ZitatOriginal geschrieben von SAR
Eine Bodendämmung im (unbewohnten) Dachboden bestehend aus Hartschaum und OSB Platten ist meines Wissens nach generell erlaubt ....
Bei der möglichen Veräußerungsabsicht des TEs wäre es wertmindernd, wenn man durch die Wahl eines Baustoffs die zukünftige Nutzung der Räumlichkeiten einschränkt (unbewohnt). Warum sollte man bei der Auswahl zweier gleich aufwändiger Varianten nicht die, mit dem 'Mehrwert' des Brandschutzes nehmen?
Abgesehen davon verbessert eine Anhydrid/MW-Variante das Raumklima und ist für die Holzbauteile eines Dachstuhls bauphysikalisch vorteilhafter.
THWS: Meine Quelle sind zwei eigene Objekte, bei denen ich selbst ähnliche Entscheidungen fällen musste.
BTW: Es sei der Hinweis angefügt, dass man bei der Auswahl des externen Beraters berücksichtigen sollte, dass nicht jeder Architekt auch zwingend ein Bauingenieur mit Ausbildung im bauphysikalischen Bereich sein muss.