Bundestagswahl 2013

  • Auch wenn ein Verfahren nicht verfassungswidrig ist, wird man es wohl kritisieren dürfen, wenn man es als verfassungspolitisch hochproblematisch ansieht. Das hat Degenhart getan, und mit dieser Kritik hat Frau Slomka Herrn Gabriel konfrontiert. Daran ist kein Quatsch zu entdecken.


    rmol: Degenhart spricht auch davon, dass eine Mitgliederbefragung eine 'stärker mandatierende Wirkung' habe als ein Beschluss von Parteitagsgremien. Das ist genau mein Standpunkt.

  • Zum Glück geht es bei Meinungsstreit nicht um Quantitäten, es sei denn, man stimmt über irgendetwas ab. Aber selbst dann gibt es, wie wir ja jetzt lernen, Stimmen mit unterschiedlichem Gewicht, nur nicht notwendigerweise mit unterschiedlicher Qualifikation.


    Aber ganz alleine stehe ich nicht da - in der FAZ ist, neben unterstützenden Stimmen für Herrn Gabriel, auch das Gegenteil zu lesen (sogar schon vor dem Interview Slomkas), und das Gleiche gilt auch für die Süddeutsche Zeitung.

  • Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    Auch wenn ein Verfahren nicht verfassungswidrig ist, wird man es wohl kritisieren dürfen, wenn man es als verfassungspolitisch hochproblematisch ansieht. Das hat Degenhart getan, und mit dieser Kritik hat Frau Slomka Herrn Gabriel konfrontiert. Daran ist kein Quatsch zu entdecken.


    Slomka spricht von verfassungsrechtlichen Bedenken. Nicht von verfassungspolitisch hochproblematisch. Genauso sagt Slomka "aber die SPD-Basis schreibt ihren Abgeordneten jetzt eigentlich vor wie sie abzustimmen haben".


    Sie unterstellst damit doch klar vefassungsrechtliche Fragwürdigkeit und legt die Basis-Abstimmung der SPD auch, sagen wir, sehr provokativ aus.

  • Hast Du das Wort 'eigentlich' etwa übersehen? Die Aussage von Frau Slomka ist doch richtig: Die Basis stimmt ab, und es gibt die beinahe hundertprozentige Erwartungshaltung, dass die Fraktion ihrem Beschluss folgt. Das passt auch einhellig zu allen Äußerungen aus der SPD-Führung. Es ist absolut unvorstellbar, dass die Fraktion anders abstimmt, als es jetzt die Basis macht.


    Dagegen haben Parteitags- oder Vorstandsbeschlüsse nicht im mindesten eine vergleichbare mandatierende Wirkung.

  • Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    rmol: Degenhart spricht auch davon, dass eine Mitgliederbefragung eine 'stärker mandatierende Wirkung' habe als ein Beschluss von Parteitagsgremien. Das ist genau mein Standpunkt.

    Ok, dann beantworte bitte meine Frage von oben, wie du die "mandatierende Wirkung" misst und ab wann genau sie zum "Problem" wird.

  • Eine mandatierende Wirkung entsteht dann, wenn ein Beschluss plebiszitäre Elemente hat, weil er dann in die Nähe von Abstimmungen und Wahlen tritt. Das ist genau jetzt der Fall - anders als es bei Parteitags- und Vorstandsbeschlüssen der Fall ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    Eine mandatierende Wirkung entsteht dann, wenn ein Beschluss plebiszitäre Elemente hat, weil er dann in die Nähe von Abstimmungen und Wahlen tritt.

    Es liegt kein Plebiszit vor, weil nur Parteimitglieder gefragt werden. Bei Vorstandsentscheidungen werden ca. 10 Mitglieder befragt, bei Parteitagen einige Hundert. Ab welcher Zahl genau siehst du bei Mitgliederbefragungen "plebiszitäre Elemente"?

  • Natürlich liegt keine Volksbefragung vor - aber eine Befragung des Parteivolks sehr wohl, und genau in diesem Verhältnis liegt ja das Problem. Der Entscheid hat einen plebiszitären Charakter, ohne ein Plebiszit zu sein. Denn der Mitgliederentscheid findet in einer Form statt, die Wahlen und Abstimmungen sehr nahe kommt. Ich denke schon, dass man die plebiszitären Elemente nicht wirklich leugnen kann. Im Gegenteil: Das ist ja gerade das Argument, mit dem die Mitgliederabstimmung gefordert wurde.


    Hömma, es ist doch so: Du wirst diese Abstimmung bis zum letzten verteidigen, ich halte sie dagegen für problematisch, und ich denke, ich habe meinen Standpunkt da deutlich gemacht. Einige werden das dann als Einzelmeinung diffamieren wollen, aber das ist mir egal. Subjektiv spielt da für mich eine Rolle, dass nicht die von mir mitgewählte SPD-Fraktion (sogar expressis verbis mit meiner Stimme) entscheiden wird, sondern jetzt noch mal eine zweite Wahl stattfindet, von der das Wahlvolk ausgeschlossen wird. Das Kräfteverhältnis zwischen Parteivolk und Fraktion ist nunmal leider ganz anders als zwischen Parteiorganen und Fraktion. Die Verschiebung, die da stattfindet, gefällt mir nicht. Wenn Du sie gut findest, soll's mir nicht recht sein, aber überzeugen lassen wird sich keiner von uns beiden.

  • Eigentlich wählen wir in Deutschland aber auch Parteien und keine Politiker mit der Zweitstimme. Dachte ich zumindest. Oder ist das auch wieder so eine Geschichte, wo die Wirkung faktisch anders ist als die rechtliche Situation? ;)


    Nun soll halt die Partei-Basis stellvertretend für die Wähler eine Meinung abgeben. Und nicht "der einzelne" Politiker an der Spitze einfach eine Entscheidung treffen. Und das ist dann auch verkehrt und nicht mehr demokratisch?

  • Nein, wr wählen mit der Zweitstimme Parteilisten und nicht Parteien. Ansonsten könnten Parteien die Zusammenstellung ihrer Fraktion noch nach der Wahl ja nach Belieben ändern. Genau das geht aber nicht. Die SPD-Fraktion hat von mir ein Mandat bekommen, der SPD-Verband meiner Heimatstadt jedoch nicht.

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