Fahren mit dem Kfz, das auf einen Verstorbenen zugelassen und versichert ist

  • Ganz nebenbei:


    Wie willst Du überhaupt beurteilen, ob der Vertrag günstig ist, wenn Dir die Versicherungsbedingungen nicht vorliegen? Es mag ja sein, dass die Versicherungsprämie niedrig ist, das muss aber noch lange nichts heißen! Der Vertrag (besonders wenn er älter ist) kann sonstwelche Klauseln enthalten ...


    Ich habe es vor vielen Jahren mal erlebt, dass eine Vollkasko den Totalschaden eines Leasingfahrzeugs nicht gezahlt hat ... es war eine wirklich einzigartige Lebenserfahrung.


    Bei Versicherungen gilt grundsätzlich: Im Schadensfall steht die Regulierung des Schadens an allerletzter Priorität. ZUERST wird immer sämtliches Kleingedruckte durchforstet, um eine Möglichkeit zu finden, NICHT zu zahlen! Das gilt selbstverständlich auch bei Haftpflichtschäden.


    WENN Du das Kleingedruckte Deines Vertrages gar nicht KENNST, vor allem nicht die Pflichten, die sich daraus für den Versicherungsnehmer ergeben, woher weißt Du dann, dass ein "beliebiger Fahrer" fahren darf.


    Entweder liegt Dir die Police vor, dann lies sie. Oder sie liegt Dir nicht vor, dann kann niemand den Sachverhalt beurteilen, außer der Versicherung im Schadensfall, denn die hat ihre Bedingungen vorliegen ...


    Gruß
    Lisa

  • Notiz an mich selbst: Interessante Erfahrung!


    Grund: Je öfter ich dieses Thema hier und seine Entwicklung sehe, desto absurder kommt's mir vor. Das ist doch ein Vabanquespiel sondergleichen. Man kennt die zugrundeliegenden Konditionen nicht, die Moral trippelt davon, straf- und zivilrechtliche Konsequenzen sind ungewiss und tendieren zugunsten der anderen Parteien, Erbgemeinschaftskonflikte sind vorprogrammiert, finanzielle Konsequenzen sind unabsehbar, x und man riskiert das eigene Wohlergehen.


    Aber eigentlich ist doch schon Ausschlußkriterium, daß man sich irgendwann der Versicherung gegenüber wird erklären müssen. Irgendwann wird man die Versicherung wechseln oder beenden wollen. Und was sagt man dann? "Ätschibätsch! Euer Versicherungsnehmer ist schon vor 10 Jahren verstorben und ihr Dödel habt's nicht bemerkt. Tschüß!"? Oder kritzelt man in 10 Jahren den Namen des Verstorbenen unter die Kündigung? Wenn nichtmal im Todesfall reiner Tisch gemacht wird, dann wohl nie. Es ist der Vertrag des Verstorbenen. Entweder kann man ihn zu genehmen Bedingungen übernehmen oder man kann das nicht.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Irgendwie unterliegst du hier einem Trugschluss. Ob der Vertrag übernommen werden kann oder nicht, ergibt sich aus den Vertragsbedingungen. Wenn du die Versicherung fragst und diese sagt, ja, kann übernommen werden, ist alles gut.


    Wenn diese sagt, ja, kann übernommen werden, aber nur mit einem niedrigeren SFR, steigen ab sofort die Beiträge.


    nicht ganz, es ist genau so wie es carba hier geschrieben hat.
    Ein Vertrag kann formell nur dann übernommen werden, wenn eine der Bedingungen vorliegt, die Carba genannt hat, Enkel(in)/Neffe/Nichte sind definitiv nicht nah genug verwandt, und haben auch nicht im gleichen Haushalt gewohnt. Das haben meine Anfragen bei meinen eigenen Versicherungsgesellschaften ergeben. Alles andere ist reine Kulanz, und darauf hat man keinen Anspruch.
    Genau darum hatte ich ja geschrieben, dass der SF-Rabatt der Versicherung höchstwahrscheinlich NICHT übernommen werden kann.



    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Wenn du nun einfach nichts machst und ein Unfall passiert, ist im allerschlimmsten Fall keine Versicherung vorhanden. Wenn die Versicherung durch den Tod nicht von der Leistungspflicht frei wird (wonach es ja aussieht),


    genau darum geht es primär erst mal. Besteht nun auf jeden Fall Versicherungsschutz oder nicht.



    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    wird sie jedoch zahlen und die höheren Beiträge (durch den niedrigeren SFR) von dem Enkel rückwirkend einfordern (dann wären wie also bei der gleichen finanziellen Konstellation wie oben.
    ...
    Du siehst also, in allen Konstellationen ist man unterm Strich dort, wo man wäre, wenn man der Versicherung ganz einfach die veränderte Situation heute mitteilen würde.
    ...
    Du kannst durch eine unverzügliche Mitteilung also nichts verlieren, sondern nur gewinnen, nämlich Gewissheit über Art und Umfang des Versicherungsschutzes.


