Bezüglich der HUK-Coburg kann ich bestätigen, dass Halter und Versicherungsnehmer zwei verschiedene Personen sein können.
Auf der Versicherungsbestätigung für die Zulassung (neues Formular) gibt es ein extra Feld jeweils für VN und Halter. Wichtig ist, dass dort der vom VN abweichende Halter eingetragen ist.
Bei den alten Vordrucken (vermutlich inzwischen ungültig) musste der Halter im Adressfeld angegeben sein, der VN erschien hier nicht.
Frage zu Autoversicherung
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Man kann als Volljähriger zwar die Prozente seiner Mutter übernehmen bringt aber einem nichts. Es werden nur die Jahre die man als Führerscheininhaber besitzt angerechnet.
Sprich: Mutter würde mir 50 Prozent überschreiben.
Mir würden mit 20 aber nur 2 Jahre angerechnet, also wäre ich bei ca. 220 Prozent.(Quelle: Aussagen mehrerer Versicherungen).
Gruß,
DominikP.S. Die Rheinland Versicherung macht das immer noch so, aber angeblich sollen mit der Zeit alle Versicherungen dieses Doppelsystem abschaffen.
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Original geschrieben von AdministratorDr
Man kann als Volljähriger zwar die Prozente seiner Mutter übernehmen bringt aber einem nichts. Es werden nur die Jahre die man als Führerscheininhaber besitzt angerechnet.Sprich: Mutter würde mir 50 Prozent überschreiben.
Mir würden mit 20 aber nur 2 Jahre angerechnet, also wäre ich bei ca. 220 Prozent.(Quelle: Aussagen mehrerer Versicherungen).
[...]Dann waren das aber immer genau die Versicherungen, bei denen ich nicht versichert war. Prozente übertragen von Verwandten/Bekannten auf Führerscheinneulinge war bisher nie ein Problem !
Gruß,
Martin -
Bei der DEVK ist dies definitiv möglich. Ich habe mir im Februar ein Auto gekauft, auf mich angemeldet, aber versichert ist es über meinen Dad.
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Euer Berater für Versicherung, Vorsorge und Vermögen klärt auf:
Arghhhhh! Hier kommt was richtig ist:
Viele der bisher gemachten Aussagen sind korrekt, einige nicht. Was Du erreichen willst ist doch, daß Du Halter des Fahrzeuges wirst (kann ich verstehen, is ja auch Deine Karre und von den Knöllchen soll Mama halt nix mitkriegen), gleichzeitig willst Du aber auf dem Schadenfreiheitsrabatt (die sog. Prozente) Deiner Mutter fahren.
Da Du ja Fahranfänger bist und damit laut Statistik zur Fahergruppe gehörst, welche die meisten Unfälle verursachen wäre es ein Ding der Unmöglichkeit, dir einen hohen Schadenfreiheitsrabatt zu gewähren. Du hast Dir schließlich noch keinen schadenfreien Jahr erfahren.
Also sagen die meisten Versicherer, daß der Halter des Fahrzeuges Deine Mutter sein muß, wenn der Wagen auf Ihre Prozente läuft. Die Versicherung geht dabei davon aus, daß Deine Mutter dann auch hauptsächlich den Wagen fährt und nicht Du.
Daß Du Fahrzeughalter und Deine Mutter Versicherungsnehmerin wird ist grundsätzlich bei jeder Versicherung möglich. Die meisten sträuben sich jedoch dagegen, weil Du ja dann auf Prozenten fährst, die für Dich nicht gerechtfertigt sind. Die Versicherung gewährt Dir also einen Nachlass aufgrund schadenfreier Jahre. Die schadenfreien Jahre hast aber nicht Du dir verdient. In diesem Fall entspricht die Versicherungsprämie nicht dem Risiko. Du bist aufgrund der Statistik ein hohes versicherungstechnisches Risiko, zahlst dann aber aufgrund der Prozente nur einen kleinen Beitrag. Das paßt halt nicht zusammen.
Was Du willst die die sog. Halter-Versicherungsnehmerregelung. Möglich ist die allemal bei allen Versicherungen, ob Deine das macht hängt von der Kundenbeziehung und Deinem Verhandlungsgeschick ab. -
dat selbe ungefähr
Ich würde auch gerne ne frage stellen obwohl ich noch nichtmal einen fürherschein habe aber würde mich gerne schonmal informieren, da ich auch nächstes Jahr meinen Führerschein machen will.
Also ich möchte mir mit 18 direkt ein Auto kaufen und will die Prozente von meinem Großonkel übernehmen, da er schon auf der niedrigsten Stufe ist und er mit seinem Alter nicht mehr lange fahren wird. Meine Frage ist jetzt ob das überhaupt geht, wenn ich mit 18 einen führerschein habe, mir dann ein auto kaufe und direkt die prozente überschrieben bekommen will. Oder am besten wenn ihr mir die beste variante mitteillt wie man sowas am billigsten regeln kann.
da waren jetzt nämlich so viele auusagen bei da kann man schon den durchblick verlieren.MfG
dÄmOn
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Frag am besten mal bei der Versicherung nach....
Bd,C
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Bei den meisten (wenn nicht sogar allen) KFZ-Versicherungen ist es so, dass du nur so viele schadensfreie Jahre übernehmen kannst, wie du selbst hättest erfahren können. Ergo: mit 18 wären das Null.
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Hi,
der Großonkel soll einen Zweitwohnsitz bei Dir anmelden und dann mmeldest Du das Auto auf Dich als Halter an und Dein Großonkel wird Versicherungsnehmer. Dadurch gibts i.d.R. auch keine Nachfragen seitens der Versicherung (weil die Adressen gleich sind).
Viel später kannst Du dann mal die Prozente übernehmen. Soviel, wie Du selbst hättest erfahren können, wie Eckoman richtig gesagt hat.Gruß
Henry
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