RedTube-Abmahnwelle: Betroffen ?

  • Bei U+C bin ich mir momentan noch nicht sicher, was ich von dem Laden halten soll. Schließlich war ihr Kenntnisstand bei Auftragsübernahme nicht der jetzige.


    Und dass Streaming vom Grundsatz her den Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung erfüllen könnte, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Umstrittene Positionen einzunehmen, ist eine der Aufgaben von Anwälten, solange nicht Grenzen überschritten werden.


    Warten wir mal ab, wie die Sache sich entwickelt. Auch ich habe eine Betroffene im Bekanntenkreis.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Bei U+C bin ich mir momentan noch nicht sicher, was ich von dem Laden halten soll. Schließlich war ihr Kenntnisstand bei Auftragsübernahme nicht der jetzige.


    Das sind Massenabmahn- Profis. Du wußten, was sie tun.


    Und die wußten von Beginn an auch folgendes:
    Die Verbreitungsrechte für Filme mit Alter und Qualität der abgemahnten Werke kann man für ca. 15.000€ je Film kaufen (weil eh keine Sau mehr für den legalen Stream zahlt, nicht bei solchen Schinken).


    Wenn dann wegen eines solchen Filmes 10.000 Abmahnungen zu je 250€ rausgehen (evtl. mit Aufteilung halbe/halbe zwischen Abmahnanwalt und Rechteinhaber), dann ist das von vornherein bandenmäßiger gewerblicher Betrug, weil der Wert der Filmrechte extrem überschritten wird.

  • Hallo!


    Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    [...] Wie rechtsverdrehend muß ein Anwalt eigentlich sein, damit ihm endlich die Zulassung entzogen wird [...]


    Das selbe könnte man auch bei den ganzen Callcentern fragen. Die dürfen auch ungestraft weitermachen. Bei unerwünschten Anrufen kann man auch nur die Bundesnetzagentur informieren, mehr Möglichkeiten hat man da als Verbraucher auch nicht. Und die viel zu geringen Strafgelder sind schnell wieder reingeholt, gibt ja genug Dumme die das Geld bringen. Solange es in DE zuviel Lobbyarbeit gibt wird sich nichts ändern.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo Der [Anm: GvG]hat sich ja erfreulicherweise selbst unschädlich gemacht.


    Sich darüber zu freuen, dass sich Günni selber real den Headshot gegeben hat, zeugt nach meiner Meinung einfach nur von einem kranken Gehirn (und ich meine nicht das kranke Gehirn von Günni).

  • Zitat

    Original geschrieben von Truthahn
    Das sind Massenabmahn- Profis. Du wußten, was sie tun.


    Und die wußten von Beginn an auch folgendes:
    Die Verbreitungsrechte für Filme mit Alter und Qualität der abgemahnten Werke kann man für ca. 15.000€ je Film kaufen (weil eh keine Sau mehr für den legalen Stream zahlt, nicht bei solchen Schinken).


    Wenn dann wegen eines solchen Filmes 10.000 Abmahnungen zu je 250€ rausgehen (evtl. mit Aufteilung halbe/halbe zwischen Abmahnanwalt und Rechteinhaber), dann ist das von vornherein bandenmäßiger gewerblicher Betrug, weil der Wert der Filmrechte extrem überschritten wird.


    Eben. Zumal sich das herum spricht, wenn die damit durch kommen. Dann greift das auch auf andere Branchen über...


    Wie setzen sich überhaupt die 250€ zusammen? Für das stremmen eines Films, können maximal 5€ Schaden anfallen. 5€ deshalb, weil die meistens Filme wie bei iTunes, Videoload & Co soviel kosten. In der Porno Branche wird man wohl auch nur unwesentlich davon abweichen. Wenn das wirklich alte Filme waren, für die man kein Geld mehr nehmen konnte bei kostenpflichtigen Angeboten, dann vielleicht noch maximal 2€. Zzgl vielleicht noch einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 20-50€. Alles andere ist Wucher und somit sittenwidrig. Damit würde man dann direkt dem ganzen einen Riegel vorsetzen. Es wäre schlicht unrentabel oder man legalisiert es eben wie in der Schweiz...

