseigentümer
    der Arbeitgeber


    Die ja unbekannten Werfer selbst lasse ich mal aussen vor.


    Hat jemand eine Idee?


    Viele Grüße
    Matthias

  • Nun, wir brauchen gar nicht lange rätseln: Der von dir ausgesparte unbekannte Werfer ist aber dein Ansprechpartner, wer auch sonst?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Re: Schadenersatz bzw. Nachbarschaftsrecht


    Zitat

    Original geschrieben von knickepitten


    Die ja unbekannten Werfer selbst lasse ich mal aussen vor.


    Warum eigentlich?


    Nach deiner Logik müsstest du dich allerdings an deinen Arbeitgeber wende, denn der hat es ja zu verantworten, dass du dort parken musst ...

  • Die Geltendmachung verspricht keine Aussicht auf Erfolg, daher interessieren mich deliktische Ansprüche zunächst nicht.


    Der Arbeitsvertrag wäre meine erste Anlaufstelle... Jedoch habe ich das Problem, das der Arbeitgeber die Störung sich wohl nicht zurechnen lassen muss. Ich habe nur Urteile gefunden, in denen der Schaden durch vom AG beauftragtes Personal oder Firmen verursacht wurde. Hier ist das ja nicht so, daher glaube ich nicht, dass da vertragliche Ansprüche bestehen.


    Der Pachtvertrag könnte eine Schutzwirkung entfalten. Die Frage ist, inwieweit der Betreiber hier seine Verkehrssicherunfspflicht verletzt haben könnte/sollte. Hierzu gibt es nur diverse Urteile zu Beschädigungen im Parkhaus selbst, also im Rahmen des Nutzungsvertrags. Den hätte ich aber nicht, außerdem ist das Herabwerfen kein typischer Gebrauch eines Parkhauses. Muss sich der Betreiber das Fehlverhalten der Werfer zurechnen lassen?


    Die gleichen Fragen zu den quasivertraglichen Ansprüchen stellen sich für mich auch beim Eigentümer. Gibt es darüber hinaus noch eine Haftung des Verpächters?


    Die ganzen Urteile aus dem Bereich Nachbarschaftsrecht behandeln Tannenzapfen, Äste oder Kastanien... Ist das hier auch höhere Gewalt?

  • @ knickepitten


    jemand (ein gast) schüttet dir in der Disco ein glas Bier übern kopf. willst du die Reinigung vom disco-Betreiber, seinem vermieter oder von demjenigen, der dir das glas rübergeschüttet hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von knickepitten
    behandeln Tannenzapfen, Äste oder Kastanien... Ist das hier auch höhere Gewalt?


    Dagegen kann man ja was tun, gegen Idioten welche Sachen irgendwo runterwerfen kann der Eigentümer scheinbar nicht tun.

  • Den Parkhausbesitzer sähe ich allenfalls in der Pflicht, wenn sich die Vorfälle regelmäßig wiederholen und ihm das bekannt ist.


    Für Emissionen, die von einem Grundstück ausgehen könnte unter gewissen Umständen der Grundstückseigentümer haften. Leider ist uns unser in diesem Gebiet kundiges Mitglied vor geraumer Zeit abhanden gekommen.


    Frankie

  • Eben. Hatt ich ja weiter oben schon erwähnt; ich finde es aber immer wieder putzig, wie versucht wird, jegliches (!) Riskio anderen in die Schuhe zu schieben, Motto: "Schuld sind immer die anderen, und die anderen haften auch...."


    Ohne das jetzt böse zu meinen, ich kann knickepitten verstehen, dass es unschön ist, wenn die Karre kaputtgeht, aber leider sind die anderen Ansprechpartner die Falschen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Ich will hier gar nix abwälzen, mich interessiert einfach nur die rechtliche Würdigung der möglichen Ansprüche, die neben den deliktischen (die sind mir schon klar) bestehen. Ich habe dazu in angemessener Zeit eben nichts gefunden.

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