Frage wegen teurer Handwerkerrechnung - ohne Kostenvoranschlag

  • Im Zweifelsfall, als bequemste Lösung: Geld zurücklegen, aber erstmal gar nicht zahlen (und Gesamtwiderspruch einlegen).


    Soll er doch klagen (in der Regel macht er aber vorher ein Vergleichsangebot).


    Wenn es dann vor dem Landgericht zum Verfahren kommt, wird der Richter die Forderung auseinandernehmen (das sollte der dann hinzuzuziehende Anwalt natürlich schon in der Klageerwiederung machen), so dass man die Verfahrenskosten locker wieder raus hat.


    Oder man fährt die harte Schiene über Anzeige, Schwarzarbeit usw. also noch vor dem Zivilprozess das volle strafrechtliche Programm.


    Welche Strategie ich fahren würde, täte von meiner persönlichen Einschätzung des Gegners abhängen, da ist es unmöglich, ganz abstrakt eine kochbuchmäßige Anleitung zu geben.

  • Vielen Dank für die vielen Antworten!
    Dann werd ich mal den Widerspruch anleiern und dann mal schauen wo ein passender Anwalt zu finden ist
    Danke!!

  • hab eben mit meiner mom telefoniert und sie war heute morgen bei der Versicherung und hat den Fall geschildert (mit der Rechnung) und die haben auch gesagt auf keinen Fall zahlen. Die Dame will den Fall an den zuständigen Sachbearbeiter weiter leiten und evtl wollen sie einen Gutachter hinzu ziehen.
    Gibt es eine bestimmte Frist für einen schriftlichen Widerruf der Rechnung? Zahlungsziel steht keines auf der Rechnung. Weil ich glaub wenn wir jetzt warten bis die Versicherung sich deswegen meldet, das kann noch ein paar Tage dauern. Rechnung ist vom 05.09.


    Reicht es wenn man in den Widerspruch schreibt, dass Leistung und abgerechneter Preis nicht vereinbahrungsgemäß sind? Es gab hier ja (außer bitte mach unser Dach) keine Vereinbarung. Sollte man das als einzigen Grund schreiben (damit man nichts falsches schreibt) oder sollte man noch reinschreiben dass man das alles prüfen lassen wird über einen Gutacher oder ähnliches bzw gleich andeuten dass man Rechtbeistand anstrebt?

  • Zitat

    Original geschrieben von halphas
    Reicht es wenn man in den Widerspruch schreibt, dass Leistung und abgerechneter Preis nicht vereinbahrungsgemäß sind? Es gab hier ja (außer bitte mach unser Dach) keine Vereinbarung. Sollte man das als einzigen Grund schreiben (damit man nichts falsches schreibt) oder sollte man noch reinschreiben dass man das alles prüfen lassen wird über einen Gutacher oder ähnliches bzw gleich andeuten dass man Rechtbeistand anstrebt?


    Einer Rechnung kannst du ja nicht so einfach "widersprechen", zumal die Leistung ja unzweifelhaft in Anspruch genommen wurde. Schreiben würde *ich* gar nichts, aber mal dort anrufen, ob nicht ein Irrtum bzgl. der abgerechneten Stunden vorliegt. Dann sieht man ja, wie die reagieren.


    Vermutlich werden die frech werden. Dann kommentarlos auflegen und entweder gleich einen Anwalt aufsuchen oder zusammen mit der Versicherung an einer Lösung arbeiten, oder beides ;).

  • Zitat

    Original geschrieben von halphas
    hab eben mit meiner mom telefoniert und sie war heute morgen bei der Versicherung und hat den Fall geschildert (mit der Rechnung) und die haben auch gesagt auf keinen Fall zahlen. Die Dame will den Fall an den zuständigen Sachbearbeiter weiter leiten und evtl wollen sie einen Gutachter hinzu ziehen.
    Gibt es eine bestimmte Frist für einen schriftlichen Widerruf der Rechnung? Zahlungsziel steht keines auf der Rechnung. Weil ich glaub wenn wir jetzt warten bis die Versicherung sich deswegen meldet, das kann noch ein paar Tage dauern. Rechnung ist vom 05.09.


