Schadenersatz bzw. Nachbarschaftsrecht

  • Zitat

    Original geschrieben von knickepitten
    Ich will hier gar nix abwälzen, mich interessiert einfach nur die rechtliche Würdigung der möglichen Ansprüche, die neben den deliktischen (die sind mir schon klar) bestehen. Ich habe dazu in angemessener Zeit eben nichts gefunden.


    bald Klausur?

  • Zitat

    Original geschrieben von knickepitten
    Ich will hier gar nix abwälzen, mich interessiert einfach nur die rechtliche Würdigung der möglichen Ansprüche, die neben den deliktischen (die sind mir schon klar) bestehen. Ich habe dazu in angemessener Zeit eben nichts gefunden.


    Wirst Du auch in unangemessener Zeit nichts finden, ohne das jetzt wie sonst bei solchen Fragen üblich in irgendwelchen hochtheoretischen Grundsatzdiskussionen ausarten zu lassen:


    Außer gegenüber dem Werfer hast Du gegen keinen der anderen auch nur irgendeinen Anspruch.

  • Gut gesprochen!
    :-)

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Da niemand von Dir verlangt, dass Du auf den Parkplätzen parkst, wieso sollte da jemand anderes als der Steinwerfer dafür haftbar sein? Einen Stein kann ich auch durch ein Gitter auf ein Auto werfen oder über eine Barrikade hinweg. Du kannst ja auch nicht die Stadt verklagen, wenn das auf offener Straße passiert oder deinen Vermieter, wenn es auf dem zu deiner Wohnung gehörigen Stellplatz geschehen würde. Mit verdammt viel Glück, Hoffnung und Wunschdenken hat dein Arbeitgeber aber ja eine Versicherung, die Beschädigungen jeglicher Art auf dem Firmengelände abdeckt... ;)

  • Schon schwer nachvollziehbar, daß man den Verursacher explizit außen vor lassen möchte, weil man meint seiner sowieso nicht im Handumdrehen habhaft werden zu können.


    Wenn ich ein umzäuntes und ummauertes Grundstück mein Eigen nenne, du parkst zur gemeinsamen Bridge-Partie drinnen und von draußen wirft jemand einen Teil der Kopfsteinpflasterstraße über den Zaun auf dein nobles Gefährt, wendest du dich dann an mich, weil ich ja offenbar die Gartenmauer nicht hoch genug hab mauern lassen? Ode an die Kommune, weil sie potentielles Wurfmaterial bereitgestellt hat? Oder an meine Eltern und die der Kommune, weil die uns verursacht haben?


    So angedachte Urteilsirrläufer lassen sich natürlich nicht ausschließen und ereignen sich ja auch immer wieder, aber da ist es ein Glück, daß sie genausowenig Bindungswirkung verursachen wie auch nachvollziehbare Urteile.


    Lustiger Gedanke aber... (-:=

    Je suis Charlie

  • Ich hatte bereits einen ähnlich gelagerten Fall. Das Resultat könnte wahrscheinlich hier auch anwendbar sein.


    Ich nutze einen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagen und für diesen wird mir am Arbeitsort ein Tiefgaragenparkplatz zur Verfügung gestellt. Gelegentlich nutze ich für Fahrten in´s Büro aber auch aus reiner Lust auf´s Fahren meinen noch vorhandenen Privatwagen. Diesen hatte ich am Tag des Schadeneintritts auch genutzt und auf dem mir zugewiesenen Stellplatz abgestellt. Der Nutzerkreis der Tiefgarage ist begrenzt, da eine Einfahrt nur mit Zugangskarte möglich ist.
    Als ich am Abend in mein Auto steigen wollte, stellt ich fest, dass mir jemand in die Seite gefahren war und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Schadenshöhe war knapp 4000 EUR.


    Die Polizei hat zwar den Schaden aufgenommen, da es sich jedoch um ein Privatgelände handelt, besteht kein öffentliches Interesse und Ermittlungen haben nicht stattgefunden.


    Nächster Anlaufpunkt war der Objektschutz, da die Garage videoüberwacht ist. Dort wurde mir jedoch mitgeteilt, dass eine Aufzeichnung nicht, sondern lediglich eine Echtbildanzeige im Überwachungsraum stattfindet. Also Fehlanzeige.


    Wer war jetzt letztendlich haftbar zu machen? Ergebnis: keiner! Der Verursacher war nicht auffindbar, AG und Vermieter haben die Sorgfaltspflicht nicht verletzt und sind demzufolge außen vor. Es ist ihnen nicht anzulasten, dass dort auch von anderen Personen Schäden angerichtet werden können. Da blieb dann nur die private Vollkasko, die den Schaden unter Abzug der Selbstbeteiligung übernommen hat.


    Jedoch Glück im Unglück, mein AG hat eine Dienstreisekaskoversicherung abgeschlossen, die die Selbstbeteiligung und Höherstufung durch während einer Dienstreise mit privaten Fahrzeugen erlittene Schäden übernimmt. Diese hat dann tatsächlich auch die mir entstandenen Aufwendungen übernommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von eteog
    Wer war jetzt letztendlich haftbar zu machen? Ergebnis: keiner! Der Verursacher war nicht auffindbar, AG und Vermieter haben die Sorgfaltspflicht nicht verletzt und sind demzufolge außen vor. Es ist ihnen nicht anzulasten, dass dort auch von anderen Personen Schäden angerichtet werden können. Da blieb dann nur die private Vollkasko, die den Schaden unter Abzug der Selbstbeteiligung übernommen hat.


    Jedoch Glück im Unglück, mein AG hat eine Dienstreisekaskoversicherung abgeschlossen, die die Selbstbeteiligung und Höherstufung durch während einer Dienstreise mit privaten Fahrzeugen erlittene Schäden übernimmt. Diese hat dann tatsächlich auch die mir entstandenen Aufwendungen übernommen.


    Davon, dass hier die Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden, kann man in diesem Fall denke ich nicht ausgehen. Damit fallen die Konstrukte zusammen. Wenn der Schaden von einer Sachversicherung abgedeckt wird, kann man natürlich ggf. Glück haben. :)


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Für Emissionen, die von einem Grundstück ausgehen könnte unter gewissen Umständen der Grundstückseigentümer haften. Leider ist uns unser in diesem Gebiet kundiges Mitglied vor geraumer Zeit abhanden gekommen.
    Frankie


    Der 823 II war auch mein erster Gedanke, jedoch hatte ich das hierfür erforderliche Verschulden nicht mehr auf dem Schirm. Das dürfte wohl nur sehr schwierig zu begründen sein. Damit dürfte dann nichts mehr übrig bleiben...

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