Warte einfach ab. Der blöde Schwätzer meldet sich eh nie wieder. Warum? Was soll denn bei Dir zu holen sein? Wegen einer simplen such-jemanden-zum-Packen-Anzeige von privat? Ebent.
Schwarzarbeit - Tatbestand erfüllt oder nicht?
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Original geschrieben von Der Schakal
Hast Du schon mal an eine Selbstanzeige gedacht?Also lassen wir die Kirche im Dort. Es geht um 80,-.
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Original geschrieben von hakost
Dass du es mir genauer erklärst. Deine Kurzversion mag ja ok sein, aber mehr Infos wären ok. Und es wäre hilfreich, wenn du mir auch sagst, warum das dir so klar ist.
Schreib doch einfach mal deine Kleinanzeige hier rein, dann kann man daraus auch erkennen ob du Schwarzarbeiter suchst oder nicht. -
Moin
ob der Dir beim Umzug Helfende seine Einnahmen gegenüber den Finanzbehörden ordnungsgemäß angibt und versteuert, liegt doch nicht in Deiner Hand.
Da passiert gar nichts, mache Dir keine Sorgen.
Wenn ich hier lese Selbstanzeige usw., das ist ja haarsträubend.
Gruß
HHFD
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Original geschrieben von Benz-Driver
Also lassen wir die Kirche im Dort. Es geht um 80,-.
Grundsätzlich hast Du ja Recht aber das Problem ist halt, dass es zu viele Kavaliersdelikte gibt. Und gerade die regen sich dann über die bösen Unternehmer etc. auf.Summenmässig sind die vielen kleinen Fälle auch mehr als die wenigen grossen.
Bei dem Fall hier passiert gar nix. Lass es ins Leere laufen und lerne daraus.
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das ist doch alles käse...
solange du nicht in die anzeige reingeschrieben hast "suche schwarzarbeiter für billigen umzug, halte auch die klappe wenn es nicht versteuert wird" passiert dir garnix.selbst wenn du einen "studenten" gesucht hast, der es für dich günstig erledigt... auch dieser kann die einnahmen natürlich versteuern (einkommensteuer) ohne firma etc.
es ist nicht deine aufgabe zu überprüfen, ob derjenige das auch versteuert! -
Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
selbst wenn du einen "studenten" gesucht hast, der es für dich günstig erledigt... auch dieser kann die einnahmen natürlich versteuern (einkommensteuer) ohne firma etc.
es ist nicht deine aufgabe zu überprüfen, ob derjenige das auch versteuert!Das stimmt so nicht!Man kann es entweder als Arbeitgeber über die 50 Tage Regel pauschal mit 25 Prozent versteuern oder derjenige hat ein Gewerbe,was bei Studenten nichts aussergewöhnliches ist,und er rechnet es darüber ab und du bekommst eine Rechnung.Aber keine Ahnung,was der TE geschrieben hat,dass irgendein A...... Das Drohen anfängt.
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Original geschrieben von handyman1981
Das stimmt so nicht!tolle aussage. was stimmt nicht, wieso stimmt das nicht?
zu deiner Ergänzung:
der Student kann das auch ganz einfach als sonstige Einkünfte in seiner ESt-Erklärung angeben. Für eine einmalige Tätigkeit muss der kein Gewerbe anmelden und natürlich muss er für sowas nicht als Arbeitnehmer angemeldet werden.Aber wie gesagt: Der Auftraggeber muss das nicht überprüfen, wie derjenige das macht.
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Wie gesagt, Kleinanzeigen Text ist gelöscht, fällt mir wortwörtlich nicht mehr ein. Emailverkehr habe ich ja. Und ich war immer nett. Keine Ahnung, warum er mir zunächst ein verbindliches Angebot erstellt hat und dann eine Stunde später mitternachts von sich aus das Angebot abgelehnt hat.
Ich habe es mal hier reingeschrieben, Screenshot gemacht und dann hier als JPG Datei reingefügt.

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das ist ja ein toller zeitgenosse.
dem typen würde ich nurnoch antworten, dass Verleumdung und üble nachrede ebenfalls Straftaten sind.
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