RedTube-Abmahnwelle: Betroffen ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Truthahn


    Ausreichende Indizien sind die (öffentlich nachvollziehbaren) stark gesteigerten Zugriffszahlen dieser Streams in den Tagen vor den behaupteten Urheberrechtsverletzungen, und die Browserverläufe der Betroffenen.


    ich wunder mich ja immer wie lang mancher seinen Verlauf speichert?
    Wenn ich das richtig gelesen hab waren diese Zeitpunkte der Abgemahnten ja im Juli? Das sind ja schon knappe 4 Monate? Wie lang speichern die denn ihren Verlauf?
    Meiner steht meist auf 3 Tage und fertig.


    Abgesehen davon dass ich nach dem was da so nach und nach ans Licht kommt über die Methoden dieser Aasgeier ich denen so wünsche dass diese ganze Masche ihnen übelst um die Ohren fliegt.....


    Abmahnanwälte siedeln bei mir noch unter den GEZ Schergen und dem braunen Abschaum.....die ziehen den kompletten Berufsstand der Anwälte runter.


    just my 2 cents

  • Zitat

    Original geschrieben von Truthahn
    Sehr wahrscheinlich betreiben die Abmahner bandenmäßigen gewerbsmäßigen Betrug.


    Deswegen soll sich auch jeder, der eine Abmahnung erhält, direkt einen fahckundigen Anwalt nehmen und darauf reagieren. Sollte das auffliegen, das es gewerbsmässiger Betrug war, kann die Kanzlei zu machen.


    Nichts tun währe das absolut falscheste

  • Zitat

    Original geschrieben von Samsungracer
    Deswegen soll sich auch jeder, der eine Abmahnung erhält, direkt einen fahckundigen Anwalt nehmen und darauf reagieren. Sollte das auffliegen, das es gewerbsmässiger Betrug war, kann die Kanzlei zu machen.
    Nichts tun währe das absolut falscheste


    2 Fehler in einem Kommentar ;-):


    1. Nicht die Abmahnkanzlei kann zu machen, falls es gewerbsmäßiger Betrug ist, sondern deren Auftraggeber (Briefkastenfirma in der Schweiz). Die Abmahnkanzlei ist nur Erfüllungsgehilfe, welche eine Dienstleistung ausführt.
    Der moralische Ruf von Urmann und Collegen ist eh schon am Boden, weil sie sich schon oft mit Massenabmahnzeug beschäftigt haben.


    2. Die Abmahnung wegzuwerfen kann hier durchaus sinnvoll sein. Anwaltliche Hilfe holen kostet nur Geld.


    Hier mal eine kurze Zusammenfassung des aktuellen Standes mit Betrugsverdacht:
    http://yess.de/redtube-abmahnu…ug-der-abmahner-1166.html

  • Es gab doch mal eine Diskussion über die Rechtmäßigkeit der IP-Speicherung bei Providern. Tenor war, dass diese nur zu Abrechnungszwecken gespeichert werden dürfen (Datensparsamkeit usw.). Damit würde das bei Flatrates wegfallen. Ist das im Sande verlaufen?

  • Klar ist, dass z.B. Kinderpornographie verfolgt werden muss und die Nutzer identifizierbar sein sollten. Das schlimme in dem Fall ist aber, dass die Videos wenn ich die Sache nicht vollkommen falsch verstehe unerlaubt auf der Plattform gehostet wurden. Warum also nicht wie bei Youtube üblich eine Löschung des Videos beantragt und fertig? Kann mir absolut nicht vorstellen, dass die Sache für die Anwälte aufgeht, wenn doch ist das unglaublich.

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyfan96 Warum also nicht wie bei Youtube üblich eine Löschung des Videos beantragt und fertig?


    Weil dann nicht abgemahnt werden könnte...

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Weil dann nicht abgemahnt werden könnte...


