Baugebiet eingeschränkter Käuferkreis zulässig?

  • Zitat

    Original geschrieben von xpop
    OT: Hab mal im Schwarzwald in einem mittelgroßen Unternehmen gearbeitet, es gab drei kinderlose Singles, einer von denen war ich. Bei der Urlaubsplanung lautete die Reihenfolge: Familie mit Kind > Familie > Single also gabs Urlaub nur aus Resten, und in den Ferien garnicht. Dieses Problem hat dann der Gleichstellungsbeauftragte in Stuggi für uns geklärt. Ein Schreiben und schon gabs ne ordentliche Urlaubsplanung. Gratis.


    Da hast du aber Glück gehabt. Die bevorzugung von Familien mit schulpflichtigen Kindern ist durchaus per Gesetzt rechtens.


    §7 (1) BUrlG:
    Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.


    Soziale Gesichtspunkte ist hier das Stichwort.

  • Zitat

    Original geschrieben von xpop
    ...
    OT: Hab mal im Schwarzwald in einem mittelgroßen Unternehmen gearbeitet, es gab drei kinderlose Singles, einer von denen war ich. ...


    Erwartest Du jetzt Mitleid? :p


    Wer verheiratet ist, hat auch seine Probleme ...

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wer verheiratet ist, hat auch seine Probleme ...


    Wie heisst es doch so schön:


    "In einer Ehe kannst du die Probleme teilen, die du alleine gar nicht hast." :p

  • Zitat

    Original geschrieben von cyberman
    Soziale Gesichtspunkte ist hier das Stichwort.


    Bevorzugung für elten mit kind: ja
    es ist aber nicht zulässig, dass die wünsche der kinderlosen überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden bzw. generell in den ferien keinen Urlaub mehr bekommen. dazu gibt es auch diverse rechtssprechungen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Bevorzugung für elten mit kind: ja
    es ist aber nicht zulässig, dass die wünsche der kinderlosen überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden bzw. generell in den ferien keinen Urlaub mehr bekommen. dazu gibt es auch diverse rechtssprechungen.


    Ok gar nicht mehr dürfte aber eher auch die absolute Ausnahme sein.
    Der normale Arbeitnehmer hat in der Regel 6 Wochen Urlaub. Demgegenüber stehen ca 12 Wochen Schulferien.
    Abgesehen davon war ich als Kinderlose generell schon immer froh nicht in den Ferien nehmen zu müssen.
    Die Preise mag man nämlich auch nicht zwingend zahlen.


    Aber das ist OT


    Wollt damit nur sagen, dass es schon möglich ist den Käuferkreis einzuschränken, ohne gegen gesetzt zu verstoßen.


    Abgesehen davon, wer will sich in ein Baugebiete einklagen?
    Das Verhältnis zu den Nachbarn möchte ich dann nicht die nächsten Jahre haben...

  • Einen eigeschränkten Käuferkreis kenne ich jetzt nicht. Gemeinden in meiner Umgebung bieten auf einen Teil der Grundstücke verschiedene Rabatte, z.B. für Einheimische, Paare mit Kindern...


    Diese Rabatte beziehen sich aber nur auf ca. 1/3 der Grundstücke. Die restlichen 2/3 werden an den Meistbietenden, also Privatpersonen, Bauträger und -firmen verkauft.


    Und wenn es keine Bewerber für die rabattierten Grundstücke gibt, werden diese auch entsprechend zum Normalpreis verkauft.

  • Zitat

    Original geschrieben von cyberman
    Ok gar nicht mehr dürfte aber eher auch die absolute Ausnahme sein.
    Der normale Arbeitnehmer hat in der Regel 6 Wochen Urlaub. Demgegenüber stehen ca 12 Wochen Schulferien.


    Da es aber ja meist mehr als eine Person mit Kindern im Betrieb gibt und die Personen mit Kindern dann nicht unbedingt alle gleichzeitig weg sein dürfen...


    Zitat

    Original geschrieben von cyberman
    Abgesehen davon, wer will sich in ein Baugebiete einklagen? Das Verhältnis zu den Nachbarn möchte ich dann nicht die nächsten Jahre haben...


    Was haben die Nachbarn damit zu tun, die Regeln haben die ja nicht festgelegt sondern die Gemeinde.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71


    Was haben die Nachbarn damit zu tun, die Regeln haben die ja nicht festgelegt sondern die Gemeinde.


    Die Nachbarn welche sich bewusst für ein "Familie-Kind"-Gebiet entschieden haben freuen sich bestimmt sehr über einen Single der sich dort reinklagt und dann am besten noch Streit vom Zaun bricht, da es sich die Kinder der anderen dann ja unglaublicherweise herausnehmen auf der Straße zu spielen und dabei auch noch Krach zu machen ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt es ist aber nicht zulässig, dass die wünsche der kinderlosen überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden bzw. generell in den ferien keinen Urlaub mehr bekommen. dazu gibt es auch diverse rechtssprechungen.


    Also wer freiwillig ohne Kind in den Zeiten der Schulferien Urlaub machen möchte, der verdient eher die Pflegestufe 3 (wegen erwiesener geistiger Umnachtung), als mein Verständnis. In diesen Zeiten ist vieles überlaufen, und teuer.


    Eingeschränkter Käuferkreis: Die Frage ist, ob die Gemeinde beim Grundstücksverkauf Kontrahierungszwang unterliegt. Nach meinem dafürhalten nicht. Erst Recht weil jede Gemeinde immer ein gesetzlich verankertes Immobilien- Vorkaufsrecht hat, und missliebige Käufer noch nach dem Notarvertrag ausbooten könnte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Also wer freiwillig ohne Kind in den Zeiten der Schulferien Urlaub machen möchte, der verdient eher die Pflegestufe 3 (wegen erwiesener geistiger Umnachtung), als mein Verständnis. In diesen Zeiten ist vieles überlaufen, und teuer.


    freiwillig macht das wohl keiner. dennoch können umstände genauso bei kinderlosen dafür sprechen in den ferien urlaub nehmen zu wollen. etwa urlaubsmöglichkeiten des partners oder freunden mit denen man den Urlaub verbringen möchte...
    das hat jetzt aber alles nichts mit dem eigentlichen Thema hier zu tun.

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