VISA und MasterCard bei Aldi (Nord)!?

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Die richtige Karte rausholen und einstecken kostet wirklich etwas Zeit.

    Stimmt. An der Kasse stehen und noch das Handy an der Backe, dann völlig überrascht feststellen, dass man an der Reihe ist, dann die schrankkoffergroße Handtasche aufmachen und nach dem Portemonnaie graben. Wenn das Ding, das übrigens kaum kleiner als die Handtasche ist, dann endlich geborgen ist, die fünf Schichten aufklappen, zwischen den Fotos von den besten Freunden, den siebzehn Bonuskarten und den zwölf herausfallenden Zettelchen irgendwo die Kreditkarte finden.


    Währenddessen werden in der Warteschlange von hinten die Pumpguns durchgereicht....



    *scr*

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Wenn jemand fuenf Buchungen a 22,95€ macht waeren naemlich auch 114,75€ weg.


    Und vier Ziffern und Bestaetigen druecken dauert doch keine 3 Sekunden. Deshalb waere es schon gut wenn man generell die PIN aktivieren koennte, auch bei Betraegen unter 25€.

    Je nach Anbieter muss man typischerweise bei der fünften hintereinanderfolgenden NFC-Operation doch die Kreditkarte in den Schlitz stecken und mit PIN autorisieren (aus Sicherheitsgründen) - somit beträgt das maximale Kundenrisiko 4x25€=100€ - in etwa soviel, wie man evtl. in bar mit sich herumträgt und ebenfalls ständig dem Risiko Diebstahlt/Verlust aussetzt.
    Und wie oben gesagt kann/soll man bei Missbrauch bei der Kreditkartenfirma widersprechen - inwieweit das von Erfolg gekrönt ist kann ich aber nicht aus Erfahrung beurteilen, hängt sicher auch vom Anbieter ab.

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Wenn jemand fuenf Buchungen a 22,95€ macht waeren naemlich auch 114,75€ weg


    Lässt du als nicht autorisierte Transaktion zurückbuchen.


    Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Und vier Ziffern und Bestaetigen druecken dauert doch keine 3 Sekunden. Deshalb waere es schon gut wenn man generell die PIN aktivieren koennte, auch bei Betraegen unter 25€.


    Wenn man bei jeder Zahlung die PIN eingeben müsste, erhöhte dies jedoch auch das Ausspährisiko deutlich.


    Sobald jemand mal die PIN hat, kann er mit der Karte (innerhalb des Verfügungsrahmens) "beliebig" einkaufen. Und da er dazu die PIN hat, werden die Banken natürlich den Anscheinsbeweis annehmen, dass entweder der Kunde selbst eingekauft hat - oder von einem Verschulden des Kunden ausgehen (können). Offensichtlich hast du deine PIN weitergegeben oder nicht ausreichend geschützt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Und da er dazu die PIN hat, werden die Banken natürlich den Anscheinsbeweis annehmen, dass entweder der Kunde selbst eingekauft hat - oder von einem Verschulden des Kunden ausgehen (können). Offensichtlich hast du deine PIN weitergegeben oder nicht ausreichend geschützt.

    "Dank" der vielen Manipulationen an Geldautomaten und sonstigen Lesegeräten hat sich hier in der Praxis einiges geändert. Meines Wissens bestehen die wenigsten Banken noch darauf, da der grundsätzliche Vorwurf des fahrlässigen Umgangs mit der PIN nicht mehr haltbar ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova Aber ich moechte keine Bezahlvorgaenge ohne PIN Eingabe. Finde ich zu unsicher. :(


    Möchtest Du am liebsten auch bei Barzahlung (also mit Münzen und Scheinen) mit PIN zahlen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Möchtest Du am liebsten auch bei Barzahlung (also mit Münzen und Scheinen) mit PIN zahlen?

    Wenn es möglich wäre, das Bargeld durch die geschlossene Geldbörse hinaus diffundieren zu lassen, dann ja.

  • Die PIN ist m.E. ein relativ guter technischer Schutz.
    Aber gleichzeitig ein relativ schlechter rechtlicher Schutz.


    Schliesslich ist sie einigermassen leicht ausspionierbar - gleichzeitig aber ist der Anscheinsbeweis der Fahrlässigkeit m.E. rechtlich immer noch nicht beseitigt.


