Der Bischof von Limburg

  • Sieht man im Ergebnis.


    Im übrigen gibt es genug Vorgänge, wo es schlauer war, sich zu äußern, wenn(!) es nichts zu verbergen gibt.


    Aktuell ist immer noch unklar, wofür die Reise nach Indien diente, und warum zwei indische Ordensschwestern(!) im Bistum für den Bischof dienen.


    Schweigen kann übrigens auch im Strafverfahren nachteilig ausgelegt werden, denn es gibt dann kein Bonus für das Geständnis und der (tätigen) Reue.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Er hätte freundlich:


    "Danke für ihre Aufmerksamkeit, über interne Angelegenheiten bin ich nicht befugt zu sprechen aber die Mutter Kirche ist erfreut über das erwachte Interesse an Gott und ich möchte die Gelegenheit nutzen, daran zu erinnern das blabla.."



    von sich geben sollen um sich sodann zu einem "Der Herr Bischof hat sich um sein Tagesgeschäft zu kümmern" aus dem Munde eines Handlangers aus dem Saal geleiten zu lassen, die Versace Aktentasche unter dem Arm und mit einem geschäftsmässig-frommen Blick zu entschwinden.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • "die Versace Aktentasche unter dem Arm" :D:D:D





    Aber der Bischof hat ja genug Dreck am Stecken und etwas zu verbergen.


    Schwierig wird die Gemengelage in diesem Fall insbesondere dadurch, dass der strafrechtliche Aspekt neben dem besonderen moralischen Anspruch an einen Kirchenmann, obendrein sogar noch eine klerikale Führungskraft, steht.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Niemand muss sich selbst belasten, gerade in schwebenden Verfahren halten Verfahrensbeteiligte in aller Regel den Mund - und tun auch gut daran, denn die Gefahr ist hoch, sich mit weiteren Einlassungen noch weiter in Bedrängnis zu quatschen. Dass der Bischof also nicht mit Erklärungen um die Ecke kam, hat die Sache nicht verbessert, aber auch nicht verschlimmert.



    Hier nochmal die ganze Geschichte von Anfang an mit der Eidesstattlichen Erklärung von Tebartz


    Auszug:


    "Es gab auch keine erneute Rückfrage des Redaktuers mit dem Vorhalt:"Aber sie sind doch erste Klasse geflogen?" Ich habe einen solchen Vorhalt auch nicht die Antwort gegeben "Business-Class sind wir geflogen".


    Vollständig nachzulesen unter Akt 4.


    Das gesamte Drama in 5 Akten,damit alle den gleichen Kenntnisstand haben,was der Bischof im Jahre 2012 alles so zum Thema "Indienflug" und "Lügerei" veranstalte hat,und dies nun 2013 im beantragten Strafbefehl geendet ist:


    http://www.spiegel.de/spiegel/…fuenf-akten-a-879255.html


    (Unter Akt 4 die Videos nicht vergessen - gilt nicht nur für "Lesefaule"):)

  • Haha....selbst der Spiegel spricht von "..mindestens fahrlässig falsch eidesstattlich versichert"



    Fahrlässig,in Verbindung mit der einleitenden Formulierung des Bischofs= KEINE VERURTEILUNG wegen Meineides, da bin ich mir sicher.



    Und bei Fahrlässigkeit gilt:


    "Berichtigt der Aussagende seinen fahrlässigen Meineid oder seine fahrlässige Versicherung an Eides statt vor dem Abschluss des Verfahrens, so bleibt er gemäß § 161 Abs.2 StGB straflos."

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Nun, das ist schon vorbei, da er den Strafbefehl nicht akzeptiert hat. Und mindestens fahrlässig heißt nicht fahrlässig.


    Das Verfahren wird ein Ergebnis bringen, aber nicht wie von dir gewünscht....

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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Haha....selbst der Spiegel spricht von "..mindestens fahrlässig falsch eidesstattlich versichert"


    Darum geht es nicht - den sowohl diesem Bericht,als auch dem Spiegel Reporter könnte man viele Fehler und Ungereimtheiten unterstellen:


    Siehe die Videos - allein der Überfall mit einer Handykamera (oder sonstige) in deutlich verteckter Haltung mit der Fragestellung ist grenzwertig.


    Der Bischof hätte es aber später richtig stellen können - nämlich:Gebucht war die Business-Class gem. der Bischofskonferez,der Bischof hat aber (aus eigener Tasche) ein Upgrade bezahlt.


    Inwieweit er dachte mit den Anwälten und der Lügengeschichte weiter zu kommen - musst du ihn fragen (oder der Spiegel):D



    Nächste (fette) Stelle ist weiter unten (Zu 1):


    "Dem Vorwurf der sinnentstellenden Verkürzung durch lediglich auszugsweise Veröffentlichung lässt sich am besten durch vollständige Veröffentlichung begegnen"


    Hier hat jeder seine eigene Meinung.


    Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Und bei Fahrlässigkeit gilt:


    "Berichtigt der Aussagende seinen fahrlässigen Meineid oder seine fahrlässige Versicherung an Eides statt vor dem Abschluss des Verfahrens, so bleibt er gemäß § 161 Abs.2 StGB straflos."


    Das wäre schön,gell?


    Geht aber nicht mehr....

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    ...
    Auszug:


    "Es gab auch keine erneute Rückfrage des Redaktuers mit dem Vorhalt:"Aber sie sind doch erste Klasse geflogen?" Ich habe einen solchen Vorhalt auch nicht die Antwort gegeben "Business-Class sind wir geflogen".
    ...


    Nun ... er hat die Frage ausdrücklich nicht verneint, sondern eher bestätigt, indem er noch "Business-Class" hinzufügte. Das ist ja noch mal was Besseres oder sehe ich das falsch?


    Das ist aber auch ein Durcheinander mit den Tarifen ... :D


    Und wenn irgendein Kasper ohne sein Wissen upgradet, ist das ja nochmal was anderes ...

  • Frank:


    Das Upgrade hat der Bischof selbst veranlasst und mit seinen Bonusmeilen bezahlt.Somit ist dem Bistum überhaupt kein finanzieller Schaden durch den first class Flug entstanden.(das kam aber erst sehr viel später raus).


    Somit war zuerst für die Presse Faktum: Der Bischof fliegt (entgegen der Vereinbarung der Bischofskonferenz) dienstlich first class und das auch noch in die Slums.


    Er hätte es auch nochmal in der Presseerklärung klar stellen können - doch seine Taktik war nuneinmal die "Lüge" und somit hatte er das Messer schon am Hals (da es auch schon von anderer Seite bestätigt wurde,dass er eben nicht business class geflogen ist).


    Und die "Zirkusveranstaltung" fand in derselben Lüge bei Gericht statt....das Messer musste nur noch zustechen.

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