Repeater (im Haus) legal oder nicht ?

  • Hallo,


    ich war/bin der Meinung das es vertraglich bzw. rechtlich nicht in Ordnung ist selbst einen (GSM) Repeater im Mobilfunknetz
    zu betreiben. Nun habe ich durch einen Zufall (hier was gelesen) mal wieder bei Ebay, Amazon usw. geschaut was angeboten
    wird. Natürlich ist es nicht erlaubt ein Gerät zu benutzen nur weil man es kaufen kann, jedoch ist in vielen Bewertungen
    zu lesen das es auch eingesetzt wird und durchaus längerfristig ohne "Ärger" funktioniert.


    Ist der Betrieb erlaubt wenn das Signal einen geschlossenen Raum nicht verlässt oder auf wenige cm begrenzt ist ?
    Die Außenantenne sendet ja nur im vorgesehenen Bereich, die andere Seite könnte man soweit abschwächen das sie keinen
    Schaden anrichtet. Falls der Repeater technisch korrekt geplant/gebaut ist sollte aber auch der Einsatz an einem
    Ort, weit entfernt von der nächsten BTS und mit vielleicht -105dbm am Handy oder einer völlig isolierten Tiefgarage
    kein Problem machen oder ?


    Gibt es Meinungen dazu ?

  • Funkwellen kennen keine Grenzen, auch nicht die von Betonwänden.


    Repeater dürfen in Deutschland verkauft werden, aber der Händler ist per neusten Gerichtsbeschluss ( vor kurzen erst geschehen ) verpflichtet, den Käufer darüber aufzuklären, das ein Betrieb der Repeater in Deutschland verboten ist. Macht der Händler das nicht, macht er sich strafbar (Verwaltungsgericht Köln )


    Solltest du so ein Teil unerlaubt betreiben ( es gibt auch erlaubte Repeater ) und du störst damit den Handyempfang eines Nachbarn, der dann wiederum seinen Netzbetreiber informiert und die dann vielleicht mal Messungen machen und dann zufäälig auf deinen Repeater stossen, kann es sein, das ganz schnell Leute der BundesNetzAG vor deiner Türe stehen in Begleitung der Polizei und beschlagnahmen die Geräte sofort. Strafanzeige ist da normalweise dann der weitere Weg, je nach Schwere auch mit Schadensersatzforderung.


    Kurz gesagt, das ist ein Verstoss gegen § 55 Telekommunikationsgesetz. Ich kenne eine Fall, da ging es um eine Schadensersatzforderung im 6-stelligen Bereich.


    Mein gut gemeinter Rat - lass die Finger davon.

  • Hallo Niederrheiner, danke für deine Antwort, jedoch hast Du die Frage vielleicht falsch interpretiert.
    Ich besitze sowas nicht und habe auch nicht vor etwas in der art zu betreiben, trotzdem ist natürlich
    das was Du gesagt hast richtig. Die billigen Geräte sind Breitbandverstärker, sicher absolut ungeeignet
    bzw. mit maximalem Störpotential ausgestattet.


    Es ging um einen theoretischen Fall in dem man 100% durch technische Maßnamen dafür sorgt das an
    der Außenantenne wirklich nur das rauskommt was darf (Sendeleistung/Filter/...) und der Repeater
    sowie die Innenantenne sich in einem Raum befinden den das Signal nicht verlässt (z.B. dummyload).
    Nicht verlassen ist relativ, fragt sich nur was für ein Messgerät dafür notwendig wäre das technisch
    nachzuweisen, wie gesagt alles nur Theorie.


    Nochmal, keine Angst, ich werde keinen Repeater betreiben :) und falls wirklich einer nötig und finanzierbar
    wäre würde ich mich an den gewünschten Netzbetreiber wenden.


    Da die Reichweite der günstigen und daher wohl am häufigsten illegal verwendeten Repeater laut Datenblatt
    eh nur 100m²-1000m² beträgt kann man sich auch einen server/router mit umts stick dahin stellen wo Empfang
    ist und auf VOIP umsetzen, ganz legal.

  • Hallo,


    die BundesNetzAG hab ich samt Messwagen vorhin hier auf dem Supermarktparkplatz gesehen, waren fleissig am messen :)


    Wie schon gesagt, du kannst die Ausbreitung von Funkwellen nicht gezielt steuern, ausser du baust die einen Metallkäfig um dein Haus.