    Wie schon gesagt, wenn der Tod gemeldet wird, dann wird die Prämie definitiv steigen. Wenn hingegen nicht gemeldet wird und es dann irgendwann mal rauskommt, dass die Versicherung auch definitiv dann rückfordert, das ist hingegen nicht gewiss. Also kann/könnte man schon was gewinnen.


    carba
    Vielen Dank für Deinen Beitrag. Im Gegensatz zu manch anderen, die hier das Thema Moral und Gier wieder in's Spiel bringen (Anmerkung: Was übrigens eigentlich hier gar nicht zum Thema gehört), scheinen Deine Angaben sachlich richtig zu sein. Zumindest habe ich das bei meinen Recherchen ähnlich so herausgefunden.
    Aber bist Du sicher dass es ein Jahr ist in der ein SF-Rabatt übertragen werden kann? Mir wurden 6 Monate genannt.



    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    1. Ihr könnt jederzeit auf irgendeinen Erben oder auf sonstwen ummelden. Halter != Eigentümer! Das Eigentumsverhältnis ist unabhängig davon, wer der Halter ist.


    2. Ihr müsst euch darüber in klaren sein, wer die Prozente übernehmen soll. Das kann ja nicht so schwer sein. es ist jedenfalls keine Lösung einfach Garnichts zu machen.


    3. Ihr werdet ja wohl wissen, wo das Fahrzeug versichert ist. Es kommen ja schließlich jährlich Rechnungen und es wird vom Konto abgebucht. Wenn alle Stricke reissen, könnt ihr bei der Zulassungsstelle nachfragen.


    zu 1 und 2)
    und genau das ist nicht der Fall, da wie schon beschrieben nicht der Enkel alleine geerbt hat, sondern mit anderen zusammen. Damit die Schwierigkeit auch deutlich wird, die anderen Miterben sind noch nicht mal verwandt.
    D.h. auf die anderen Erben lässt sich noch viel weniger ein SF-Rabatt übertragen.


    Eben weil der Enkel der einzige ist, der noch einen verwandtschaftlichen Bezug zum Verstorbenen hat, soll er die Abwicklung übernehmen.
    Wie gesagt, da es mehrere Erben sind und diese auch noch wild "zusammengewürfelt", macht es das ganze nicht einfacher, und zum anderen sind Entscheidungen auch nicht schnell gefällt.


    zu 3:
    Ja, das ist bekannt (aus Abbuchungen und Versicherungsbestätigung im Handschuhfach), deshalb frage ich ja erst mal hier an bzw. bei meinen eigenen Versicherungsgesellschaften, weil die am Versicherungsvertrag *nicht* beteiligt sind und somit "unparteiisch" sind.


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Einfach die Gesellschaft anrufen, einen Vertreter ins Haus bestellen und mit dem alles besprechen. Spart Zeit und Nerven.


    Ja, aber höchstwahrscheinlich kein Geld ;-)
    Ansonsten siehe Antwort für stanglwirt


    Zitat

    Original geschrieben von lisari
    Demnach liegt die Versicherungspolice vor...


    Nein, das ist nicht der Fall. Das mit dem Fahrerkreis/Fahrer-Begrenzung, das ist schlichtweg eine Annahme daraus dass der Vertrag noch aus Zeiten stammt (und seitdem sehr wahrscheinlich nie geändert/angepasst wurde, weil der Verstorbene sich selten um "Schriftkram" gekümmert hat), als es solche Dinge noch gar nicht gab. Vor 25 Jahren hatten die wenigsten Versicherungen solche Ausschlüsse in möglichen Verträgen überhaupt im Angebot.




    Aber es geht nicht nur um das Thema Übernahme/Fortführung einer günstigen Versicherung. Es geht schlichtweg auch darum dass es eben mehrere Erben sind, dass diese weit verstreut und nicht verwandt sind, und dass sich die Abwicklung des ganzen deshalb hinzieht. Deshalb geht es im Moment primär auch noch gar nicht um das Thema "Übernahme", sondern darum dass das Kfz überhaupt benutzt werden kann und muss.
    Es kann ja nicht sein, dass dadurch, dass man sich noch nicht geeinigt hat, das ganze dann dazu führt dass
    a) kein Versicherungsschutz mehr besteht und
    b) das Kfz nicht benutzt werden kann
    Im Moment *könnte* man noch gar nichts an die Versicherung melden (ausser grundsätzlich dass der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist), da es eben keine *einzelne* Person gibt. Und eine Erbengemeinschaft wird die Versicherung eben nicht akzeptieren.

