Das ist schon klar, strafrechtlich meinte ich ja auch nicht sondern nur materiell.
Der Uli Hoeneß Steuerprozess Thread
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Gehen wir mal davon aus, dass die Deckungssumme der meisten Berufshaftpflichtversicherungen von StB bei max. 1 Mio. € je Fall liegen dürfte. Die Mindestsumme entspricht m.W. der von Rechtsanwälten (250.000,- €, wenn ich das richtig erinnere).
Betrachtet man die Folgen einer fehlerhaften Selbstanzeige (=komplett unwirksam nach dem Motto "Alles oder Nichts") könnte das bei künftigen Anzeigen (Veranlagung für 10 Jahre rückwirkend) schnell eng werden.

Nee, nee ... ich bin zwar kein StB, denke aber, dass mir die Vertretung bei Selbstanzeigen zu "windig" wäre. Schließlich sind es nicht die Ärmsten, die ihr Geld im Ausland parken. Meine Groschen würden wahrscheinlich gerade genügen, die Bankgebühren für einige Jahre zu tragen ... wenn ich überhaupt Zugang zum Bankschalter bekäme. :p
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Naja, in den allermeisten Fällen wird ja eine feherhafte Selbstanzeige nicht auf eine Falschberatung des Steuerberaters zurückzuführen sein und die Haftungsfrage sich auch nicht stellen. Außerdem denke ich schon das Steuerberater die für solche hochkomplexen Selbstanzeigen das Mandat annehmen auch ausreichend hoch haftpflicht-versichert sind. 1 Million Deckungssumme pro Fall wäre da sicher nicht ausreichend.
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Zitat
Original geschrieben von bernbayer
Naja, in den allermeisten Fällen wird ja eine feherhafte Selbstanzeige nicht auf eine Falschberatung des Steuerberaters zurückzuführen sein und die Haftungsfrage sich auch nicht stellen. ...
In meinen Augen müsste ein Steuerberater alle Selbstanzeigen, die nicht fehlerfrei (und damit schädlich für den Steuerpflichtigen) sind, zurückhalten. Insbesondere dann, wenn erkennbar ist, dass noch weitere Einnahmen geflossen sein könnten. Nach dem Jahreswechsel ist m.W. überhaupt kein Nachmelden von Einnahmen mehr möglich.Wenn formale Fehler einer Selbstanzeige durch die Finanzbehörden entdeckt werden, fallen mir auf Anhieb nur wenige Konstellationen ein, in denen der Steuerberater diese nicht zuvor hätte erkennen können/müssen, um dann einen alternativen Weg zur Schadenbegrenzung zu wählen.
Der Fall Hoeneß ist m.E. im übrigen ein klassischer Fall, der nach Prüfung der Haftungsfrage geradezu ruft. Hoeneß' Vertretern muss klar gewesen sein, dass ein "Schnellschuss" bei derart komplexer Sachlage (kaum zu überblickende jahrelange Zockerei an den Finanzmärkten) nur nach hinten losgehen konnte.
Denn: Im Falle einer Entdeckung durch die Finanzbehörden wäre es deren Aufgabe gewesen, jeden einzelnen Posten zunächst aufzuklären und dann nachzuweisen. Und hier ist Fällen mit schier unüberblickbarem Ermittlungsumfang die Neigung von Staatsanwälten zu einem Deal recht groß. Denn allein um all das, was Hoeneß zuletzt als vollständig deklariert hatte, aufzuklären, wäre eine gesamte Abteilung über viele Monate (oder gar mehr als ein Jahr) nahezu blockiert gewesen, was dann zur völligen Straffreiheit anderer führt, deren Fälle erst gar nicht aufgegriffen werden können. Um letzteres zu vermeiden, halte ich solche Deals nicht einmal für anrüchig.
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Und jetzt ist er sogar Freigänger!
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Na und, er wird wohl die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
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Zitat
Original geschrieben von bernbayer
Na und, er wird wohl die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.Darf man es deshalb hier nicht berichten? Er hat vorher auch die Voraussetzungen für Knast erfüllt.
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Warum sollte man nicht darüber berichten dürfen? Ich habe zumindest nichts dagegen einzuwenden.
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Dreieinhalb jahre haft -- ohnehin schon mehr als gnädig in anbetracht der hinterzogenen summe (vgl. peter graf!!!) -- und schon nach sechs monaten quasi frei ? Geht's noch ?
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Naja, Freigänger ist nicht gleichzusetzen mit Frei. Da ist immer noch ein wesentlicher Unterschied.
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