Polit-Affäre um Edathy

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    Können politikern eigentlich ihre pensionsansprüche aberkannt werden ?


    Gibt es da einen automatismus ab einem bestimmten strafmaß ?


    Ja aber leider nicht wg. so einer "Lappalie" wie Kinderpornografie...
    http://www.express.de/politik-…rurteilt,2184,715644.html


    Bei Beamten ist es so, dass bei einer Verurteilung mit einem Strafmaß von über einem Jahr die Pensionsansprüche weg sind - müsste m.E. für Politiker in ähnlicher Form gelten.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ja aber leider nicht wg. so einer "Lappalie" wie Kinderpornografie...
    http://www.express.de/politik-…rurteilt,2184,715644.html
    ...


    Pensionsansprüche von Abgeordneten sind Sache der jeweiligen Länder und des Bundes. Was für Pensionsansprüche von sächsischen Landtagsabgeordneten gilt, kann in anderen Ländern oder auf Bundesebene ganz anders geregelt sein.


    Das Beispiel aus Sachsen bedeutet also nicht nicht, dass das Ergebnis auf Bundesebene zwangsläufug dasselbe sein muss.



    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    ...
    Bei Beamten ist es so, dass bei einer Verurteilung mit einem Strafmaß von über einem Jahr die Pensionsansprüche weg sind - müsste m.E. für Politiker in ähnlicher Form gelten.


    Beamte sind bei Wegfall ihrer Pensionsansprüche aufgrund gesetzlicher Regelungen im SGB mit ihren Gesamteinkünften in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, wobei der Dienstherr die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur RV auf einen Schlag nachzahlen muss - und zwar verzinslich bis zum Beginn der Tätigkeit.


    Es ist als nicht so, dass ein entlassener Beamter unversorgt dasteht.




    Im Fall Edathy wird man noch die bundesrechtlichen Regelungen zur Versorgung von Abgeordneten prüfen müssen, die möglicherweise eine Grundlage für die Aberkennung enthalten könnten. Darüber wird aber sicher noch in der Presse berichtet werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Beamte sind bei Wegfall ihrer Pensionsansprüche aufgrund gesetzlicher Regelungen im SGB mit ihren Gesamteinkünften in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, wobei der Dienstherr die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur RV auf einen Schlag nachzahlen muss - und zwar verzinslich bis zum Beginn der Tätigkeit.


    Aber eben nur in der ges. RV und nicht z.B. die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, außerdem wird pauschaliert gerechnet. Insofern kostet es den Dienstherren (und damit den Steuerzahler) zwar Geld, aber der Betroffene ist zwar nicht mittellos oder unversorgt, aber er kann dann wenigstens nicht mehr die sonstigen Vorzüge des Beamtentums bzw. des ÖD genießen (zu Recht wie ich finde) und bekommt eben nicht mal eben so für 4 Jahre Bundestag eine unanständig hohe Pension sondern nur das was Otto-Normalo eben in 4 Jahren auch erarbeitet hätte (und das ist deutlich weniger).

  • Dann könnte es für Edathy ggf. richtig teuer werden.


    Warten wir mal die Berichterstattung ab, die sich dieses Themas sicherlich annehmen wird.


    Bei gleicher Gelegenheit kann die Presse dann mal wieder pauschal über die Versorgung von Abgeordneten, Beamten & Co. herziehen. Das wird sie ganz bestimmt nicht versäumen ...

  • Ach die paar Millionen die die Beamtenpensionen den Staat kosten sind doch ein Klacks im Verhältnis zu dem was sonst so fröhlich an Steuergeldern verbraten wird. Glaube nicht das sich da jemand groß aufregt.


    Und ob man sich jetzt grds. darüber aufregen will das Abgeordnete die (ggf. zusätzlich zu ihrem sonstigen Verdienst) schon eine ordentliche Diät bekommen dann auch noch fürs Bankdrücken nach 4 Jahren eine garantierte Pension von knapp 1.000,-€ bekommt wovon andere die 30-40 Jahre geschuftet haben nur träumen können - nun das muss jeder für sich entscheiden.

