Kündigung per Fax möglich?

  • Zitat

    Bei Fax doch auch....


    Grundsätzlich kann man auch die Unterschrift unter einem normalen Schreiben fälschen.


    Per Faxgerät versandte Faxe, die vor dem Versand vom Kunden unterschrieben wurden, sind im Prinzip genauso gut bzw. genauso schlecht fälschbar wie ein normaler Brief.


    Per Computer versandte Faxe sind jedoch meines Wissens unwirksam, weil sie nicht unterschrieben sind.

  • Zitat

    Per Computer versandte Faxe sind jedoch meines Wissens unwirksam, weil sie nicht unterschrieben sind.


    Kommt darauf an. Wenn sie mit einer eingescannten Unterschrift versandt werden sind sie gültig.
    Gruß Björn

  • Hallo,


    einen Vertrag kann man ohne weiteres via Fax kündigen. Per E-Mail sollte man es nicht machen. Das Risiko die Daten abzufangen und zu ändern sind einfach zu groß. Man sollte eigentlich nie etwas wichtiges via E-Mail versenden. In einem solchen Fall ist der Briefverkehr als Einschreiben noch besser.
    Zudem sollte man einen Vertrag immer als Einschreiben mit Rückantwort abschicken.
    Bei einer Kündigung via Fax kann es schon einmal große Probleme geben. Zwar gibt es vom Faxgerät einen Sendebericht, aber dieser zeigt nur an dass das Fax vom anderen Fax empfangen wurde. Es beweist nicht dass der Empfänger das Fax erhalten und gelesen hat. Daher ist ein Einschreiben mit Rückanwort sicherer.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyjaner
    Zwar gibt es vom Faxgerät einen Sendebericht, aber dieser zeigt nur an dass das Fax vom anderen Fax empfangen wurde.

    Das ist korrekt.

    Zitat

    Original geschrieben von handyjaner
    Es beweist nicht dass der Empfänger das Fax erhalten und gelesen hat. Daher ist ein Einschreiben mit Rückanwort sicherer.

    Das ist von der Logik her vollkommen falsch.


    Womit bzw. inwiefern beweist der Rückschein, dass der Inhalt des Schreibens vom Empfänger gelesen wurde? :confused:
    Der Rückschein ist lediglich ein Nachweis über den Zugang und die Entgegennahme des geschlossenen Briefes.


    Der Rückschein ist gegenüber dem Faxbericht deswegen höher anzusiedeln, da ersterer nicht unterschrieben wäre, wenn der Empfänger den Brief nicht ausgehändigt bekommen hätte. Ausserdem hat man somit eine eigenhändige Unterschrift auf der Empfangsbestätigung.
    Das Fax hingegen kann aufgrund multipler Gründe zwar gesendet worden, aber nicht (leserlich) angekommen sein.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Das ist korrekt.Das ist von der Logik her vollkommen falsch.


    Womit bzw. inwiefern beweist der Rückschein, dass der Inhalt des Schreibens vom Empfänger gelesen wurde? :confused:
    Der Rückschein ist lediglich ein Nachweis über den Zugang und die Entgegennahme des geschlossenen Briefes.


    Der Rückschein ist gegenüber dem Faxbericht deswegen höher anzusiedeln, da ersterer nicht unterschrieben wäre, wenn der Empfänger den Brief nicht ausgehändigt bekommen hätte. Ausserdem hat man somit eine eigenhändige Unterschrift auf der Empfangsbestätigung.
    Das Fax hingegen kann aufgrund multipler Gründe zwar gesendet worden, aber nicht (leserlich) angekommen sein.



    Hallo,


    er beweist zwar nicht dass der Empfänger den Brief gelesen hat, aber dass er diesen erhalten hat. Eine Ausrede von dem Empfänger ist in diesem Fall sinnlos. Somit ist man als Kunde immer auf der sicheren Seite. Wobei bei genauerem Lesen aufgefallen wäre dass ich beim Einschreiben nicht gesagt habe dass der Brief gelesen wurde. Daher auch nicht unlogisch.

  • schreib doch einfach drunter:
    "Mit der Bitte einer schriftlichen Bestätigung".
    So machen wirs immer und bisher hats auch immer geklappt, entweder kam dann was per Mail, oder per Fax zurück.


    Fockx

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Fax-Nummer von Vodafone


    Hat denn zufällig jemand schon die Fax-Nummer von Vodafone gefunden, die sich der Sache Kündigung annimmt? Auf der Rechnung selbst steht ja nichts dergleichen.

  • 1212 - Da werden Sie geholfen
    :D

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

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