ZitatOriginal geschrieben von Truthahn
Ausreichende Indizien sind die (öffentlich nachvollziehbaren) stark gesteigerten Zugriffszahlen dieser Streams in den Tagen vor den behaupteten Urheberrechtsverletzungen, und die Browserverläufe der Betroffenen.
ich wunder mich ja immer wie lang mancher seinen Verlauf speichert?
Wenn ich das richtig gelesen hab waren diese Zeitpunkte der Abgemahnten ja im Juli? Das sind ja schon knappe 4 Monate? Wie lang speichern die denn ihren Verlauf?
Meiner steht meist auf 3 Tage und fertig.
Abgesehen davon dass ich nach dem was da so nach und nach ans Licht kommt über die Methoden dieser Aasgeier ich denen so wünsche dass diese ganze Masche ihnen übelst um die Ohren fliegt.....
Abmahnanwälte siedeln bei mir noch unter den GEZ Schergen und dem braunen Abschaum.....die ziehen den kompletten Berufsstand der Anwälte runter.
just my 2 cents