    Insofern kann man das Pferd auch andersherum aufzäumen:


    Die Zahlung durch einfaches "dranhalten" oder durch Unterschrift - dank dem Schutz durch Recht und Rechtsprechung - die für mich als Bankkunden "sicherste" Lösung.


    Denn da ist eine Fahrlässigkeit meinerseits kaum nachweisbar. Schliesslich könnte ja jeder Kriminelle eine Unterschrift fälschen und damit durch die laxen Unterschriftskontrollen am POS kommen, oder gar einfach nur per NFC zahlen.


    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    "Dank" der vielen Manipulationen an Geldautomaten und sonstigen Lesegeräten hat sich hier in der Praxis einiges geändert. Meines Wissens bestehen die wenigsten Banken noch darauf, da der grundsätzliche Vorwurf des fahrlässigen Umgangs mit der PIN nicht mehr haltbar ist.


    In der Praxis kenne ich für Deutschland keine Erfahrungen. Rechtlich gesehen hat der BGH den Anscheinsbeweis des fahrlässigen Umgangs mit der PIN vor nur gut drei Jahren noch bestätigt. Urteil vom 29.11.2011. Und wesentliche neuere Urteile, geschweige denn höchstrichterliche, die dem entgegenstünden, habe ich dazu nicht gefunden. Dies - um nun auf den Punkt Skimming zurückzukommen - freilich eingeschränkt auf die Verwendung der Originalkarte.


    Ändert aber m.E. nichts an meiner obigen Aussage, dass man im Falle einer gestohlenen Karte dann ein Problem hat (ich hab' allerdings oben meinen Beitrag noch um 11:10 dahingehend geändert, dass man natürlich die genannte Karte verwenden muss).

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Danke, so wird mir das schon klarer.


    Was für eine Zugangskarte hast du denn in deinem "MyWallet" drin? Oder ist das dann wieder eine andere App? Und wie funktioniert das? Das muss dann doch alles miteinander kompatibel sein.


    Ich hab z.B. eine NFC-Zugangskarte vom Büro und einen NFC-Chip für die Kaffeemaschine. Den Krempel zusammenzufassen, um ihn als "Zweitschlüssel" auf dem Handy zu haben, dürfte sicherlich Vorteile haben. Allerdings sehe ich hier dann wiederum das Problem, dass ich von meiner Zugangskarte sicherlich kein Duplikat anfertigen darf und dass das Micropayment der Kaffeemaschine ja "auf" dem jeweiligen Chip abgelegt ist. Hmmm...


    Die Zugangskarte ist in der MyWallet App.
    Eine weitere App würde ja dem Konzept einer Börse mit allen Funktionalitäten wiedersprechen. ;)
    Ist ein interner Pilot. Wird sich funktionell nicht von deiner Zugangskarte unterscheiden.


    Gruß
    Tommy

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Je nach Anbieter muss man typischerweise bei der fünften hintereinanderfolgenden NFC-Operation doch die Kreditkarte in den Schlitz stecken und mit PIN autorisieren (aus Sicherheitsgründen) - somit beträgt das maximale Kundenrisiko 4x25€=100€ - in etwa soviel, wie man evtl. in bar mit sich herumträgt und ebenfalls ständig dem Risiko Diebstahlt/Verlust aussetzt.
    Und wie oben gesagt kann/soll man bei Missbrauch bei der Kreditkartenfirma widersprechen - inwieweit das von Erfolg gekrönt ist kann ich aber nicht aus Erfahrung beurteilen, hängt sicher auch vom Anbieter ab.


    Hast Du dazu mal eine Quelle? Meine Erfahrungen sind da gänzlich anders.
    Ich habe noch nie eine Aufforderung bekommen, eine Karte zu stecken.
    Mein Handy würde ich auch ungern in den Kartenschlitz hämmern. ;)


    Ausserdem gibt es reine kontaktlose Terminals ohne PINPad in Automaten.
    Da kannst Du unbegrenzt bezahlen (nicht auf die Höhe des Zahlbetrages
    sondern auf die Anzahl der Transaktionen bezogen).


    Gruß
    Tommy

  • Wie läuft das denn beim bezahlen mit dem Handy, muss man da ne Pin eingeben oder per Fingerabdruck die Zahlung freigeben bzw. kann der entsprechenden App sagen dass man das so gesichert haben möchte?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!