Chinahandy generell in D nicht erlaubt?

  • Zitat

    Original geschrieben von A1234
    Die BDA muss in einer leicht verständlichen europäischen Sprache verfasst sein.


    Da hätte ich gerne die Rechtgrundlage dafür.


    Ist aber im Ergebnis egal, denn die vom Zoll entscheiden "eigenmächtig" nach der Methode "ist ein Telefon, ist verboten, weil bestimmt ein Plagiat". Ob das so ist, müsste man richterlich entscheiden lassen, aber das lohnt für ein 70€ Handy nicht wirklich.


    Besser ist es sowas über Shops abzuwickeln, die z.B. aus Großbritannien versenden, denn innerhalb der EU macht der Zoll da gar nichts.


    Ich würde davon ausgehen, dass die 70€ verloren sind.

  • Merlin


    auch ich hab so das Gefühl dass hier nach dem Motto Chinahandy = bestimmt Plagiat = verboten pauschalisiert wurde. Mir gehts auch weniger um die 70.-€ ( kriegt Tochter halt dann von uns wieder :rolleyes: ) - mir gehts schlicht und ergreifend ums Prinzip bzw vor allem ob dieser Blö - äh, ich meine der nette Hr vom Zoll mit seinen Behauptungen so Recht hat.


    1.) MUSS eine Deutschsprachige BA dabei sein - explizit ja oder nein?


    2.) Stimmt die Aussage - da nicht in Deutschland vertrieben wird grundsätzlich nicht erlaubt?!
    Anders formuliert - generell alle - auch wenn kein Plagiat - Chinatelefone verboten wenn kein "offizielles Angebot und Vertrieb"?


    3.) Kann der vom Zoll einfach so behaupten dass die Imeinummern "eh gefälscht sind"?


    4.) Und zuletzt zwecks BNA - wie ist das deiner bzw auch der anderen Mitleser Meinung nach zu interpretieren :http://www.doogee.cc/en/gb/te_details.asp?id=144 ?

  • Der User Vesat hat früher mit Importgeräten aus Asien gehandelt - vielleicht kann er Dir weiterhelfen, sofern er noch aktiv ist (hab ihn schon lange nicht mehr gesehen).

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Ja danke, werde ihn mal kontaktieren, vielleicht kann er was dazu sagen. Ist übrigens noch aktiv im Werbeforum unterwegs.

  • Ich denke, dass ihr mit den Vermutungen auf dem Holzweg seid.


    Die Aufgabe des Zolls ist unter anderem Verbraucherschutz. Ich vermute, dass die rechtliche Argumentationsgrundlage des Beamten ist, dass es sich hier um eine Sendeanlage mit möglicherweise nicht den Vorgaben entsprechenden Eigenschaften handelt.


    Falls es bereits Fälle von China-Handys mit gefälschten Zertifikaten (was nicht unwahrscheinlich ist) und mangelhaften Sendeleistungen gab, reicht das als Verdachtsmoment um Chinahandys mit zweifelhaften, uneindeutigen oder fehlenden Nachweisen und Aufklebern zu blockieren.


    Das Gemeine im Zollrecht ist die Beweislastumkehr: im Gegensatz zum Grundsatz im Strafrecht muss der Zollbeamte nicht die Unrechtmäßigkeit der Sendung beweisen, sondern der Einführer und Zollbeteiligte muss die zur Einfuhr notwendigen Nachweise vorlegen.


    Das Fehlen einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung zielt ebenso in Richtung Verbraucherschutz. Ohne landessprachliche BDA ist nicht sichergestellt, dass der Betreiber des Geräts die Sicherheitshinweise zur Kenntnis nehmen kann.


    Aus dem gleichen Verbraucherschutzaspekt sind Medikamente für Privatpersonen nicht einfuhrfähig: es ist keine deutschsprachige Packungsbeilage dabei und das Medikament nicht offiziell zertifiziert. Es gibt auch keinen deutschen Rechtsvertreter des Herstellers. Sollte ein Patient Schaden erleiden weil er keinen Waschzettel lesen konnte, wäre das schlecht. Schlecht wäre auch, wenn keiner greifbar ist, der dann haftet. Also keine Einfuhr von Medikamenten per Auslandsbestellung. Das Mitführen einer der “Reise angemessenen Menge“ an Medikamenten ist jedoch Reisenden erlaubt. Ein normale Packung Aspirin geht also problemlos, die amerikanische 1500-Dose nicht, wenn der Zöllner es genau nimmt.


