Darf eine Gemeinde den Käuferkreis für ein Baugebiet einschränken? In der Nähe meines Wohnortes wurden zwei neue Baugebiete erschlossen bei denen die Gemeinden festgelegt haben, dass nur Personen aus den jeweiligen Orten kaufen dürfen. Ist sowas zulässig?
Baugebiet eingeschränkter Käuferkreis zulässig?
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Grundsätzlich sind solche "Einheimischen-Modelle" zulässig, es kommt aber auf den Einzelfall an. Die Beschränkung muss etwa konkret erforderlich sein, um die bezweckten Ziele zu erreichen (in der Regel Schutz der einheimischen Bevölkerung vor Verdrängung durch finanzkräftigere Zuzügler).
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Warum sollte das nicht zulässig sein? Muss halt irgendwie begründet sein - aber das sollte in den entsprechenden Unterlagen stehen warum eine Einschränkung gemacht wurde.
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Hier ging es beim letzten Baugebiet nach der Anzahl der Kinder als erstes Kriterium (+Erstwohnsitz für mindestens x Jahre)... Möglich ist wohl (fast) alles.
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Das Stichwort Einheimischenmodell hat mir gefehlt, danke. Laut Wikipedia ist verstößt das evtl. gegen EU Recht. In der Richtung dachte ich auch, denn es hindert an der freien Wahl des Wohnortes.
Selbst wenn die Gemeinde damit Einheimischen einen Vorteil verschaffen will, kann es doch eigentlich nicht sein, dass sie die Grundstücke ausschliesslich an diese verkaufen. In den konkreten Fällen gibt es überhaupt nicht genug Interessenten unter den Einheimischen für die Grundstücke, die restlichen sollen einfach frei bleiben bis wieder einer der dort wohnenden bauen möchte. -
Die Frage ist, wer hier überhaupt der Verkäufer ist. Meist werden Externe, wie Bauträger o.ä. damit beauftragt. Grundsätzlich ist kein Verkäufer verpflichtet an jeden Kaufinteressenten zu veräußern. Ein Kaufvertrag ist schließlich eine beiderseitige Willenserklärung.
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Zitat
Original geschrieben von Jannis71
Das Stichwort Einheimischenmodell hat mir gefehlt, danke. Laut Wikipedia ist verstößt das evtl. gegen EU Recht. In der Richtung dachte ich auch, denn es hindert an der freien Wahl des Wohnortes.Ja, das ist zumindest kritisch. Der EuGH hat 2013 eine Regelung aus Belgien an das nationale Gericht zurückverwiesen, mit dem Auftrag zu prüfen, ob die Regelungen konkret erforderlich und angemessen sind.
ZitatSelbst wenn die Gemeinde damit Einheimischen einen Vorteil verschaffen will, kann es doch eigentlich nicht sein, dass sie die Grundstücke ausschliesslich an diese verkaufen. In den konkreten Fällen gibt es überhaupt nicht genug Interessenten unter den Einheimischen für die Grundstücke, die restlichen sollen einfach frei bleiben bis wieder einer der dort wohnenden bauen möchte.
Das würde ich spontan als unzulässig erachten (und asozial obendrein). Normalerweise gibt es beim Einheimischenmodell Bindungsfristen. Auf alle Ewigkeit läuft das in der Regel nicht. Das muss sich aber ein Spezialist für Öffentliches Baurecht ansehen. Ich würde sagen, es lohnt sich, das mal prüfen zu lassen.
ZitatOriginal geschrieben von Gallium
Die Frage ist, wer hier überhaupt der Verkäufer ist. Meist werden Externe, wie Bauträger o.ä. damit beauftragt. Grundsätzlich ist kein Verkäufer verpflichtet an jeden Kaufinteressenten zu veräußern. Ein Kaufvertrag ist schließlich eine beiderseitige Willenserklärung.Das ist richtig, darum geht es aber nicht. Entweder ist in diesen Fällen die Stadt/Gemeine der Eigentümer der Grundstücke und/oder die Beschränkung wird im Bebauungsplan so festgelegt. In jedem Fall geht es um das öffentliche Handeln der Gemeinde, das rechtlich korrekt sein muss. Wenn ein Privater ein privates Grundstück verkauft, kann er in der Tat verkaufen an wen er will.
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Offensichtlich dreht es sich hier um eine Gemeinde/Kreis/Stadt die noch nicht (genug) verschuldet ist .. So ein Geschäftsgebaren wäre hier in OWL undenkbar
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Ich denke mir einfach mal, dass die Gemeinde auch Eigentümer ist. Mir liegen keine gegenteiligen Informationen vor, der Bürgermeister hat die "Vermarktung" übernommen und in den Zeitungstexten steht nichts von einem privaten Eigentümer.
Ich will da nicht kaufen, es hat mich nur gewundert, dass so etwas wirklich zulässig sein soll.
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nicht ungewöhnlich.
normalerweise sind diese grundstücke für "einheimische" recht günstig und haben eine bindefrist von X jahren. danach kann das kaufen wer will. es wird dadurch auch keiner gehindert in dem ort zu wohnen, gibt ja noch andere wohnmöglichkeiten als ein eigenes grundstück mit haus darauf...man will dadurch eben einen gewissen anteil "einheimische" bewahren und nicht von heute auf morgen das dorf voller russen haben, die ihre rubel en masse in immobilien anlegen müssen.
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