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  • 15,50 € Schadenersatz
    169,50 Rechtanwaltsgebühr
    65 € Ermittlungsgebühr


    Gegenstandswert 1080,50 € Woher kommt dieser Wert überhaupt? :confused:

    Dr. strg. c. Guttenberg

  • mal abgesehen davon, dass womöglich die abmahner selbst die leute auf die seite geschickt haben um anschließend abkassieren zu können.


    der rechtliche knackpunkt bei der sache ist wohl , dass die anwälte behaupten, es würde beim streamen eine raubkopie auf der festplatte des nutzers angefertigt werden. der nutzer hätte eine illegale raubkopie auf der festplatte.


    hier sehe ich einen großen angriffspunkt, denn die beweislast liegt ja bei den anwälten. sie müssten beweisen, dass der player tatsächlich eine kopie auf der festplatte anlegt und die daten nicht direkt während dem abspielen löscht. imho ist ein streamingangebot analog einem fernsehgerät zu betrachten. bei einem fernsehgerät kann auch nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass dieses aufzeichnet.


    zum anderen müssten die anwälte beweisen, dass auf dem besagten rechner flash oder java installiert ist. ohne flash oder java funktioniert das nicht.


    imho ist das einzige, was diese abmahnanwälte evtl. beweisen können, dass ein nutzer XYZ auf diese streamingseite weitergeleitet worden ist.
    ob der film dann nach der weiterleitung tatsächlich runtergeladen und gespeichert worden ist, steht dann auf einem anderen blatt. mir würden da viele szenarien einfallen. der redtube-server war nicht erreichbar. kein flash oder java installiert. computer abgestürzt. internet-leitung unterbrochen. nach der weiterleitung auf die redtube-seite kann vieles passiert sein...

  • Nun ... sofern lediglich eine temporäre Zwischenspeicherung im Cache als rein technischer Vorgang im Rahmen der Wiedergabe erfolgt, fällt diese m.W. unter eine im UrHRG enthaltene Ausnahmeregelung. Es dürfte sich m.E. eher die Frage von auf dem Rechner nach der Wiedergabe (im Cache) verbleibenden Kopien stellen.


    Hier kommen wir aber in rechtliche Feinheiten, zu denen insbesondere auch gehört, dass der Vorwurf des unrechtmäßigen Besitzes einer Sache zumeist auch einen Besitzwillen (Kennnis vom Besitz) voraussetzt.


    Aber ich denke, so weit müssen wir gar nicht graben, um die Abmahnungen auszuhebeln. Wenn genügend Freiwillige gezahlt haben, könnte sich die erste Welle zwecks Ausheckens eines neuen Anlaufs mit geänderter rechtlicher Konstruktion erledigt haben. Das Eis, auf dem sich die Abmahner bewegen, ist nämlich sehr dünn ...

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau


    Hier kommen wir aber in rechtliche Feinheiten, zu denen insbesondere auch gehört, dass der Vorwurf des unrechtmäßigen Besitzes einer Sache zumeist auch einen Besitzwillen (Kennnis vom Besitz) voraussetzt.
    .


    Der Wille ist zwar richtig,aber es geht hier um das "Wissen" und "Wollen" der Tatbegehung,denn das setzt das UrHRG voraus (Vorsatz).


    Und genau das "Wissen" ist hier kaum gegeben und kann auch nicht einfach so unterstellt werden,denn sonst könnte jeder gestreamte Film gleichzeitig mit einem Straftatbestand verbunden sein und der Normalbürger könnte es nie unterscheiden.


    Anders wäre es,wenn man einen aktuellen Kinofilm streamen würde.Hier ist das Wissen zweifelsfrei zu unterstellen.


    Vorausgesetzt natürlich die Zwischenspeicherung ist eine Urheberverletzung.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    [...] bei einem fernsehgerät kann auch nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass dieses aufzeichnet [...]


    Das ist jetzt aber ein schlechter Vergleich. Für Tapes (Video- und Audiobänder) und für CDs/DVDs/Blueray/Festplatten etc. zahlen wir ja auch Abgaben an die Verwertungsgesellschaften. Also ist das Aufnehmen auch legal, sofern man (bei HD+ z.B.) keinen Kopier- bzw. Aufnahmeschutz umgehen muss.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

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