Chinahandy generell in D nicht erlaubt?

  • Bitte mal hier einlesen Zoll FAQ-Thread und ich verweise auch nochmal auf meine vorhergehenden Postings in diesem Thread.


    Ihr stochert im Nebel und seid auf Abwegen mit eurer Denkweise. Von jedem "vehementen Auftreten" gegenüber dem Zollbeamten rate ich dringend ab.


    Als Importeur einer Ware muss man dem Zoll auf Verlangen die gewünschten Nachweise vorlegen. Dabei liegt es im Ermessen des Zöllners, wie großzügig oder pingelig er sich anstellt. Wer da den Bagger aufreißt verhält sich wie jemand, der bei einer polizeilichen Fahrzeugkontrolle den Polizisten maßregelt, was er wie zu kontrollieren habe. In diesem Moment zu diskutieren, ob er den Verbandskasten checken darf oder nicht, ist kontraproduktiv, weil er DARF es. Da spielt es keine Rolle, dass sein Kollege es anders machen und nicht danach schauen würde. Man bringt den Beamten so aber massiv gegen sich auf - und das wird ein Eigentor.


    Das Gleiche gilt beim Zoll. Wenn dieser Beamte bei einem China-Handy kritisch ist, kann man das blöd finden, aber das ist nicht zu ändern. Ich würde dem Mann jetzt nur freundlich Nachweise vorlegen, dass das Gerät in D zertifiziert ist und vertrieben wird, dass es Dokumente gibt (ausdrucken und vorzeigen) und somit seine Bedenken zerstreuen.


    Mit der Attitude "Diesem Schwachkopf werde ich ein paar warme Worte sagen" auzutreten ist jedenfalls die schlechteste Idee, die man haben kann.



    Was die Bedienungsanleitung angeht: der Zoll ist unter anderem für den Verbraucherschutz zuständig, also Bürger vor gefährlichen Importgütern zu schützen. Ein Handy ist eine Sendeanlage und das Ladegerät hängt an der Steckdose, Akkus können überhitzen - es ist also ein gefährliches Gerät, wenn man so will. Deswegen will der Zöllner eine Bedienungsanleitung sehen, damit man die darin enthaltenen Spezifikationen und Sicherheitshinweise nachlesen und beachten kann.
    An diesem Punkt gilt: wenn keine BDA beim Gerät ist, googlet man danach, druckt sie aus. Man zeigt sie dem Zöllner und erklärt ihm, der Hersteller würde aus Gründen des Umweltschutzes nicht jedem Gerät dieses Papier beilegen, die Informationen stünden aber, wie hier vorgeführt und dargelegt, zur Verfügung. Damit ist dieser Punkt erledigt.


    Das CE-Logo dokumentiert die Übereinstimmung mit europäischen Vorschriften. Es ist am Gerät, also prinzipiell kein Problem.
    Nun behauptet der Zöllner ja noch, dass es möglicherweise eine Fälschung sei. Diese Bedenken muss man halt durch freundlich-erklärendes Verhalten zerstreuen. Das Gerät ist ein in Deutschland nicht flächendeckend bekanntes, aber dennoch weit verbreitetes Handy, welches du bei einem seriösen Händler mit sehr guten Referenzen bestellt hast. Du hast da schon öfter bestellt, immer problemlos. Das Gerät wird zum ungefähr gleichen Preis auch von anderen Händlern vertrieben - lege dem Zöllner entsprechende Ausdrucke vor. Man sieht daran, du hast kein Plagiat zu einem unglaubwürdig billigen Preis gekauft.
    Hättest du den Verdacht, dass mit dem Gerät oder dem Händler etwas nicht stimmt, hättest du es niemals bestellt. Schließlich achtest du, bei einem Gerät für deine Tochter erst Recht, auf sowas und als Handy-Fetischist, der in entsprechenden Foren unterwegs ist und gerne gute Geräte abseits des Mainstreams kauft, weißt du selber auch, dass dieses Gerät ein Geheimtipp ist.... Blablablablabla.... Erzähle ihm halt was um seine Bedenken, dieses sei ein unseriöses, gefährliches Ding, das keiner kennt, zu zerstreuen.


    Immer freundlich sein, Ausdrucke und Dokumente vorlegen, du signalisierst ihm damit, dass es die Unterlagen gibt und du auch gewillt bist, alles Notwendige vorzulegen.


    Aber bitte nicht auf Konfrontation gehen. Das bringt beim Zoll gar nichts!

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Kurze Zwischenfrage: ich würde gerne ein Image dieses CE Zeichens mal anfügen, in den TT Regeln steht einmal "Es ist Dir nicht erlaubt, Anhänge anzufügen" - in der Suche zum Thema
    "Der Administator kann Dir erlauben, Anhänge an Deine Beiträge anzufügen. Diese könnten ein Bild, ein Textdokument, eine Zip Datei usw. sein. "


    Muss ich also eines der Moderatoren jedesmal um eine Erlaubnis fragen oder wie genau muss ich vorgehen um ein Bild im Beitrag ein/anzufügen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Mobilmeister
    Außerdem empfehlen wir ihnen, in ihrem Paypal-Account einen Konflikt zu eröffnen und das Geld zurückzuverlagen. "


    Doch eigentlich eine Frechheit, sowas vorzuschlagen. Der Verkäufer hat doch geliefert...


    Ich stelle mir vor, ein deutscher Verkäufer schickt was nach China, und der Chinese will sein Geld zurück, weil der chinesis he Zoll das Ding nicht rausrücken will. Der Aufstand des deutschen Verkäufers wäre gewiss...

