Gerät binnen 18 Mon. mehrmals defekt-I-nethändler verweist bei Regress auf Hersteller

  • Sag uns doch mal bitte,


    a) um was es für ein Gerät handelt
    b) welche Defekte vorlagen
    c) wann du
    d) was genau verlangt hast.


    Hast du die Herstellergarantie über den Händler in Anspruch genommen, ohne einen Sachmängel zu rügen (ALtdeutsch: Gewährleistung) besteht auf eben jene Sachmängelhaftung kein Anspruch mehr, da das Gerät, welches durch die Garantieleistung repariert wurde, nicht mehr dem verkauften Gerät des Händlers entspricht. UNd nur dafür muss er Sachmängel beseitigen.


    Wenn du einen Sachmangel gerügt hast, und insgesamt zwei Reparaturversuche hinter dir hast, bestehen andere Wahlmöglichkeiten.


    Für die Zukunft ist es am einfachsten, Sachmängel zu rügen und den Händler aufzufordern, einen neues Gerät bereitzustellen. Dazu ist er nämlich verpflichtet, da du(!) die Wahl hast.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Hallo Timba.
    a)Tablet Phone
    b)gerät hing sich ständig auf und hatte massive netzprobleme
    c) nach fünf monaten das erste mal reklamierr.nach 10 monaten das zweite mal und nach 18 Monaten dasvdritte mal
    d) verlangt habe ich ein funktionierendes gerät


    Sachmangel schriftlich auf dem Retoureschein des Händlers vermerkt, dann zum Händler gesandt.
    gerät wurde (angeblich)repariert...


    by the way:
    jedoch kam es mir so vor als ob das Gerät beim mirzurücksenden noch immer EXAKT so verpackt war ,wie ich es losschickte.(mind.1mal)..ok hat nicht viel mit topic zu tun ;-)

  • Update:
    Nach eurer Hilfe und meinem Einschreiben an den Händler kam (leider) u.g. Mail an mich
    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Auszug:


    Sehr geehrter Herr xy,
    vielen Dank für Ihre Mail.
    Das Rücksendeticket für die kostenlose Rücksendung geht noch heute per E-Mail an die bei Ihrem Kundenkonto hinterlegte E-Mailadresse und sollte in den nächsten Stunden bei Ihnen eintreffen. Bitte füllen Sie das beiliegende Serviceformular aus, und legen Sie es zusammen mit einer Rechnungskopie der Rücksendung bei.


    Sobald die Ware bei uns eintrifft, werden wir diese prüfen und entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung den Artikel beim Hersteller zur Wandlung reklamieren.
    blablabla



    AuszugEnde.


    "...entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung..."
    Welche Vereinbarung haben die getroffen?
    ICH habe ganz normal dort bestellt und in KEINEM Schreiben etwas gesondert vereinbart.


    Kann es sein , dass die sich aus der Affaire ziehen wollen?Also ich meine ich habe doch mit dem HÄNDLER den (Kauf)-Vertrag geschlossen,also muss DER mir auch a) eine Wandlug anbieten in eine anderes Gerät /anderer Hersteller oder b) Rücktritt vom Kaufvertrag (also Geld zurück, Ware zurück)..oder?

  • Ich lese das so, dass die Vereinbarung darin besteht, dass der Artikel gewandelt wird.


    PS: Eigentlich sollte der Thread ins Geplauder, da es ja nichts Android-technisches ist...

    Klingt interessant, isses aber nicht.

  • danke dir.
    aber erstens habe ich ja keine solche vereinbarung getroffen...oder anders gesagt der Händler setzt mir diese Art der Wandlung "vor".
    und des Weiteren (und da ist viel wichtiger m.E.) muss der HÄNDLER wohl aus SEINEM Portfolio etwas zur Wandlung anbieten,oder?
    Um es NOCHMALS vorweg zu nehmen-ich möcht emich nicth bereichern o.ä.-sondern will nur ein funktio nierenden Gerät.
    Also nach meinem Verständnis:
    Ich habe den (Kauf)-Vertrag mit dem Händler abgeschlossen.
    d.h. ER (nicht der Hersteller) muss mir aus dem Händlerportfolio ein Gerät anbieten.
    in entsprechender Preisspanne.
    Mein Geräte hatte zb 999Euro gekostet, ergo muss der Händler mir den Preis erstatten oder aber ein funktionierendes Gerät anbieten-vorzugsweise anderes Modell oder gar anderer Hersteller in dem glechen Preisrahmen.Er darf mich nicht auf "GOODWILL" des Herstellers verweisen.
    Korrekt?

  • und vor allem musst Du Dich nicht auf irgendwas einlassen, was der Haendler mit dem Hersteller macht/machen will...


    Du hast *jetzt* Deinen Anspruch gegen den Haendler, Punkt.


    Viel Erfolg,


    c.

    Nordisch by zuag'roast :D

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