    Reicht es wenn man in den Widerspruch schreibt, dass Leistung und abgerechneter Preis nicht vereinbahrungsgemäß sind? Es gab hier ja (außer bitte mach unser Dach) keine Vereinbarung. Sollte man das als einzigen Grund schreiben (damit man nichts falsches schreibt) oder sollte man noch reinschreiben dass man das alles prüfen lassen wird über einen Gutacher oder ähnliches bzw gleich andeuten dass man Rechtbeistand anstrebt?


    Sucht euch doch gleich nen Anwalt der sich mit so etwas auskennt oder geht zumindest erstmal zur Handwerkskammer.

  • Zitat

    Original geschrieben von halphas
    Gibt es eine bestimmte Frist für einen schriftlichen Widerruf der Rechnung? Zahlungsziel steht keines auf der Rechnung. Weil ich glaub wenn wir jetzt warten bis die Versicherung sich deswegen meldet, das kann noch ein paar Tage dauern. Rechnung ist vom 05.09.


    Wirklich kein Zahlungsziel??? Bist Du sicher? Das wäre sehr dilettantisch.
    Dann darfst Du die 'Rechnung' getrost erst mal ignorieren. So ein Schreiben könnte man mit gutem Willen höchstens als 'Preisvorschlag' betrachten :cool:
    Ist die 'Rechnung' vllt auch sonst nicht vollständig (Steuernummer, korrekte Adresse etc.)?
    Ist dieser 'Dachdecker' überhaupt in der Handwerksrolle eingetragen (legal)?
    Kann der 'Dachdecker' überhaupt nachweisen, dass Du die Rechnung erhalten hast?


    Du solltest dann vllt einfach mal mit dem 'Bauunternehmer' ein Gespräch unter 4 Augen suchen.
    Mir scheint, dass man sich bei seiner offenkundigen Unerfahrenheit eher auf diesem Wege mit ihm einigen könnte.


    Zitat

    Reicht es wenn man in den Widerspruch schreibt, dass Leistung und abgerechneter Preis nicht vereinbahrungsgemäß sind? Es gab hier ja (außer bitte mach unser Dach) keine Vereinbarung. Sollte man das als einzigen Grund schreiben (damit man nichts falsches schreibt) oder sollte man noch reinschreiben dass man das alles prüfen lassen wird über einen Gutacher oder ähnliches bzw gleich andeuten dass man Rechtbeistand anstrebt?

    Man verrät dem potentiellen Gegner grundsätzlich nicht, was man vorhat :p ;)
    Widerspruch ist nur dann notwendig, wenn Du eine Rechnung erhälst, aus der sich schlussfolgern lässt, welche Vereinbarung zugrunde liegt (sogenanntes konkludentes Verhalten). Wie aber schon erwähnt, hast Du ja offiziell noch keine Rechnung erhalten. *zwinker*

  • Zitat

    Original geschrieben von Gallium
    Wirklich kein Zahlungsziel??? Bist Du sicher? Das wäre sehr dilettantisch.
    Dann darfst Du die 'Rechnung' getrost erst mal ignorieren.


    Ist es nicht so das eine Rechnung zu sofort fällig ist wenn kein anderes Zahlungsziel angegeben ist ?

  • Wenn kein Zahlungsziel vereinbart wurde, bedarf es erst einer Mahnung, eines Mahnbescheids oder einer Klage, um überhaupt in Verzug zu kommen.
    http://www.akademie.de/wissen/…erzugszinsen-zahlungsziel


    Wenn die Rechnung keinen Zeitpunkt für die Fälligkeit bestimmt, kann man auch nicht daraus auf einen vereinbarten Termin im zuvor mündliche vereinbarten Werkvertrag schließen. Was Bestandteil dieses Vertrags ist, muss ohnehin erst noch bewiesen werden ;)

  • Zumal an eine Rechnung auch Formalien anderer Art gebunden sind:


    Aussteller (Steuernummer, etc..), Art und Umfang, Summe.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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