ZitatOriginal geschrieben von saintsimon
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Russische Truppen im Ausland erkennt man dieses Jahr zuverlässig daran, daß sie ohne jegliche Markierung unterwegs sind:
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Aua ... Angehörige von Streitkräften erkennt man allein an ihrem amtlichen Auftrag. Kein Auftrag -> keine Regierungstruppen.
Welche Belege existieren für diesen Auftrag?
Üblicherweise wird ein solcher Auftrag durch entsprechende Nationalitätsabzeichen der Kombattanten dokumentiert. Fehlt es, gelten die Kämpfer nicht als Angehörige von Streitkräften/Kombattanten i.S. von Art. 1 der Haager Landkriegsordnung.
Wenn ich die in Magazinen des deutschen ÖR-Rundfunks gesendeten Aussagen von russischen Kämpfern in der Ukraine und/oder deren Angehörigen zugrunde lege (und es waren etliche), sind es noch am Ehesten Söldner i.S. von Art. 47 des ZP I zur Genfer Konvention (bitte lesen). Somit sind sie nicht einmal "Kombattanten zweiter Klasse" i.S. von Art. 2 HLKO, wozu etwa bewaffnete Bürgerwehren, Guerilla oder vergleichbare Gruppen gehören. Söldner zeichnen sich im wesentlichen dadurch aus, dass sie ohne amtlichen Auftrag kämpfen (weswegen "Söldner" aus rechtlicher Sicht meist gar keine Söldner sind). Und als Finanzier solcher Söldner kommt auch jeder private Oligarch in Betracht.
Wenn es keine Söldner sind und auch keine Angehörigen der Separatisten-Truppe (wofür auch einiges spräche) ... welchen Beleg kannst Du uns für einen amtlichen Auftrag von russischer Seite präsentieren? Oder gehört dieser russische Regierungsauftrag etwa ins Reich der Fabel?
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Edit:
Wenn es sich beim Angriff ukrainischer Truppen um kriegerische Handlungen handelt - wie von etlichen hier angenommen - ergäben sich aus Art. 50 ff. ZP I die Verpflichtungen der Armee zum Schutz von Zivilisten. Werden sie nicht eingehalten, sind wie im Nu beim Kriegsverbrechen.