Chinahandy generell in D nicht erlaubt?

  • hottek:


    Zitat

    allerdings verbietet es mir im Normalfall auch niemand ein Auto das in Deutschland nicht verkauft wird einzuführen,.


    Falsch. Das fängt schon bei fehlender oder abweichender Technik an, die ab oder zugebaut werden muss, sonst kein Import.


    Zitat

    ich kann mir eigentlich alles in die Garage stellen was ich will. Und auf gesichertem Privatgelände darf ich damit machen was ich will.


    Doppelt falsch.


    Z.B. darf dein Auto, wenn es kein TÜV hat und auf deinem Privatgelände steht, angemeldet ist, eine Mängelanzeige und eine Owi geschrieben werden, das gilt auch, wenn z.B. Anbauten nicht erlaubt sind.


    Vor sich hin gammeln darf es auch nicht, da kuckt man auch genau hin, z.B. wegen der Umweltauflagen oder Naturshutz-Umweltschutzgesetze.


    Zitat

    Es wird erst kritisch wenn ich damit auf öffentlichen Straßen fahren will und deshalb das Teil zulassen will


    Das sowieso.




    @TE:


    Der Nachweis der Konformität ist vom Hersteller, seinem Bevollmächtigten oder vom Einführer beim Zoll zu erbringen. Soweit hat Printus recht.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Timba


    ein Auto braucht keine Straßenzulassung, ansonsten würde ja jeder Rennfahrer in Deutschland im Knast sitzen.


    Wenn ich ein paar Millionen auf dem Konto hätte unfd in irgendeiner Rennserie mitfahren will und mir aus dem Ausland einen Rennwagen kaufe dann muß ich den verzollen und mehr nicht. Ich kann den eben nicht für den öffentlichen Verkehr zulassen und nur auf privaten, dafür zugelassenen Rennstrecken nach Genehmigung vom Betreiber der Strecke benutzen....

  • Nun, einen Rennwagen, der diverse gesetzliche Anforderungen erfüllt, wirst du nicht einführen können, wenn der Zoll das nicht will. Stichwort: z.b. Abgasverhalten.


    Es geht nicht, genau wie beim Handy, darum, den grundsätzlich Import zu verweigern. Nur müssen die gesetzlichen Anforderungen eben erfüllt sein oder werden. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Import durch den Zoll verhindert werden. Ganz einfach.

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  • Das Beispiel hinkt, hottek. Auch mein Beispel mit der Zulassung soll ja nur verdeutlichen, dass die Formel “Der Zoll muss entweder freigeben oder den Nachweis der mangelnden Sicherheit/Konformität führen“ nicht zutrifft.


    Nochmal: der Einführer muss den Nachweis bringen, dass die Ware alle erforderlichen Normen erfüllt und er muss alle notwendigen Dokumente vorlegen. Der Zollbeteiligte hat die Nachweispflicht, nicht der Zollbeamte. So wie auch sonst ein Antragssteller Beweise liefern muss, nicht die betroffene Behörde.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Tante Edith.

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  • Meine China-Importe kamen als Spielzeug (Toy) deklariert und nicht als Handy. Selbst als ich das Paket beim Zoll geöffnet habe, haben die sich da nur darüber gewundert, dass Handys so klein sein können (BMW-Schlüssel). Probleme gab es keine...
    Wenn man aber im Falle des Threadstarters ein Arschloch erwischt, hat man scheinbar Probleme....wie überall.

  • Hallo!


    Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    [...] die heute nicht mehr betrieben werden dürfen [...]


    Betreiben oder betriebsbereit halten darf man sie nicht. Aber kaufen darf man sie nach wie vor. So wie man vieles kaufen kann/darf was man aber nicht besitzen darf.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Vielleicht interessant ist folgendes Feedback welches wir erhielten nachdem wir unser Fall einem Betreiber einer Seite zukommen ließen der sich solche Geräte widmet und auch testet.
    Hier in Auschnitte das Statement:


    "...zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass es uns Leid tut, dass Sie Probleme mit dem Zoll bekommen haben und schlechte Erfahrungen bei Ihrem Kauf gemacht haben. Wir schreiben unsere Seite nach bestem Wissen und Gewissen und haben das Doogee DG100 selbst bestellt und getestet. Der Zoll hat es in unserem Fall selbst abgesegnet.


    Wir sind nun gerade selbst verwirrt über die Aussagen, die der Zoll Ihnen gegenüber gemacht hat. Ich kann Ihnen nur versichern, dass wir bereits begonnen haben, uns über den Sachverhalt zu informieren. Wir werden uns morgen auch telefonisch an den Zoll wenden, um Genaueres herauszufinden. Die Gründe, die der Zoll für den Einbehalt des Gerätes genannt hat, überraschen uns sehr. Die Richtlinien der Bundesnetzagentur beispielsweise wurde von einer Institution der EU abgelöst, womit ihre Richtlinien nach unserem Kenntnisstand keine Gültigkeit mehr besitzen. Vielleicht wusste dies der Zollbeamte nicht.


    Wie gesagt, ich kann Ihnen jetzt leider nur versichern, dass wir uns genauer über die Sache informieren und Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten werden. Es tut uns aufrichtig Leid, dass Sie solche Probleme bekommen haben."


    mit freundlichen Grüßen

  • :top: Na das nenne ich mal guten After-Sales-Service. Wünsche viel Erfolg!

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    :top: Na das nenne ich mal guten After-Sales-Service. Wünsche viel Erfolg!


    Wenn ich es recht verstanden habe, kam diese Auskunft aber nicht vom dem Shop, sondern von einer WebSite, die sich intensiv mit den Chinageräten beschäftigt.

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