Zitatallerdings verbietet es mir im Normalfall auch niemand ein Auto das in Deutschland nicht verkauft wird einzuführen,.
Falsch. Das fängt schon bei fehlender oder abweichender Technik an, die ab oder zugebaut werden muss, sonst kein Import.
Zitatich kann mir eigentlich alles in die Garage stellen was ich will. Und auf gesichertem Privatgelände darf ich damit machen was ich will.
Doppelt falsch.
Z.B. darf dein Auto, wenn es kein TÜV hat und auf deinem Privatgelände steht, angemeldet ist, eine Mängelanzeige und eine Owi geschrieben werden, das gilt auch, wenn z.B. Anbauten nicht erlaubt sind.
Vor sich hin gammeln darf es auch nicht, da kuckt man auch genau hin, z.B. wegen der Umweltauflagen oder Naturshutz-Umweltschutzgesetze.
ZitatEs wird erst kritisch wenn ich damit auf öffentlichen Straßen fahren will und deshalb das Teil zulassen will
Das sowieso.
@TE:
Der Nachweis der Konformität ist vom Hersteller, seinem Bevollmächtigten oder vom Einführer beim Zoll zu erbringen. Soweit hat Printus recht.