ZitatOriginal geschrieben von xpop
OT: Hab mal im Schwarzwald in einem mittelgroßen Unternehmen gearbeitet, es gab drei kinderlose Singles, einer von denen war ich. Bei der Urlaubsplanung lautete die Reihenfolge: Familie mit Kind > Familie > Single also gabs Urlaub nur aus Resten, und in den Ferien garnicht. Dieses Problem hat dann der Gleichstellungsbeauftragte in Stuggi für uns geklärt. Ein Schreiben und schon gabs ne ordentliche Urlaubsplanung. Gratis.
Da hast du aber Glück gehabt. Die bevorzugung von Familien mit schulpflichtigen Kindern ist durchaus per Gesetzt rechtens.
§7 (1) BUrlG:
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Soziale Gesichtspunkte ist hier das Stichwort.