Probleme mit Media Markt Service, Gewährleistung

  • Hallo, hab ein Problem mit dem Media Markt Service und wollte mal eure Meinung dazu hören.


    Es geht um ein Handy welches 3 mal defekt war, 2 mal davon wurde es über Media Markt an einen Reparaturpartner gesendet und auf Garantie repariert.
    Beim dritten defekt (alle 3 defekt identisch) und meiner Nachfrage nach Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. Wandlung wurde mir gesagt das Gerät müsse nochmals zum Reparaturpartner damit die den defekt bestätigen.
    Nun kam das Gerät zurück mit dem hinweis dass es kein Garantieschaden wäre und somit die Wandlung nicht durchgeführt werden kann. Auf nochmaliges nachhaken meinerseits wurde das Gerät dann direkt zum Hersteller gesendet der aber auf das gleiche Ergebnis kam.


    Aussage vom Media Markt Service: Wir können nichts mehr machen, das muss ich mit dem Hersteller klären. Wenn der der Wandlung zustimmt ist es für Media Markt ok und ich bekomme mein Geld wieder.


    Nun meine Frage, IMHO hat doch der Hersteller nichts damit zu tun ob Media Markt mein Gerät wandelt oder?
    Es ist doch das Problem des Media Marktes wie er seine Ansprüche gegenüber dem Hersteller bzw. seinen Großhändlern durch bringt, nicht das Problem des Kunden der die Gewährleistungsansprüche ja gegenüber dem Verkäufer geltend macht.


    Kann ich nun also einfach, natürlich am besten schriftlich, einen Rücktritt vom Kaufvertrag mit Auszahlung des Kaufpreises verlangen?


    Wie seht ihr das?

    Wenn Null besonders groß ist, ist es fast so groß wie ein bisschen Eins.

  • Mit was hast du Mediamarkt beauftragt? Einschicken zwecks Garantie an den Hersteller oder Nachbesserung seitens Mediamarkt auf Grund von Gewährleistung?


    Wann war der Kauf? Noch innerhalb der letzten 6Monate?

  • Kauf war im August 2013.
    Ich habe Media Markt mit der Wandlung des Gerätes beauftragt, das mit dem Einschicken zur Kontrolle kam dann von ihrer Seite.


    EDIT:
    Kauf Mitte August 2013, erste Fehler und Anschließende Reparatur durch Media Markt im September 2013.

    Wenn Null besonders groß ist, ist es fast so groß wie ein bisschen Eins.

  • Hallo!


    Meiner Meinung nach greift hier die Gewährleistung. Der Defekt ist in den ersten 6 Monaten aufgetreten. Und die Meinung, es sei kein Garantieschaden, ist ist IMHO nicht relevant. Gewährleistung geht IMHO vor Garantie. Natürlich darf der Kunde enstcheiden was er in Anspruch nimmt.


    Übrigens kann man das Gerät nicht wandeln. Man kann nur den Vertrag wandeln. ;) Kleines Scherzchen nebenbei.


    Und wieder ein Minuspunkt für den "Ich bin doch nicht blöd"-Markt.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Nachweise der Reparaturversuche vorhanden (schriftlich)?


    Was ist es das denn für ein Schaden laut Media Markt, damit es kein Garantieschaden ist? Kann schon sein, dass es kein Garantieschaden ist. Die Bedingungen legt jeder Hersteller selbst fest. Kann aber trotzdem ein Gewährleistungsfall sein. Es sei denn, den Schaden hast du z.b. selbst verursacht.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    [...] Es sei denn, den Schaden hast du z.b. selbst verursacht [...]


    Wie will MM das beweisen? Muss er ja, im Rahmen der Gewährleistung.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Gerät soll IP67 gemäß Wasser"dicht" sein, war es aber schon 3 mal nicht, dadurch jeweils immer Feuchtigkeitsschaden welcher wie gesagt 2 mal ohne Murren repariert wurde.


    Für die beiden Reparaturversuche habe ich die Unterlagen vorliegen.

    Wenn Null besonders groß ist, ist es fast so groß wie ein bisschen Eins.

  • Nimm mal ein BGB mit ein paar Lesezeichen bei den entsprechenden Paragrafen, dann spuren die schon :D.


    Dein Fehler ist nachweislich vor der Beweislastumkehr angezeigt worden, von daher liegt es am Händler nicht dem Hersteller zu beweisen das du falsch mit dem Gerät umgegangen bis.

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