  • Ich bezog mich auf Deinen vorhergehenden Beitrag, in dem Du geschrieben hattest, dass die Versorgung aus der Nachversicherung für Edathy deutlich geringer ausfallen würde, als die Abgeordnetenpension, die auch schon für kurze Mandatszeiten gewährt wird.


    Von daher meinte ich, dass es für Edathy richtig teuer werden könnte, wenn ihm nach Bundesrecht seine Ansprüche entzogen werden könnten. ;)


    Für den eher Staat weniger, weil seine Amtszeit im Vergleich zu einer gesamten Beamtenlaufbahn überschaubar gewesen sein dürfte.



    Und in Sachen Abgeordneten-/Beamtenpensionen allgemein wird es die Presse es nicht an nackten Zahlen ausmachen, sondern eher am "Aufregerpotenzial". Das ist bei solchen Themen immer besonders hoch, so dass die finanziellen Auswirkungen auf den Staatshaushalt selbst dann irrelevant sein dürften, wenn sie geringer ausfallen, als gedacht.


    Schließlich geht's bei sowas ums Prinzip ... und den Umstand, wie fett die Lettern in den Schlagzeilen ausfallen.



    Betrachtet man den "Prassprediger von Limburg" dürften die Folgen für den Gesamtetat der Katholischen Kirche weitaus geringer ausfallen, als das überragende Ausmaß des öffentlichen Interesses an der Badewanne des Bischofs. Aber gut ... die Schreiberlinge sollen auch nicht hungern und frieren müssen ... was passieren könnte, wenn sie plötzlich seriös würden. :)

  • Wird in irgendeiner Form nach Edathy gefahndet?


    Im Internet liest man nur es wird nach dem Laptop gefahndet, nach Pornos etc. pp.


    Wo kann sich jemand so lange verstecken, ohne vorbereitet gewesen zu sein?

  • Das hier passiert zuweilen mit Staatsanwälten im Bereich des JM NRW, die sowohl auf dem Rechner daheim als auch dem Dienstcomputer Kinderpornografie vorhalten:


    Die vorübergehende Versetzung an eine andere Staatsanwaltschaft für die Dauer eines Jahres.


    Glückwunsch!


    Der Karriere schaden solche Kleinigkeiten im Bereich der Justiz offenbar nicht, während Beamte anderer Fachgebiete in "vergleichbare(n) Fälle(n) neben einer strafrechtlichen Verurteilung disziplinarrechtlich aus dem Dienst entfernt worden" seien. Wird unter "Kollegen" möglicherweise mit zweierlei Maß gemessen?


    Mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Edathy passt die oben genannte Vorgehensweise jedenfalls nicht zusammen.

  • Besonders befremdlich finde ich ja diesen Satz:


    Zitat: "Es waren auf dem Dienstrechner des Staatsanwalts und seinem ebenfalls im
    Dienstzimmer befindlichen privaten Rechner kinderpornografische Schriften entdeckt wor-
    den." Zitat Ende


    Ich gebe zu, der Satz lässt viel Spielraum für Interpretationen, aber ich lese daraus, dass wohl keine Hausdurchsuchung in seinen Privaträumen stattgefunden hat.


    Wenn dem wirklich so wäre verstehe ich unser Justizsystem (noch) weniger.


    Bei jedem anderen wäre die Sau durch mindestens drei Dörfer getrieben worden.



    Gruß
    Michael


    ps: Das "Sau" bitte nicht wörtlich nehmen. :)

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Vor allen Dingen, weil es sich wohl unstreitig um "echte" Kinderpornografie handelte, während bei Edathy solches Material noch nicht mal festgestellt worden war, als der Ermittlungsmarathon gegen ihn begann.


    Gerade solche für den Bürger nicht nachvollziehbaren unterschiedlichen Wertungen und Vorgehensweisen sind es, die den Rechtsstaat unglaubwürdig machen. Insbesondere dann, wenn die "begünstigte" Person noch Bediensteter einer Strafverfolgungsbehörde und damit Organ dieses Rechtsstaats ist.


    Aus meiner Sicht hat dieser Vorgang schon ein mächtiges "Gschmäckle".

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