    Viele Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Deshalb geht es im Moment primär auch noch gar nicht um das Thema "Übernahme", sondern darum dass das Kfz überhaupt benutzt werden kann und muss.
    Es kann ja nicht sein, dass dadurch, dass man sich noch nicht geeinigt hat, das ganze dann dazu führt dass
    a) kein Versicherungsschutz mehr besteht und
    b) das Kfz nicht benutzt werden kann
    Im Moment *könnte* man noch gar nichts an die Versicherung melden (ausser grundsätzlich dass der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist), da es eben keine *einzelne* Person gibt. Und eine Erbengemeinschaft wird die Versicherung eben nicht akzeptieren.


    Komm doch einfach auf den Teppich zurück. Es ist doch so einfach: Wer will das Fahrzeug benutzen? Derjenige hat für Versicherungsschutz zu sorgen. Punkt!


    Gruß
    Lisa

  • Ich habe so eine Situation wie von blacksun geschildert, vor vielen Jahren auch erlebt.


    Damals habe ich die Versicherung informiert.


    Wenn ich mich recht erinnere, hat die Versicherung damals sinngemäss signalisiert:


    "Solange die Beiträge störungsfrei vom Konto abgebucht werden können bzw. wenn das zuletzt problemlos geschah, könnt Ihr eine Weile munter mit dem Auto rumfahren ohne dass es Probleme gibt."


    Das Auto war zugelassen und versichert. Um mehr habe ich mir damals keine Gedanken gemacht und das war auch gut so. Ambitionen, für die Zukunft für mich oder andere einen Schadensfreiheitsrabatt zu ermogeln, hatte ich auch nicht.


    Übertriebene obrigkeitsstaatliche Unterwerfungs-Reflexe wie von timba ins Spiel gebracht, sind in einer Trauersituation zwar verständlich, aber gegenüber einem zivilrechtlichen Vertragspartner in einer Demokratie nicht angebracht ...


    m.e. trifft das was lisari und stanglwirt schrieben, die Situation ganz gut. drueckerdruecker sollte sich mal mit dem Gedanken auseinandersetzen, dass im deutschen Recht grundsätzlich die Gesamtrechtsnachfolge gilt ...

  • iStephan:


    Sei nicht sauer, aber Trauer hat nix mit dem BGB zu tun. Verträge sind zu erfüllen. Was du irgendwann irgendwo erlebt hast, und nicht einmal richtig wiedergeben kannst, interessiert den TE herzlich wenig, denke ich.



    Das hier:


    Zitat

    Übertriebene obrigkeitsstaatliche Unterwerfungs-Reflexe


    kannst du dir schenken, weil die Rechtsfolge bei einem Führen von KFZ ohne gültigen Versicherungsschutz klar, und auch strafbar ist.
    Zudem geht die Meldung darüber, das die V abgelaufen ist, oder schlicht nicht mehr existent, schneller wie man(n) denkt.


    Dann ist das Geheule wieder groß.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan drueckerdruecker sollte sich mal mit dem Gedanken auseinandersetzen, dass im deutschen Recht grundsätzlich die Gesamtrechtsnachfolge gilt ...

    Bin weder Anwalt, noch unglücklich darüber. Aber auch Gesamtrechtsnachfolge bedeutet ja nicht, daß man in alle Rechte und Pflichten einsteigen muss oder kann. Wenn zum Beispiel der Verstorbene sich selbst freiwillig und ohne Gegenleistung verpflichtet hatte einem Dritten eine monatliche Zahlung zukommen zu lassen, dann hat der Dritte gegen die Erben sicher keinen Anspruch auf Fortsetzung. Ansonsten würden ja auch sämtliche Bürger vollständig mit den Rechten und Pflichten ihrer Vorfahren beschäftigt sein, weil das ja niemals aufhören, sondern sich immer mehr aufaddieren würde. Und Nachfolger ist ja so oder so auf keinen Fall allein der Enkel, sondern eine Erbengemeinschaft. Und eine Erbengemeinschaft ist noch weniger automatischer Versicherungvertragsnachfolger wie der Enkel allein.


    Persönlich würde ich mich nichtmal auf die Auskunft der Versicherung verlassen wollen, daß man mit der Versicherung des Verstorbenen erstmal versichert weiterfahren könne. Das müssten die mindestens schriftlich darlegen.