  • Zitat

    Original geschrieben von Mobilmeister
    Korrekt! Habe aber bis jetzt noch keine Rückmeldung.


    Den Shop selbst habe ich auch eine ausführliche Mail mit genauer Schilderung der Beanstandungen gesendet, mal gespannt auf deren Reaktion.
    Nochmal kurz nachgehakt: was sagt dies hier genau aus?:


    http://www.doogee.cc/en/gb/te_details.asp?id=144


    Wie sieht die CE-Kennzeichnung im Detail aus? Steht hinter dem CE-Zeichen die Nummer des notified body (also 0700)? Idealerweise sollte sich zusätzlich auch noch ein Ausrufezeichen im Kreis befinden.


    Das Verlinkte ist ein üblicher test report einer solchen benannten Stelle, vorliegend einer solchen, die notifiziert wurde für R&TTE/FTEG. Wenn der zum Gerät passt, sollte es auch eine Konformitätserklärung des Herstellers bzw. dessen EU-Bevollmächtigten geben. Also dort anfragen und aushändigen lassen. Evtl. ist diese auch online verfügbar oder in der BDA abgedruckt.


    Bei Vorlage einer entsprechenden Konformitätserklärung ist die Argumentation des Zoll nicht mehr haltbar. Parallel würde ich mit der BNetzA als zuständiger Marktaufsichtsbehörde Kontakt aufnehmen, die sollen anhand des aus der IMEI ersichtlichen TAC prüfen, ob das Gerät hier in Bezug auf R&TTE/FTEG verkehrsfähig ist.


    Bei nicht gewerblicher Einfuhr steht das Nicht-Vorhandensein einer deutschen BDA der Verkehrsfähigkeit des Produkts nicht entgegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanefire
    CE Kennzeichnung ist eben keine Pflicht.


    Bzw. selbst wenn es so wäre ist das CE eine farce. Aber das wissen wohl nur die, die sich damit beschäftigen.
    Der Zoll z.b. weiss es genauso wenig, wie es irgendeine andere Institution weiss.


    Siehe WIkipedia Eintrag zur CE Kennzeichnung.


    Selbstverständlich ist die CE-Kennzeichnung bei der Inverkehrbringung eines Geräts im Sinne des FTEG verpflichtend, § 10 Abs. 1 FTEG.


    Eine Farce ist CE hier nicht, da für ein Handy zwingend eine Benannte Stelle im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens einzubeziehen ist. Das ist dann schon etwas anderes, als eine Konformitätsbewertung komplett in Eigenregie.

  • Nur hat er das alles nicht. Wenn nicht verfügbar, hat er Pech, oder er muss die Zertifikate beibringen, in Einzelabnahme. Machen übrigens alle gewerblichen Händler, für Waren, die importiert werden und nichts vorliegt. Dafür gibt es den Zoll und die entsprechenden Prüfstellen.


    Bis dahin gilt das, was Printus sagt.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Nur hat er das alles nicht. Wenn nicht verfügbar, hat er Pech, oder er muss die Zertifikate beibringen, in Einzelabnahme. .


    Das Gerät verfügt nach Angaben des TE über eine CE-Kennzeichnung. Sofern diese formal den Anforderungen entspricht (also kein Chinese-Export-Design), streitet zunächst eine Vermutung dafür, dass das so gekennzeichnete Gerät im Binnenmarkt uneingeschränkt verkehrsfähig ist.


    Diese Vermutung muss der Herr vom Zoll schon substantiiert angreifen. Eine pauschale Aussage "Chinahandys in Deutschland nicht erlaubt" reicht dafür ganz sicher nicht aus. Argumente wären etwa, dass der Hersteller bereits in der Vergangenheit für das Inverkerbringen nicht konformer / unsicherer Produkte bekannt geworden ist oder für das konkrete Modell im Rahmen der Marktüberwachung bereits Beanstandungen ausgesprochen wurden (etwa RAPEX-Eintrag).


    Wenn es schon einen test-report des notified body für das Modell gibt, sollte es auch eine Konformitätserklärung des Herstellers / dessen Bevollmächtigten geben. Es würde keinen Sinn machen, viel Geld für die Baumusterprüfung hinzulegen, dann aber das Konformitätsbewertungsverfahren nicht durch entsprechende Konfomitätserklärung abzuschließen.


    Der TE muss hier weder Zertifikate beibringen noch eine Einzelabnahme herbeiführen. Sofern er, ggf. mit Hilfe des Herstellers oder der BNetzA die Vorurteile des Zollbeamten gegen die Konformität des Geräts widerlegen kann, bekommt er es ausgehändigt.

  • Nun, dann werden wir sehen, ob das was hinterlegt ist (was ich nicht glaube), oder ob das CE-Zeichen echt ist (was ich ebenfalls nicht denke), oder ob es Zertifikate gibt.


    Wenn nicht, kann der Zöllner sagen, nein. Und das war es. Im Zollrecht bist du nachweispflichtig.

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  • Der Zöllner kann in der Tat sagen was er will. Wenn man mit dem was er sagt nicht konform gehen will, heißt es sich zu wehren.


    Ich tippe gegenteilig, sofern der TE sich ein wenig dahinterklemmt.

  • Zitat

    Original geschrieben von gido_gtupid
    Wie sieht die CE-Kennzeichnung im Detail aus? Steht hinter dem CE-Zeichen die Nummer des notified body (also 0700)? Idealerweise sollte sich zusätzlich auch noch ein Ausrufezeichen im Kreis befinden.


    Ganz genau so sieht es aus - also CE, dann 0700 und dahinter das Ausrufezeichen im Kreis.

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