Im Zweifelsfall, als bequemste Lösung: Geld zurücklegen, aber erstmal gar nicht zahlen (und Gesamtwiderspruch einlegen).
Soll er doch klagen (in der Regel macht er aber vorher ein Vergleichsangebot).
Wenn es dann vor dem Landgericht zum Verfahren kommt, wird der Richter die Forderung auseinandernehmen (das sollte der dann hinzuzuziehende Anwalt natürlich schon in der Klageerwiederung machen), so dass man die Verfahrenskosten locker wieder raus hat.
Oder man fährt die harte Schiene über Anzeige, Schwarzarbeit usw. also noch vor dem Zivilprozess das volle strafrechtliche Programm.
Welche Strategie ich fahren würde, täte von meiner persönlichen Einschätzung des Gegners abhängen, da ist es unmöglich, ganz abstrakt eine kochbuchmäßige Anleitung zu geben.