    Weitere Infos dazu stehen im Zoll-FAQ-Thread.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Mobilmeister: Müsste Dir nicht der Herr vom Zoll die Rechtsgrundlagen nennen können?


    Die pauschale Behauptung "Alles gefälscht!" hat sicher auch keinen Bestand. Da müsste es auch Anhaltspunkte geben. Was ich mir vorstellen kann ist, dass das Telefon evtl. auf den falschen Frequenzen funken könnte. So wie die alten Schnurlostelefone, die heute nicht mehr betrieben werden dürfen, da die Frequenzen inzwischen neu vergeben wurden.


    Aussage 2 ist Quatsch: Ich kann mir doch in den USA das neue iPhone kaufen und in Deutschland einführen auch wenn es in Deutschland noch gar nicht verkauft wird. Ich muss eben am Zoll meine Abgaben entrichten.

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Die gehäufte Existenz gefälschter, mangelhafter oder nicht zugelassener China-Handys reicht als Grundlage, um vom Einführer eindeutige Nachweise über die Rechtmäßigkeit des Produkts verlangen zu können.


    Wenn du ein Auto zulassen willst, musst du auch einen TÜV-Bericht vorlegen. Es reicht nicht, dass du einfach behauptest, der Wagen sei verkehrstauglich und das Straßenverkehrsamt muss auch nicht zwingend zulassen solange sie keinen Beweis der Verkehrsuntüchtigkeit führen.
    Hier ist es ähnlich: Zollbeteiligte müssen die Nachweise bringen, der Zollbeamte muss nichts beweisen. Er kann aber aufgrund von Erfahrungswerten diese Nachweise anfordern.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Wenn es ums Prinzip geht und nicht um die 70 Euro, würde ich mir überlegen, einen Rechtsanwalt zu fragen.


    Eine belastbare Aussage und Argumentationshilfe gegenüber dem Zollbeamten wirst du anders nicht bekommen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Wenn du ein Auto zulassen willst, musst du auch einen TÜV-Bericht vorlegen. Es reicht nicht, dass du einfach behauptest, der Wagen sei verkehrstauglich und das Straßenverkehrsamt muss auch nicht zwingend zulassen solange sie keinen Beweis der Verkehrsuntüchtigkeit führen.
    Hier ist es ähnlich: Zollbeteiligte müssen die Nachweise bringen, der Zollbeamte muss nichts beweisen. Er kann aber aufgrund von Erfahrungswerten diese Nachweise anfordern.


    allerdings verbietet es mir im Normalfall auch niemand ein Auto das in Deutschland nicht verkauft wird einzuführen, ich kann mir eigentlich alles in die Garage stellen was ich will. Und auf gesichertem Privatgelände darf ich damit machen was ich will. Es wird erst kritisch wenn ich damit auf öffentlichen Straßen fahren will und deshalb das Teil zulassen will.



    In der Handysache würde ich einfach mal unverbindlich bei der Bundesnetzagentur nachfragen ob etwas gegen den Besitz und das Betreiben des Teils in Deutschland spricht. Wen die Bundesnetzagentur keine Einwände hat das dem Zoll mitteilen und die Sache müßte erledigt sein.
    Die Bundesnetzagentur ist ja dafür zuständig alles was mit Funk auf deutschem Boden zu prüfen und zuzulassen.


    edit:
    hier Infos


    http://www.bundesnetzagentur.d…Technik/technik-node.html

  • Apropos Netzagentur - was ist denn von dieser Expertise zu halten (Link ein paar Posts vorher)? Was genau sagt das aus,
    immerhin ist da auch was von "Bundesnetzagenur" sowie ein Siegel / Stempel zu erkennen, evtl Bestätigung dass das Teil doch
    in Deutschland in Betrieb genommen werden darf?

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