    Kleiner Tip, nutze doch ne FritzBox, ist wesentlich einfacher, macht ein Kollege von mir so. Er telefoniert per Smartphone mit VoIP-App über die FritzBox/Wlan im LTE-Netz. Zwar keine super Lösung, aber funktioniert.

  • Das mit dem Router plus Modem/Stick hatte ich ja im letzten Beitrag auch als legale Lösung vorgeschlagen, mit einem
    Netz aus mehreren accesspoints bekommt man sogar eine wesentlich höhere m² Flächendeckung.


    Sonst könnte man auch noch eine Vodafone Easybox (z.B. 803) mit Stick an eine DECT Basis anschließen und darüber
    sprechen weil für VOIP ist ja eine relativ stabile Internetverbindung nötig, so würde GSM direkt genutzt, im tiefsten Wald
    ist vielleicht nicht mehr verfügbar.


    Etwas aufwändiger wäre zum Beispiel ein sehr stromsparender Server oder Raspberry Pi oder OpenWRT-router mit Asterisk
    als GSM gateway. Der Nutzer könnte dann de nativen SIP client im Handy nutzen, selbst Jahre alte Symbian Geräte haben
    sowas.

  • Zitat

    Original geschrieben von Niederrheiner
    Repeater dürfen in Deutschland verkauft werden, aber der Händler ist per neusten Gerichtsbeschluss ( vor kurzen erst geschehen ) verpflichtet, den Käufer darüber aufzuklären, das ein Betrieb der Repeater in Deutschland verboten ist. Macht der Händler das nicht, macht er sich strafbar (Verwaltungsgericht Köln )

    So ein Unsinn! Laut dem gegenständlichen Urteil ist die einzige Sanktion für den fehlenden Hinweis auf die rechtlichen Betriebsvoraussetzungen ein Vertriebsverbot.


    Zitat

    Solltest du so ein Teil unerlaubt betreiben ( es gibt auch erlaubte Repeater ) und du störst damit den Handyempfang eines Nachbarn, der dann wiederum seinen Netzbetreiber informiert und die dann vielleicht mal Messungen machen und dann zufäälig auf deinen Repeater stossen, kann es sein, das ganz schnell Leute der BundesNetzAG vor deiner Türe stehen in Begleitung der Polizei und beschlagnahmen die Geräte sofort. Strafanzeige ist da normalweise dann der weitere Weg, je nach Schwere auch mit Schadensersatzforderung.

    Verstöße gegen § 55 Abs. 1 TKG sind nicht strafbewehrt und Schadensersatzansprüche richten sich nicht nach der "Schwere" (ein strafrechtlicher Begriff), sondern nach dem tatsächlich eingetretenen Schaden, den der rechtmäßige Frequenzzuteilungsinhaber erst einmal darlegen können muß.


    Da Du offenbar nicht einmal Verwaltungs-, Straf- und Zivilrecht auseinanderhalten kannst, empfehle ich Dir dringend künftig von Deinen völlig inkompetenten juristischen Ratschlägen abzusehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Senfdazugeber
    Da Du offenbar nicht einmal Verwaltungs-, Straf- und Zivilrecht auseinanderhalten kannst, empfehle ich Dir dringend künftig von Deinen völlig inkompetenten juristischen Ratschlägen abzusehen.


    Ok du hast Recht und ich meine Ruhe.


    Ich Gegensatz zu dir kenne ich eine derartiger Fälle aus der Realität.

  • Es wäre schade wenn die Diskussion hier endet, Niederrheiner berichte doch bitte von den dir
    bekannten Fällen. Was genau hatten die Leute gemacht, wofür wurden sie bestraft, wurden die
    Geräte beschlagnahmt ?


    Senfdazugeber Du sagst: "Verstöße gegen § 55 Abs. 1 TKG sind nicht strafbewehrt...." Was genau
    bedeutet das ? Die Sache ist für das Strafrecht irrelevant wird aber trotzdem als Ordnungswidrigkeit
    gewertet und mit einem entsprechenden Bußgeld belegt. Oder aber erfolgt garkeine Bestrafung
    wegen der Nutzung der falschen Frequenzen und der Verursacher muss sich nur bei tatsächlich
    erfolgter störung anderer für den wirklich entstandenen Schaden verantworten ?



