Frage zur dienstlichen Nutzung eines Privatwagens

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Dann schliess doch eine Insassenunfallversicherung ab, die für Dienstreisen im Privat-Pkw gilt. Oder such Dir eine Kreditkarte die das enthält und tanke mit der.


    Lies' Dir aber vorher die diversen Beiträge im Netz zur Insassenunfallversicherung durch, ggf. in Kombination mit dem Schlagwort 'überflüssig'...


    Gruß Jörg

  • Mein AG bat mich auch sehr selten meinen Wagen für eine Fahrt zum Kunden zu nehmen. Ich lehnte dies ab. Für das Geld kann ich meinen Wagen nicht kostendeckend unterhalten. Der AG stellt mir daraufhin einen Mietwagen.

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Lies' Dir aber vorher die diversen Beiträge im Netz zur Insassenunfallversicherung durch, ggf. in Kombination mit dem Schlagwort 'überflüssig'...


    Gruß Jörg



    Wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht und nicht ermittelt werden kann, zahlt die Haftpflicht nicht. Oder er weicht aus weil ein Fußgänger auf die Strasse läuft, der keine Haftpflicht hat.


    ;)

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Einen gewissen Anteil spielen hier auch die Berufgenossenschaften.
    Die Decken meist die Kosten ab, da man ja auf einer Dienstfahrt ist, aber natürlich nur für den Mitarbeiter und eventuelle eigene Kollegen.
    Ich habe das alles schon gehabt, unsere Regelung ist:
    Vollkasko muss bestehen und eingesetzt werden
    Selbstbeteiligung erstattet Firma
    Verlust durch Höherstufung der Versicherung
    Insgesamt sehe ich das mit den 30 Cent übrigens etwas anders:
    Die km Kosten die ADAC USW. Ausrechnen, enthalten ja alle Kosten, einschl. Versicherung und Wartung.
    Wenn ich privat eh schon 5000 km fahre, und das Auto auch nicht verkaufen würde, wenn ich nicht für die Firma fahre, dann sind Kosten wie Wertverlust, Versicherung und Steuer auch da, wenn ich nicht für die Firma fahre.
    Somit muss man das Ganze etwas relativieren.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Mr-Fly Insgesamt sehe ich das mit den 30 Cent übrigens etwas anders:
    Die km Kosten die ADAC USW. Ausrechnen, enthalten ja alle Kosten, einschl. Versicherung und Wartung.
    Wenn ich privat eh schon 5000 km fahre, und das Auto auch nicht verkaufen würde, wenn ich nicht für die Firma fahre, dann sind Kosten wie Wertverlust, Versicherung und Steuer auch da, wenn ich nicht für die Firma fahre.
    Somit muss man das Ganze etwas relativieren.


    Diese Rechnung (30 Cent pro km reichen zur Bezahlung der zusätzlichen Kosten aus) geht aber nur für kleine sparsame Wagen auf, und nur für lange Einzelstrecken (kein stop and go in der Stadt).
    Ich war vor einiger Zeit europaweit mit meinem Hyundai Pony unterwegs, und habe pro km 0,3€ erhalten.
    Im Jahr sind 20.000km zusammengekommen (=6000€), wodurch ich privat kostenlos gefahren bin.


    Sobald man aber ein ordentliches Auto fährt (z.B. für lange Strecken mindestens eine C- Klasse), geht die Rechnung nicht auf.
    Aus heutiger Sicht würde ich auch nicht mehr täglich hunderte km mit so einem relativ kleinen Wagen fahren.

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht und nicht ermittelt werden kann, zahlt die Haftpflicht nicht. Oder er weicht aus weil ein Fußgänger auf die Strasse läuft, der keine Haftpflicht hat.


    ;)


    Korrekt. Und wie sieht das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei diesen seltenen Unfällen aus...?

  • Wenn man 500.000 zahlen muss und die Versicherung für ein Autofahrer-Leben 500 Euro kostet, dann gut. Wenn nie was passiert, dann schlecht. Ich habe keine. Er kann sich ja auch einen Haftungsverzicht unterzeichnen lassen von den Mitfahrern :-)

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Das is echt ein Schlamassel. Reisezeit ist im öffentlichen Dienst nicht immer (meistens sogar gar nicht) Arbeitszeit. Deshalb musst du eigentlich für die Zeit in der du im Auto sitzt nacharbeiten, da du im Auto auch nicht arbeiten kannst.
    In den öffentlichen könntest du hingegen unter Umständen arbeiten. Das sollte man auch für sich selbst erwägen. Die Aussagen deines Arbeitgebers stimmen soweit.


    In deiner Rechnung solltest du auf jeden Fall noch Reisezeit!= Arbeitszeit aufnehmen. Dann siehts unter Umständen schon wieder anders aus


    Viele Grüße,
    Tim

    Wär Rächtsräibphähler phindet darf sich phreuen

  • Äh, auf die Idee ist bisher zum Glück noch keiner meiner bisherigen AG gekommen. Das währe ja noch schöner, arbeite ja so schon fast für lau ;).
    Habe kurz gegoogelt und bin auf diesen Artikel gestoßen, der die von Dir angesprochene Thematik erläutert.

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