Auch wenn ein Verfahren nicht verfassungswidrig ist, wird man es wohl kritisieren dürfen, wenn man es als verfassungspolitisch hochproblematisch ansieht. Das hat Degenhart getan, und mit dieser Kritik hat Frau Slomka Herrn Gabriel konfrontiert. Daran ist kein Quatsch zu entdecken.
rmol: Degenhart spricht auch davon, dass eine Mitgliederbefragung eine 'stärker mandatierende Wirkung' habe als ein Beschluss von Parteitagsgremien. Das ist genau mein Standpunkt.