Kfz-Versicherung bei Beitragserhöhung kündigen - Frist verpasst ohne Mitteilung?

  • @stangelwirt:



    Zitat

    ... auch muss die rücklastschrift erstmal bearbeitet werden (bevor da irgendwas an die Zulassungsstelle gemeldet wird, werden erstmal Mahnungen verschickt!!)


    Auch wieder Quatsch. Gemahnt werden muss GAR nicht mehr, wenn das Zahlungsziel genau benannt ist.


    arne:


    Das reicht wohl:


    https://perspektiven.allianz.d…_fokus/unternehmensjurist


    Diese Herren können dir im Zweifel das Leben anstrengender machen, als es sein muss; mit Briefen, Mahnungen, Inkasso, Klageschriften, etc..


    Wegen ein paar Euro bei der Autoversicherung?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Melde das Fahrzeug ab und mit einer neuen wieder an.


    Kostet halt Gebühren aber ohne Stress mit den Paragraphen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Selbst wenn es tatsächlich stimmt, dass dir das Schreiben der Versicherung nicht zugegangen ist, hättest du wissen können, dass das Versicherungsjahr immer am 01.01. des Jahres beginn und am 31.12. endet - und dass man deswegen schauen muss, wie sich die Konditionen verändern.

    Hervorhebung von mir.


    Du hast muss gesagt. Ich hätte also gerne weiterhin eine Quelle dafür, dass der Benachteiligte das MUSS und dass der Erhöhende nicht der ist, der mitteilen muss. Zum 3. Mal: Auf welche Rechtsgrundlage berufst du dich?



    Und die Frage von arne, die ich mir seit langem ebenso stelle, darfst du bei dieser Gelegenheit dann auch gleich beantworten. :)


  • Vielen Dank für den Hinweis auf das Stellenangebot. ;)


    Was das aber mit meiner Frage an Dich zu haben soll ist mir nicht verständlich. Mich würde wirklich interessieren, warum ich hier ständig Beiträge zu juristischen Themen von Dir finde, welche zumindest teilweise auch eher unglücklich zu lesen sind. Das ist dann nicht gerade hilfreich für andere.

  • Vielen Dank euch!


    Bin einen großen Schritt weiter :
    Das Auto ist auf meinen Vater angemeldet, jedoch aber mit meiner Bankverbindung.


    Es wird jetzt (auch mit Dank an OnTheNet) so laufen, dass mein Vater das Auto abmeldet und ich es dann auf meinen Namen wieder anmelde mit neuer Versicherung. (Wusste ehrlich gesagt, gar nicht, dass das so einfach geht, aber dem scheint so zu sein)


    Preislich ist es dann nur marginal günstiger als der aktuell erhöhte Preis der Itzehoer, aber ich fahre ab dem Zeitpunkt meine Prozente selbst herunter.

  • Hehe, schön geschmunzelt unabhängig vom Inhalt des Themas.
    Denn so ziemlich die selben User, welche ständig diskutieren, wie eine rechtsverbindliche (beweiskräftige oder wie auch immer) Zustellung aussieht, behaupten hier das Gegenteil! Nämlich, dass natürlich ein Brief, in diesem Fall der Versicherung, reicht...
    Kann man hier gut nachlesen z.B. :D


    Edit: Link ergänzt


    migolf

    iPhone SE
    Gratis Full-Flat = o2 Blue All-in S ex Zehnsation ADAC
    Entertain via 1&1 Doppel-Flat 50.000 @FRITZ!Box 7580
    ..., WIR WERDEN EWIG LEBEN! ...

  • Naja... Vermutlich hat der Vater die Rechnung samt Beitragserhöhung bekommen, das wird irgendwie untergangen sein, vermute ich mal ganz naiv... ;) Ärgerlich, ok. Aber hier werden ja wieder rechtliche Geschütze aufgefahren... :D


    Man kann sich manchmal auch mal an die eigene Nase fassen. Ich hoffe nur, dass hecke jetzt die Versicherungen gut verglichen hat...

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Hehe, schön geschmunzelt unabhängig vom Inhalt des Themas. Denn so ziemlich die selben User, welche ständig diskutieren, wie eine rechtsverbindliche (beweiskräftige oder wie auch immer) Zustellung aussieht, behaupten hier das Gegenteil! Nämlich, dass natürlich ein Brief, in diesem Fall der Versicherung, reicht...

    Hier addiert sich zum Stolz auf die eigene Umsichtigkeit vielleicht noch die vage Hoffnung, daß die hohe Rechnung von Mitversicherten dank überdurchschnittlichen Deckungsbeitrages die eigene Rechnung langfristig entlasten wird. <-;<

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Nochmal - garantierst du ihm das? Vor allem, dass er eine *preiswertere* Versicherung, rückwirkend abschliessen kann?


    wo soll das problem darin liegen, rückwirkend zum 1.1. eine versicherung abzuschließen?
    dass es günstigere versicherungen gibt, davon gehe ich mal aus, sonst würde sich der TE nicht über die beitragserhöhung aufregen und wechseln wollen.


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    @stangelwirt:
    Auch wieder Quatsch. Gemahnt werden muss GAR nicht mehr, wenn das Zahlungsziel genau benannt ist.


    ja quatsch von deiner seite. les dir mal die allgemeinen bedingungen zur kraftfahrtversicherung durch.
    wenn es ein folgebeitrag ist, besteht bei nichtzahlung der versicherungsschutz weiter fort bis die versicherung den versicherungsschutz kündigt. dies MUSS wiederum schriftlich erfolgen.
    es ist mitnichten so, dass wenn der beitrag nicht bezahlt wird, automatisch und sofort kein versicherungsschutz mehr besteht.


    In der Praxis (ich weiss hier tummeln sich viele schlaumeier-theoretiker) ist es so, dass keine Versicherung SOFORT kündigt sondern den rückständigen Beitrag erstmal ein oder mehrere male anmahnt. danach folgt die kündigung, die wiederum ebenfalls schriftlich zu erfolgen hat. und erst mit dieser kündigung folgt die meldung an die zulassungsstelle.

  • und mit Pech geht dann auch das Mahnschreiben unter, dann kommt der Mahnbescheid, man legt keinen Widerspruch ein, hat sich die Schufa versaut...ist es das wert, das zu riskieren, weil man sich im Recht wähnt? Sorry, aber die Aussage mit "Post kam nicht an" höre ich bei uns in der Bank auch ständig. Mahnbriefe haben die Kunden alle nie erhalten. Aber das Schreiben mit der Sperrandrohung der maestro-Karte oder Androhung Kontokündigung, das haben sie dann natürlich alle erhalten. Aber die drei Schreiben vorher sind nieeeee angekommen, nie! :rolleyes:


    Wenn der Wagen auf den Vater angemeldet ist, dürfte er auch VN sein und damit die Post bekommen haben. Fehler ergo vermutlich nicht bei der Versicherung und alle weiteren Gedankenspiele rechtlicher Natur völlig obsolet.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!