Was wird aus Vodafone? 2022: Hannes Ametsreiter geht und Philippe Rogges kommt

  • Zitat

    Original geschrieben von surfkiller20
    Muss man gar nicht so rangehen.
    Es reicht schon aus, das man vielleicht ein wenig zu Blauäugig war, als man den Aufhebungsvertrag unterschrieben hat oder irgendwas Unvorhersehbares passiert ist (Unfall z.B.)


    Nun. Alle Leute, die Verträge unterschreiben dürfen sind meines Wissens über 18 Jahre alt. Entsprechend muss man "nur" verantwortungsvoll handeln und sich vor vertraglichen Fixierungen Gedanken machen. Wenn Leute Aufhebungen spontan paraphieren, ist eh nichts zu heilen.


    Aber das hat alles nichts mit Vodafone zu tun, eher doch mit der wirtschaftlichen Unbildung des deutschen Personals und mit der zunehmenden Selbstinfantilisierung der Erwachsenen in den westlichen Industrieländern. Wirtschaftlicher Hausverstand (man braucht kein Diplom) geht zunehmend abhanden, so dass weder der Umgang mit Geld oder Verträgen noch das Kochen des eigenen Essens flächendeckend von Generation zu Generation vererbt wird. Und dann mischen sich Zuwanderer, die heiß auf Erfolg sind unter die trägen Michel. Spannende Zeiten voraus, aber, wie gesagt, nicht nur für Vodafone.

  • Und du bist da natürlich die Ausnahme, Gell? ;)

    Die globale Erwaermung verursacht stark statistisch variierende thermale Kontraktionen, welche wiederum temperaturinduzierte Bewegungen hervorruft, deren Reibungskoeffizienten zu Adhaesion am Plastikteilen fuehren kann...

  • Zitat

    Original geschrieben von surfkiller20
    Und du bist da natürlich die Ausnahme, Gell? ;)


    Ich bin selbständig, muss somit nicht über Aufhebungsverträge etc. nachdenken. Aber ich muss mir vor Vertragsschlüssen schon Gedanken über mögliche Auswirkungen machen. Ich denke 100000e Selbständige und Unternehmer sind "die Ausnahme" und es gibt auch blickige Angestellte, aber eben nicht nur. Viele verlassen sich auf Nannystaat und eine Vollumsorgung.


    Eintrittswahrscheinlichkeiten von Unfällen werden übrigens mental gnadenlos überschätzt. Deshalb sind Unfallversicherungen vergleichsweise sehr billig. In Deutschland stirbt man zu ≥ 25 % an Krebs, dagegen liegen Unfalltote irgendwo im Grundrauschen. (Dabei will ich die Tragik des Einzelfalles nicht be- oder gar abwerten.) Zu Risiken empfehle ich: Gigerenzer: Risiko

  • Natürlich hat der Betriebsrat kein Einspruchsrecht, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einen Vertrag über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses schließen wollen. Wieso sollte der BR sich sperren können, wenn zwei sich einig sind? Allerdings würde ich den Vertrag einem unabhängigen Anwalt meines Vertrauens vorlegen. Die wirtschaftlich-soziale Seite kann nur jeder für sich selbst beurteilen. Das Arbeitsamt dürfte beim ALG erst mal eine Sperre verhängen. Schließlich hat der Arbeitnehmer den Verlust des Arbeitsplatzes durch die Einwilligung in den Aufhebungsvertrag ja selbst herbeigeführt. Es gibt aber auch Leute, die von der Kohle Immokredite zurück gezahlt oder eine Wohnung gekauft haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Wie groß ist der Geldkoffer eigentlich, wenn Vodafone jemanden wegen Sozialauswahl unkündbaren loswerden möchte? Ich habe von einer Größenordnung von immerhin 100.000€ gehört.


    Der Gesetzgeber sagt 1/2 Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit.
    Alles darüber ist Good-will des AG.


    Wie die aktuellen Regelungen sind, weiss ich nicht, vermuttlich aber immer noch 1 Monatsgehalt pro Jahr + einen Sozialfaktor pro Kind + einem Zusatzfaktor bei Zugehörigkeit > 15 oder >20 Jahren.


    Die Decklung lag bei 4 Jahresgehältern - aber wie gesagt, ob das so noch ist, weiss ich nicht, man hat da nach dem Freiwilligenprogramm auch zusammengestrichen.


    Zitat

    Original geschrieben von edamer
    Natürlich hat der Betriebsrat kein Einspruchsrecht, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einen Vertrag über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses schließen wollen. Wieso sollte der BR sich sperren können, wenn zwei sich einig sind? Allerdings würde ich den Vertrag einem unabhängigen Anwalt meines Vertrauens vorlegen. ...


    Aber es empfiehlt sich trotzdem mit dem BR zu sprechend und da zahlt sich dann auch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft aus, die den Vertrag rechtlich abprüfen kann - leider haben die VF-Mitarbeiter es immer noch nicht verstanden, das sich die Mitgleidschaft in der IGM schnell auszahlen kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von VoIPTom
    Aber es empfiehlt sich trotzdem mit dem BR zu sprechend und da zahlt sich dann auch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft aus, die den Vertrag rechtlich abprüfen kann - leider haben die VF-Mitarbeiter es immer noch nicht verstanden, das sich die Mitgleidschaft in der IGM schnell auszahlen kann.


    Und was bringt einem Vodafone-Arbeitnehmer die Konsultation des Betriebsrates und vor allen Dingen die Prüfung des Aufhebungsvertrags durch die IGM mehr als die Prüfung durch einen unabhängigen Anwalt?

  • Zitat

    Original geschrieben von edamer
    Und was bringt einem Vodafone-Arbeitnehmer die Konsultation des Betriebsrates und vor allen Dingen die Prüfung des Aufhebungsvertrags durch die IGM mehr als die Prüfung durch einen unabhängigen Anwalt?


    Der Anwalt nimmt Geld dafür


    Die Gewerkschaft hat einen einen deutlich grösseren Background in dem Bereich, für die ist sowas Alltag.

  • Zitat

    Original geschrieben von VoIPTom
    Das komplette Gebäude inkl. Parkhaus, Tiefgarage und Innenhof hat eine 100% Abdeckung durch Indoorversorgung - schlechten Empfang gibt es da nicht und schon seit Anfang an nicht.


    Oh, ein ehemaliger Kollege? Ich saß von 02/13 bis zu meinem Ende bei VF in 04/14 in H17. In den ersten Tagen ging da mobilfunktechnisch nur sehr wenig. Wie geschrieben wurde dann aber sehr schnell ausgebaut.

  • Gibt es eigentlich noch die EVG bei Vodafone?


    Zitat

    Original geschrieben von VoIPTom
    Der Anwalt nimmt Geld dafür


    Die Gewerkschaft hat einen einen deutlich grösseren Background in dem Bereich, für die ist sowas Alltag.

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