40 Euro Umzugsgebühr bei Unitymedia rechtens?

  • Siehe § 46 TKG Abs. 8:


    Dort heißt es u.a.: Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokia6233
    Siehe § 46 TKG Abs. 8:


    Dort heißt es u.a.: Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt.


    Nach diesem Paragraph dürfte keine Gebühr verlangt werden, da bei Schaltung des Neuanschlusses keine Gebühr verlangt worden ist?


    ps. Der Pizzeria-Vergleich hinkt aber gewaltig? ;) Nicht alles, was in einer Preisliste steht, ist rechtens. Und AGB sind auch nicht einfach hinzunehmen, nur weil man diesen zugestimmt hat.


    Jens

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



    Geändert von Jens Groß wegen chronischer Unentschlossenheit

  • Wenn du meinst, dass die AGB rechtswidrig sind, dann bezahle die 40 Euro nicht und streite dich.


    Aber keine Beschwerden, wenn der Mahnbescheid kommt. -> Ich würde mir keine großen Chancen ausrechnen, dann noch rauszukommen.

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  • Schreib ne Mail an Herrn Schüler und beschwere dich.
    Meine Erfahrung mit Unitymedia ist, dass sie sich erst bewegen, wenn man eine GF Beschwerde schreibt.
    Gruß
    Cyberman

  • Zitat

    Original geschrieben von Jens Groß
    Nach diesem Paragraph dürfte keine Gebühr verlangt werden, da bei Schaltung des Neuanschlusses keine Gebühr verlangt worden ist?

    Hat ja auch schon oben jemand erwähnt, daß Gebühren nur von Behörden erhoben werden dürfen. Firmen verlangen Preise und man sollte weder ihnen, noch ihren Preislisten, noch ihrem Verhalten quasiamtlichen Status zubilligen. <-;<


    Daß beim Neuanschluss nichts bezahlt worden ist heißt ja noch lange nicht, daß nichts angefallen ist. In der Preisliste steht ja oft eine drin, die dann zwecks Kundengewinnung aktionsweise erlassen wird. Manchmal sieht man das ja auch so auf der ersten Rechnung. Gerade der Neuanschluss mit Material-, Geräte-, Kommunikations- oder Technikeraufwand ist ja ein echter, "harter" Kostenfaktor für die Anbieter.


    Und bei Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgte Änderungen müssen ja auch nicht zwangsläufig kostenfrei sein. Eine Vertragsbeendigung darf natürlich nicht berechnet werden, aber das Vertragsverhältnis endete dann ja eben nicht. Man hätte ja kündigen können, wenn diese Kosten ausschlaggebend wären. Insofern könnte man sich auch bei ausdrücklicher Unfaulheit der Erstattung nicht sicher sein. <-;<

    Je suis Charlie

  • Najajajaja, der TE sagt, das die Kosten überraschend kamen, dann wird er doch wohl Recht haben und behalten, oder?*


    ;)















    *Hinweis: Ironie.

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  • Und so ist die Sache ausgegangen:


    Nachdem ich rd. 8 Emails geschrieben habe samt Nennung Paragraph § 46 TKG Abs. 8 (thx @ Nokia 6233), in Sozialen Netzwerken gepostet habe, bin ich schließlich zum Anwalt - das war wohl so eine Prinzipiensache, weil ich Unitymedia ohnehin nicht wirklich mag ;)


    Der Anwalt riet aufgrund §TKG: Ich solle nicht zahlen. Nachdem ich Unitymedia die Meinung meines Rechtsanwaltes kundgetan habe, habe ich abschließend folgende Antwort erhalten:


    "Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihre Auffassung der Angelegenheitnicht teilen.Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, lediglich zur friedlichen Beilegung der Sache, haben wirIhrem Kundenkonto dennoch die Umzugsgebühr in Höhe von 39,90 € gutgeschrieben und werden diese mit derFebruar-Rechnung verrechnen. EEin eventuell daraus resultierendes Restguthaben werden wir danach auf dieuns bekannte Bankverbindung erstatten."


    Übersetzung ins Hochdeutsche:


    "Scheiße, wir wissen, dass die Umzugsgebühr nicht gesetzeskonform ist, aber wir habens zumindest versucht ;) "


    Wer also auch bei Unitymedia oder einem anderen Anbieter ist, bei dem bei Neuvertrag keine Anschlussgebühr oder ähnliche Entgelte zu zahlen sind, sollte diese auch bei Umzug nicht zahlen.



    Jens

    Reden ist silber, Schreiben ist gold



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  • Zitat

    Original geschrieben von Jens Groß
    Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihre Auffassung der Angelegenheitnicht teilen.Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, lediglich zur friedlichen Beilegung der Sache, haben


    Das ist der Standart Textbaustein von denen.
    Den hab ich auch schon öffter bekommen.

  • Wartet mal ab, wenn ihr wieder einen Vertrag der Unitymedia oder derer Tochtergesellschaften haben wollt...

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