    Ich bin auf ein Grundsatzurteil zum Streaming gespannt, die Verantwortung muss doch beim Anbieter liegen. Ich kann ja auch nicht wegen rechten Gedankenguts verurteilt werden wenn ich auf der Webseite bestimmter Gruppierungen oder Parteien bin - schlechtes Beispiel. Abmahnung an den Hoster und gut. Ich bin nicht betroffen davon, aber man kann sich einfach so sehr darüber aufregen was in Deutschland möglich ist.

  • Hier mal ein Artikel der Schweizer Webseite "20 Minuten": So schauen Sie Ihre Serien legal im Netz


    In der Schweiz ist man uns mal wieder voraus. Sollten wir hier auch so machen. Dafür dann eben wie die Schweizer auch eine Abgabe Steuer von 2€ auf Handys, Speicherkarten etc. Dafür darf man dann auch aus dubiosen Quellen streamen und downloaden. :) Lediglich der Upload ist nicht erlaubt in der Schweiz. Das nenne ich klare, vernünftige Rechtsprechung.


    Würde mich nicht wundern, wenn es zukünftig vermehrt Umsatz generiert werden würde bei Schweizer VPN Anbietern. Wer geht schon das Risiko ein aus der Schweiz IP Adressen einzukaufen um eventuell dann ein paar Nicht-Schweizer aufzuspüren und abzumahnen ? ;)

    Telekom Magenta Mobil L mit Magenta EINS Vorteil

    Apple iPhone 16 Pro Max 1 TB Titan Black | Xiaomi 13T Pro 512GB Black

  • Das Grundproblem ist doch schon, dass der Betroffene Konsument davon ausgehen musste, dass der Inhalt illegal eingestellt war.


    Woher soll er das wissen? Bislang galten You-, Red- und Sonstwastube als weitgehend legale Quellen. Insbesondere Porno-Portale werden gern durch die Urheber dieser Werke genutzt, um ganz legal Szenen einzustellen, mit denen Konsumenten "angefüttert" werden sollen. Könnten sich die Abmahner nun durchsetzen, wäre die Nutzung von Portalen wie Xyztube von Userseite überhaupt nicht mehr zu verantworten ... die Anbieter könnten schließen, womit einem gesamten Wirtschaftszweig das Wasser abgegraben würde. Ich denke, dass auch hier das Ziel der Abmahner zu suchen ist ... vielleicht spekulieren sie auf eine lohnende und dauerhafte Einnahmequelle durch Zahlungen der Portalbetreiber. Man kann es ja mal versuchen ...


    Ich denke, dass diese Portale die Gefahr "untergejubelter" urheberrechtlich geschützter Dateien mit anschließendem Abkassieren der Nutzer erkennen. Jedenfalls reißt es bei ihnen kein Loch in die Kasse, einige fachkundige Juristen mit der Abwehr dieser Masche zu beauftragen.


    Könnte der gute Freiherr v. Gravenreuth das noch mitbekommen ... ihm würden die Augen leuchten ob der Renaissance seines Wirkens. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ...Könnte ... v. Gravenreuth das noch mitbekommen ... ihm würden die Augen leuchten ob der Renaissance seines Wirkens. :rolleyes:


    Der hat sich ja erfreulicherweise selbst unschädlich gemacht. Mögen U+C baldmöglichst zur selben einsicht gelangen.


    Was ich allerdings nicht verstehe: die kriminelle energie von und den gewerbsmäßigen betrug (oder zumindest die beihilfe und "inspiration" dazu) als geschäftsmodell seitens U+C kennt man ja nicht erst seit gestern. Wie rechtsverdrehend muß ein anwalt eigentlich sein, damit ihm endlich die zulassung entzogen wird ?



    [small]...und apropos anständig und wir gucken keine pornos: ich kannte zwar youporn, aber von redtube hatte ich vor dieser abmahnsauerei wirklich noch nichts gehört. Muß man die seite kennen ?[/small]

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!