Roaming: IOT ermitteln

  • Natürlich lässt sich in Erfahrung bringen, was es (voraussichtlich) kosten wird. Die Frage ist nur, ob der eigene Netzbetreiber verpflichtet ist, die Roaming-Preislisten (das sind andere Tarife als die für Endkunden) zu sammeln und seinen Kunden zur Verfügung zu stellen. Immerhin wären das beim TE über 300.


    Für mich ist es durchaus vorstellbar, dass in anderen Rechtssystemen diese Pflicht dem Kunden obliegt (der sich dann beim jeweiligen Roaming-Partner kundig machen muss). Ich sage auch nicht, dass das unbedingt so sein muss ... aber andererseits dürfen wir nicht weltweit mit unseren Maßstäben messen.

  • Aber man hat immer nur einen Vertrag mit seinem Heimatnetzbetreiber nicht mit einem fremden Vorleistungsanbieter.


    Ausserdem muss der Heimatnetzbetreiber die Preise fuer die Abrechnung eh kennen, da sollte es dann kein so grosser Aufwand sein, die Daten ueber ein Script auch auf die Website zu sellen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Ausserdem muss der Heimatnetzbetreiber die Preise fuer die Abrechnung eh kennen


    Nö, er kann auch abwarten, bis er die Rechnung vom Roaming-Partner bekommt und mit Aufschlag an den Kunden weiterreichen.

  • So ist es ... einfach, aber wenig kundenfreundlich.


    Die Älteren hier, die schon Mitte der 1990er Jahre im GSM-Roaming unterwegs waren, kennen diese Verfahrensweise noch. Obwohl die deutschen NB wenigstens bemüht waren, ihrer Kundschaft weitgehend aktuelle Preislisten zur Verfügung zu stellen und eine stimmige Abrechnung zu übermitteln.


    Weil das Internet als Informationsmedium damals noch nicht verbreitet war, konnte es ganz schön mühsam sein, die Infos zusammenzutragen, um nicht in einem der bereisten Länder in eine überraschende Kostenfalle zu tappen.

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