Hallo,
ich würde mir ganz gerne demnächst ein P800 zulegen, allerdings möchte ich das handy vorher ein, zwei tage mal testen.
Besteht die möglichkeit das handy aus irgendeinem laden für die zeit zu bekommen???
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Hallo,
ich würde mir ganz gerne demnächst ein P800 zulegen, allerdings möchte ich das handy vorher ein, zwei tage mal testen.
Besteht die möglichkeit das handy aus irgendeinem laden für die zeit zu bekommen???
Nein.
Ich glaube kaum, das dir ein Händler ein P800 zum testen mit gibt.
Geh doch einfach mal zu einem Händler deines Vertrauens, und frag ihn ob du es mal für ein paar Minuten testen darfst. Danach steht eh fest, das du es dir kaufst.:D
MfG
André
Wie war das noch mit diesem 14 Tage Umtauschrecht ? ![]()
Gruß
Christopher
ZitatOriginal geschrieben von Hotdogge
Wie war das noch mit diesem 14 Tage Umtauschrecht ?![]()
Sowas finde ich eine Sauerei und unverschämt bis zum geht nicht mehr...!
Einfach mal in einen Mediamarkt gehen und ganz lieb fragen meistens
lassen die einen das Gerät mal probieren ![]()
MFG
Christoph
Da gebe ich WoC recht, das ist wirklich nicht die feine englische Art. So was gehört sich einfach nicht. Mach es lieber wie WoC es sagt.
Natürlich, ich gebe euch schon Recht - man sollte sich zu 90 % im klaren sein, das man dieses Gerät behalten will. ABER sollte es wirklich mal nicht gefallen hat der Kunde dieses Umtauschrecht, was ich auch völlig okay finde.
Was ich allerdings nicht richtig finde ist, das die allermeisten Märkte ihre Waren nicht kontrollieren beim Umtauschen und dann für "brandneu" in ihre Regale stellen - dann sollten diese wenigstens eine Bezeichnung bekommen à la Vorführgerät.
Gruß
Christopher ![]()
Also in einem Saturn in Kölle hab ich 20 Minuten lang an einem P800 rumfummeln können, das stand da nämlich schon zum ausprobieren.
Meine Kaufentscheidung hat das sehr positiv beeinflusst ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Hotdogge
Wie war das noch mit diesem 14 Tage Umtauschrecht ?
Gruß
Christopher
Das kannst du schon machen, allerdings muss der Kunde den Wertverlust des Gerätes durch die Inanspruchnahme bezahlen.
Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
Mach es lieber WoC es gesagt hat:D
Hätte gern den neuen Audi A3 eine Woche zum Testen:D
![]()
Mann, manche haben Vorstellungen!:eek:
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