    WIMO sagt folgendes zum Betrieb ihrer Repeater:


    Zitat


    Frage:
    Braucht man für den GSM-Repeater eine Zulassung?


    Antwort:
    Der GSM-Repeater darf betrieben werden, denn er trägt das CE Kennzeichen und erfüllt die gesetzlichen und grundlegenden Anforderungen der EG Richtlinie 1999/5/EG, insbesondere hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit und der effektiven Nutzung des Frequenzspektrums zur Vermeidung funktechnischer Störungen. Der GSM-Repeater nutzt, genauso wie Ihr GSM und Mobiltetefon auch, europaweit harmonisierte Frequenzen, deren Nutzung grundsätzlich einer Frequenznutzungserlaubnis bedarf. Es wird empfohlen, vor Inbetriebnahme des Gerätes zu klären, ob sich die Berechtigung zur Frequenznutzung aus der Nutzungserlaubnis der Frequenzen mit Ihrem GSM und Mobiltelefon, durch eine Allgemeingenehmigung oder durch eine Einzelzuweisung ergibt. Der Betreiber hat die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates in dem der GSM-Repeater in Betrieb genommen wird, in eigener Verantwortung zu beachten.


    Ist die WIMO Beschreibung genau so unseriös wie die von Ebay Händlern oder darf man dieses Gerät
    wirklich verwenden? (Beispiel: BT-20 GSM Repeater ca. 700€)


    Auch das ist interessant: "Das Gerät besteht im Prinzip aus zwei rauscharmen Verstärkern für Up- und Downlink. Es ist kein Sender, sondern ein Zubehörteil, was selbst kein Signal erzeugt (EN 55022, EN50081-1, EN 50082-2, ETSI300 609-4, 1999/5/CE)."


    Wie ist das zu werten ?

  • Zitat

    Original geschrieben von antennenmann
    Auch das ist interessant: "Das Gerät besteht im Prinzip aus zwei rauscharmen Verstärkern für Up- und Downlink. Es ist kein Sender, sondern ein Zubehörteil, was selbst kein Signal erzeugt (EN 55022, EN50081-1, EN 50082-2, ETSI300 609-4, 1999/5/CE)."


    Wie ist das zu werten ?


    Natürlich ist ein Repeater ein Sender, genau genommen sogar zwei. Das Problem entsteht auch weniger dort, wo Du mit dem Ding ein Signal für Dein Handy haben möchtest, sondern im Uplink, wo der Repeater zur BTS/NodeB sendet. Ganz lustig wird es, wenn die Entkopplung zwischen "zwei rauscharmen Verstärkern für Up- und Downlink", also zwischen Anbinde- und Versorgungsantenne zu gering ist und der Repeater schwingt. Um das zu vermeiden, bedarf es beim Aufbau des Repeaters einer Messung mit einem Spekrtumanalyser o.ä., der nicht in jedem Hobbykeller zu finden sein dürfte.
    Und ja, die Herren von der BundesNetzAG reagieren im Bedarfsfall schnell, konnte denen auch schon öfter über die Schulter schauen.

    Wenn die Sonne tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten

  • Hallo volleyballer, Du hast Recht es sind zwei Sender, ein schlechtes Gerät kann da sicher ganz übele Sörungen verursachen,
    auch nach außen aber das könnte man theoretisch mit einem Filter unterbinden.


    Das rechtliche bzw. vertragliche Problem ist aber nicht der Uplink zur BTS, dieser sendet ja nur auf den Frequenzen die erlaubt
    sind, der Uplink zum Handy ist das schlimme, diese Frequenzen darf halt nur der Netzbetreiber gebrauchen.


    Lasst doch mal die Bundesnetzagentur aus dem Spiel, ich habe keinen Repeater, werde keinen kaufen oder betreiben,
    noch einen dritten dazu ermutigen solange ich ich weiß das es nicht legal ist, es geht um theoretische, technische Fragen,
    vielleicht aber auch rechtliche, dazu steht die Antwort ja noch aus.


    Hoffentlich sagen Niederrheiner und Senfdazugeber noch etwas aus praktischer Erfahrung oder juristischer Sicht dazu.

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