Bundestagswahl 2013

  • Wie ich es für eine GK befürchtet hatte:


    Das designierte Innenressort dreht durch: Führerscheinentzug als allgemeine Strafe - auch für Straftaten ohne Bezug zum Straßenverkehr.


    Diese und andere verfassungswidrige Sch*ißhausideen würden uns vier Jahre begleiten. Neben der Führerscheingeschichte noch eine möglichst flächendeckende anlasslose Bürgerbespitzelung und anderer Mist, bei denen sich die "Volksparteien" immer schon einig waren. Maßnahmen, die mit den kleinen Pareien, denen an Bürgerrechten gelegen ist, nicht umzusetzen waren ... nun könnte alles durchgewunken werden. :(


    Es bleibt nur der kleine Funke Hoffnung, dass die Mitgliederbefragung der SPD diesen Spuk noch verhindert.

  • Die mögliche Verfassungswidrigkeit des Führerscheinentzugs als Strafe mal außen vor gelassen, was findest du so schlecht daran, das als Strafe neben der Geld- und Freiheitsstrafe einzuführen?


    Ich denke gerade auf jüngeren Straftäter dürfte diese Strafe mehr Eindruck machen als Geldstrafen, die mit minimalen Tagessätzen daherkommen. Gerade auch im Bereich der Verkehrsstraftaten würde das (auf den ersten Blick, aber vielleicht überzeugen mich ja deine Argumente) Sinn ergeben.

  • Nun, du solltest doch eigentlich wissen, dass Strafen (bzw. deren Maß) den allgemeinen Grundsätzen der Gleichheit (Art. 3GG) unterliegen.


    Wie bestrafe ich den Jemanden, der keinen Führerschein hat, im Gegensatz zu einem gleichwertigen Beschuldigten, der einen hat? Wie wandle ich die Strafe "FS-Entzug" in Geld- oder Freiheitsstrafe um?


    Das geht nicht, das Gesetz kann und wird nie kommen.
    Zudem ist die Frage der Kontrolle ebenfalls nicht geklärt. Eine Geldzahlung kann ich überprüfen, eine Haftstrafe auch. Aber eine dauerhafte Nichtnutzung eines Fahrzeuges? Unsinn.


    Die Fahrerlaubnis ist der Nachweis der Tauglichkeit, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Nicht mehr, nicht weniger. Er kann kein Druckmittel zur Erziehung von Nicht-Verkehrsteilnehmern sein., Und auch nicht, ob jemand einen Diebstahl, Raub etc. begeht.

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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Nun, diese Argumentation überzeugt nicht. Die Strafe soll ja der Führerscheinentzug sein, eine Strafe, die es schon längst gibt (§ 69 StGB), die Kontrolle dieses Entzugs ist doch bisher auch kein Problem. Führerschein wird abgegeben und fertig. ;) Man müsste § 69 StGB lediglich auch auf Straftaten ausweiten, die nicht im Zusammenhang mit dem Führen eines KFZ begangen wurden.


    Ob neben oder anstelle einer Freiheits- oder Geldstrafe noch der FS entzogen wird, wird dann in das Ermessen des Gerichts gestellt, so wie doch bisher die Strafhöhe auch im Ermessen des Gerichts steht (natürlich im Rahmen des gesetzlichen Strafrahmens). Im Jugendstrafecht gibt es auch zig Sanktionsmöglichkeiten neben Geldstrafe oder Arrest, komplizierte Umwandlungsformeln braucht es da nicht.


    Was die Problematik der GG-Konformität angeht, bin ich auf deiner Seite, aber ich schrieb ja ausdrücklich "die mögliche Verfassungswidrigkeit mal außen vor gelassen...".

  • In Hessen soll es jetzt schwarz-grüne Koaltionsverhandlungen geben. Sehr verwunderlich, das dies jetzt in Hessen möglich sein soll, im Bund da aber jetzt nichts geht. Ein Armutszeugniss für die Politik insgesamt ist es auf jeden Fall daß man nicht in der Lage ist fristgemäß eine neue Bundesregierung zu bilden. Dafür sind eigentlich 4 Wochen nach einer Wahl dafür vorgesehen und das halte ich auch völlig für ausreichend.Schlimm dabei ist das eine Partei wie die SPD ihre Mitglieder darüber entscheiden lassen will, ob sie eine Koaltion mit der Union eingehen wollen. Wir haben schließlich frei vom Volk gewählte Abgeordnete die sind nicht an Weisungen einer Mitgliederbefragung durch eine (ihre) Partei gebunden, sondern völlig frei in ihrer Entscheidung und für die Bildung einer regierungsfähigen Mehrheit zuständig. So sieht es nun mal das Gesetz vor. Diese Mitgliederbefragung ist deshalb völliger Humbug und hat mit innerparteilicher Demokratie nichts zu tun. Mitglieder können z.B. über das Partei-Programm oder die Kandidaten für die Listen-Aufstellung entscheiden, wenn man innerparteiliche Demokratie will.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Nun, die Mitglieder entscheiden auch nicht. Die Mitglieder werden befragt und es gibt ein Votum, was nicht bindend wäre.....wenn die SPD-Führung meint, die Mitglieder ignorieren zu können, können sie trotzdem eine GrKo bilden. Nur einer der Taschenspielertricks der SPD.

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  • Da kann es gar keinen Zweifel geben, daß Führerscheinentzug oder Fahrverbote für Straftaten die keinen Bezug zum Straßenverkehr haben völlig inakzeptabel und obendrein auch verfassungswidrig sind. Ziemlich ungerecht ist das ganze auch noch, da ein Führerscheinentzug nicht jeden gleich hart trifft. Es macht schon einen Unterschied ob ich jemanden der beruflich auf den Führerschein angewiesen ist den Lappen für z.B. ein halbes Jahr entziehe oder dies bei einen 80 jährigen Rentner mache der nur noch sehr wenig fährt und entsprechende Ausweichmöglichkeiten hat. Man könnte weitere Beispiele anführen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Keule
    Das fette Schweinchen hat mal wieder gelogen! Beim Fernsehduell mit SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat Sie die Pkw-Maut noch abgelehnt.


    Und jetzt ist Sie für die PKW-Maut :flop:


    Quelle: http://www.bild.de/politik/inl…n-wenn-33513414.bild.html


    Hast Du denn da genau hingehört was Sie gesagt hat? Die hat sich da doch ein Hintertürchen offengelassen mit dem Nachsatz für "inländische Fahrzeuge wird es keine ......"

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