    Zitat

    Original geschrieben von blacksun Aber es geht nicht nur um das Thema Übernahme/Fortführung einer günstigen Versicherung. Es geht schlichtweg auch darum dass es eben mehrere Erben sind, dass diese weit verstreut und nicht verwandt sind, und dass sich die Abwicklung des ganzen deshalb hinzieht. Deshalb geht es im Moment primär auch noch gar nicht um das Thema "Übernahme", sondern darum dass das Kfz überhaupt benutzt werden kann und muss.
    Es kann ja nicht sein, dass dadurch, dass man sich noch nicht geeinigt hat, das ganze dann dazu führt dass
    a) kein Versicherungsschutz mehr besteht und
    b) das Kfz nicht benutzt werden kann
    Im Moment *könnte* man noch gar nichts an die Versicherung melden (ausser grundsätzlich dass der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist), da es eben keine *einzelne* Person gibt. Und eine Erbengemeinschaft wird die Versicherung eben nicht akzeptieren.

    Warum sollte es denn ausgeschlossen sein, daß einstweilen kein Versicherungsschutz besteht oder das Fahrzeug nicht bewegt werden darf? Es hat doch kein Erbe eine Versicherung abgeschlossen und sie haben das Fahrzeug auch vorher weder benutzt, noch benötigt. So dringend kann das Benutzenmüssen garnicht sein, und selbst wenn. Die Konten eines Verstorbenen stehen den Erben außer für Beerdigungskosten bis zur Klärung des Erbes ja auch nicht zur Verfügung. Warum sollte das denn ausgerechnet bei einem Kraftfahrzeug anders sein?


    Was allen anderen hier sicher längst gemacht haben, nämlich die naheliegende Recherche im AußerTTlichen Netz, das habe ich nun auch endlich gemacht. Tenor: Die meisten Sachversicherungen (auch für's KFZ) enden nicht mit dem Todesfall, nach einigen Wochen muss jedoch eine Umschreibung oder Fahrzeugabmeldung erfolgen. Daß man der Versicherung den Todesfall nichtmal mitteilen muss habe ich nirgends gelesen, daß man es muss aber sehr wohl. Wie soll sich eine Versicherung denn auch erstmal kulant zeigen, wenn ihr schon die Möglichkeit dazu vorenthalten wird? Wenn eine Meldung an die diversen Versicherungen eines Verstorbenen nicht obligatorisch wäre, dann läge es ja im persönlichen Ermessen, ob man das in drei Tagen, drei Monaten oder drei Jahrzehnten erledigt.


    Wenn das Fahres des Autos jetzt wichtig ist, dann kümmere man sich entweder um die Versicherung oder sei sich der Legalität seines Tuns absolut sicher. Ansonsten ist das Fahren dieses speziellen Autos wohl doch nicht so wichtig.

    Je suis Charlie

  • Nach fast 10000 Timba-Beiträgen muss ich das mal loswerden:


    Du versuchst ständig, sprachlich anspruchsvolle Texte zu verfassen. Das gelingt ja auch zum Teil, aber hierbei:

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Zudem geht die Meldung darüber, das die V abgelaufen ist, oder schlicht nicht mehr existent, schneller wie man(n) denkt.


    bekomme ich immer wieder Augenkrebs. Den vergleichenden Komparativ benutzt man mit "als" - Positiv geht mit "wie" einher:
    Er ist so schnell wie ich bzw. er ist schneller als ich.
    Sorry, das musste mal raus.


    Zum Thema selbst wurde ja bereits alles mehrfach gesagt, da halte ich mich mal raus. :top:

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Wie gesagt, da es mehrere Erben sind und diese auch noch wild "zusammengewürfelt", macht es das ganze nicht einfacher, und zum anderen sind Entscheidungen auch nicht schnell gefällt.


    und genau darum meldest du das Fahrzeug nun einfach auf dich um und versicherst es auf dich, damit du JETZT - wie von allen gewünscht - damit fahren kannst.


    Wenn die anderen sowieso mangels Verwandtschaftsverhältnis keine Möglichkeit haben, den SFR von der Versicherung zu übernehmen, so ist doch sowieso klar, dass du diesen bekommst.


    Und nochmal wegen der Eigentumsproblematik: Der Haltereintrag sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Ihr könnt euch damit Jahrzehnte Zeit nehmen, wenn ihr meint und das Fahrzeug dann auf jemand anderen ummelden. Bloss weil das Fahrzeug auf dich als Nutzer (!) angemeldet ist, heisst das noch lange nicht, dass das Fahrzeug dir gehört. Mit der Ummeldung ist in der Streitsache mit den anderen Erben noch überhaupt nichts entschieden.


    sich also hinter der Tatsache "es ist ja noch nichts entschieden und das kann ewig dauern" zu verstecken, bringt Garnichts, weil das überhaupt nichts mit der Ummelde- und Versicherungsgeschichte zu tun hat. Eine temporäre Lösung, dass du aktuell damit fahren darfst, habt ihr ja bereits gefunden.

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