Ebay Konto vor Jahren gesperrt - Neuanmeldung?

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Ruf mal deren Support an.
    Denke schon, dass die glücklich über jeden Kunden sind. Schildere kurz den Umstand und dann sollen die Dir mal entgegenkommen.


    Und was ist wenn das auf ebay gesperrte Mitglied seinerzeit z.B. (um nur mal eine Hausnummer zu nennen) 20 Käufer um deren Geld gebracht hat (also nur Geld kassiert aber keine Ware geschickt)?
    (Ebay (und der Gesperrte) werden wohl schon ganz genau wissen warum diese dauerhafte Sperrung erfolgte!?)
    Soll Ebay dem Gesperrten dann auch noch entgegenkommen?

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Haha, Du bist ja cool. Sagst das einfach so frei und offen raus! :D

    Warum nicht. Ist ja nicht verbotenes.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Warum nicht. Ist ja nicht verbotenes.

    Ebay Konten auf nicht existierende Namen zu eröffnen ist legal?

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Ebay Konten auf nicht existierende Namen zu eröffnen ist legal?

    Warum nicht? Nur weil etwas evtl. gegen AGBs eines Anbieters verstößt ist es noch lange nicht illegal.
    Ausserdem ist es laut Ebay ja eh nicht möglich :D

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Warum nicht? Nur weil etwas evtl. gegen AGBs eines Anbieters verstößt ist es noch lange nicht illegal.
    Ausserdem ist es laut Ebay ja eh nicht möglich :D

    Haha, so kann man es natürlich auch betrachten. :p

  • Tja, und irgendwann ersteigern die Leute selbst was, bezahlen, kriegen nix, und dann ist das Gemecker über ebxx wieder groß. ..

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    ....eigentlich hauptsächlich zum Verkaufen.


    Ich weiß nicht, ob ich mich das trauen soll. :o


    Wenn Deine Sperrung ungerechtfertigt war, wie Du selbst sagst, dann hätte ich da keine Bedenken, es erneut zu probieren. Du hast Dir ja nichts vorzuwerfen?

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Wenn Deine Sperrung ungerechtfertigt war, wie Du selbst sagst, dann hätte ich da keine Bedenken, es erneut zu probieren. Du hast Dir ja nichts vorzuwerfen?

    Es war in den Augen von Ebay gerechtfertigt, nur ich konnte meine Unschuld leider nicht mehr beweisen.

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