Fahren mit dem Kfz, das auf einen Verstorbenen zugelassen und versichert ist

  • Hallo zusammen,


    im Bekanntenkreis gibt es den Fall, dass der Halter- und Versicherungsnehmer eines Autos verstorben ist. Das Auto ist zugelassen und hat eine Vollkaskoversicherung. In der Versicherungspolice gibt es keine Einschränkungen auf einen bestimmten Fahrer bzw. Fahrerkreis.


    Die jeweiligen Beiträge/Steuern werden nach wie vor per Lastschrift vom Konto des Verstorbenen abgebucht.


    Der Verstorbene war der Opa, nun fährt der Enkel mit dem Auto. Der Enkel ist über 25, sprich fällt nicht in die Kategorie junger Fahrer.



    Wer kann etwas dazu sagen:


    - Darf man mit einem Auto fahren, welches auf einen Verstorbenen zugelassen und versichert ist?
    - Wie lange darf man das?
    - Ist das Auto überhaupt versichert (gilt die Haftpflicht als auch die Vollkasko)?
    - Wann könnte es Probleme geben?


    Vielen Dank schonmal für eure Erfahrungen / Tipps.

    Viele Grüße


    Martin

  • Ich würde das schnellstens direkt mit der Versicherung klären, nicht das die dann im Schadensfall sagen das kein Versicherungsschutz besteht. Ich denke in dem Fall sind sie dann wohl mehr im Recht.

    Ich würde mich ja gerne mit Dir geistig duellieren, aber wie ich sehe bist Du unbewaffnet ;)

  • Erst Versicherungsschutz abklären, dann mit dem Wagen fahren! Alles andere ist nicht nur grob fahrlässig, sondern eventuell auch strafbar (Stichwort "Pflichtversicherung").

  • Theoretisch möglich, wenn der Enkel auch der Erbe ist, trotzdem muss die Versicherung schnellstmöglich informiert werden damit ggf. der Vertrag angepasst werden muss:


    https://www.bundderversicherte…-des-Versicherungsnehmers


    http://www.abc-recht.de/ratgeb…_versicherungen.php#vers2

  • Mann muss doch sicherlich auch die Zulassung umschreiben innerhalb irgendwelcher Fristen, oder nicht?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Hallo,

    Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Mann muss doch sicherlich auch die Zulassung umschreiben innerhalb irgendwelcher Fristen, oder nicht?


    wir haben das Auto meines verstorbenen Vaters nach einem Jahr umgemeldet, ging problemlos...


    Heiko

  • Nun, wenn im Vertrag vereinbart ist, dass dieser mit dem Tod des VN automatisch endet, besteht keine Haftpflichtversicherung mehr für das Kfz und der Nutzer (=Fahrer) begeht eine Straftat beim Führen des KFZ.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • das vertragsrelevante sachen umgehend dem vertragspartner mitzuteilen sind, dürfte auch in den vertragsunterlagen stehen.
    der tod des vertragspartners (versicherungsnehmers) dürfte sicherlich so ein fall sein.
    den rest kann man sich denken...... ;)
    ich denke mal das der versicherungsschutz schon erloschen sein dürfte.

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