Chinahandy generell in D nicht erlaubt?

  • Hallo an alle,


    ich wende mich an euch hier mit einer dringenden Frage, bitte nur Antworten die belegbar wären und keine Vermutungen.


    Fakt: unsere Tochter hatte sich über einen Shop ein Handy aus China von ihrem Geburtstagsgeld gekauft ( abgewickelt habens natürlich wir da sie nicht volljährig).


    Das Gerät hat umgerechnet 70.-€ gekostet, ist kein Plagiat und es gibt in Netz auch zahlreiche
    Berichte und Tests darüber. So - nun ist das Gerät vom Zoll festgehalten worden weil keine Rechnung aussen angebracht war. Als ich nun (mit Rechnung) das Gerät abholen wollte wurde ich gleich gefragt - "..ist da ein Telefon drin..?" Auf meine Bestätigung hin wurde mir erklärt dass angeblich :1.) Derartige (Chinahandys) in D grundsätzlich nicht erlaubt sind wenn sie nicht hier vertrieben werden.


    2.) es MUSS eine deutsche Bedienungsanleitung beiliegen (eine beiliegende Englische wurde nicht anerkannt)


    3.) das Gerät wäre - ZITAT: "von der Bundesnetzagentur nicht geprüft und sowohl die IMEI als auch die CE Zeichen wären Fälschungen.. - die drucken halt einfach was drauf..."



    So - hab das Gerät erstmal beim Zoll gelassen (müssen) mit der Option mich spätestens am Montag zu melden ob die Annahme verweigert wird.


    Wer kann mir sagen inwieweit die Aussagen stimmen bzw was nicht stimmt?

  • Imei ist egal, CE Zeichen ist pflicht.
    Ohne CE-Zeichen keine Einfuhr (wenn der Zoll es rausfischt).
    Wenn das Paket noch nicht geöffnet wurde kannst du es noch zurückgehen lassen.
    Bestell in einem Shop wo mit DHL Express geliefert wird, das klappt deutlich besser da die die Zollabfertigung erledigen.

  • Imei waren ja aufgebracht unter dem Akkudeckel - ebenso wie CE Zeichen - aber lt. dem vom Zoll - ..."drucken die einfach was auf, und die Imeinummern wären auch nicht echt..."


    Ich hab so`n Hals momentan... :mad:


    Es geht mir ja auch u.a um die Aussage - ohne Bedienungsanleitung in Deutsch keine Chance sowie "generell" wenn nicht in D vetrieben = verboten. Das kann doch nicht sein :confused:

  • CE Kennzeichnung ist eben keine Pflicht.


    Bzw. selbst wenn es so wäre ist das CE eine farce. Aber das wissen wohl nur die, die sich damit beschäftigen.
    Der Zoll z.b. weiss es genauso wenig, wie es irgendeine andere Institution weiss.


    Siehe WIkipedia Eintrag zur CE Kennzeichnung.

    Wenn du tot bist, dann weißt du nicht das du tot bist. Es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es, wenn du blöd bist.

  • Die BDA muss in einer leicht verständlichen europäischen Sprache verfasst sein.


    Somit ist das auch wieder erledigt. Bleibt noch der Knackpunkt mit der Freigabe wegen Funkstörungen und dergleichen. Ob das nun die Bundesnetzagentur macht bezweifle ich irgendwie.

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Zitat

    Original geschrieben von Mobilmeister
    ebenso wie CE Zeichen

    Das ist kein CE zeichen. Sie es dir mal Genauer an. Der abstand der Buchstaben ist größer.
    Man könnte auch sagen China Export :D

    Zitat

    Original geschrieben von A1234
    Ob das nun die Bundesnetzagentur macht bezweifle ich irgendwie.

    Ja, das macht die. Aber du musst das bezahlen wenn du es möchtest.

  • früher war es zumndest so dass nicht zugelassene Funkgeräte etc zwar vertrieben wurden durften, man durfte diese auch kaufen aber die Benutzung war eben eine Ordnungswiedrigkeit.


    Also dürfte nach diesen Regeln das Gerät ausgehändigt werden. Allerdings, meine Funkzeit war vor den ganzen EU-Regelungen, damals war noch überall ein Postlogo drauf ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von A1234
    Die BDA muss in einer leicht verständlichen europäischen Sprache verfasst sein.


    Somit ist das auch wieder erledigt.


    Das heisst im Klartext - es MUSS eine beliegen und eine nur in Englisch ist K.O. Kriterium??

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