O2 verlängert bei Tarifänderung den Vertrag, ohne darauf hinzuweisen dass

  • Super.
    Danke Euch.
    Btw
    t-mobile ist TATSÄCHLICH so kulant und annulliert den Vertrag.
    ferner gab man mir Hilfestellung, wie die Thematik "Portierung der Nummer" bestens zu handhaben sei.
    klar...nicht ganz klar uneigennützig, aaaaber die hätten s auch bleiben lassen können.
    Hut ab!
    Gefällt mir!

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.wasser
    t-mobile ist TATSÄCHLICH so kulant und annulliert den Vertrag.
    ferner gab man mir Hilfestellung, wie die Thematik "Portierung der Nummer" bestens zu handhaben sei.

    Du machst jetzt aber nicht beides - Telekom-Vertrag stornieren und Nummer portieren? ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.wasser
    In 2013 wollte ich noch die verbleibenden Monate halt einen "grössren" Datentarif und damit begann offensichtlich die Problemati (ich steh auf dem Schlauch,w as du mit "pokern" meinst?


    Hast du da eine "Option" geändert oder bist du einen anderen Tarif gewechselt?


    Bei einer Optionsänderung kann O2 nicht einfach die Kündigung als hinfällig hinnehmen, bei einem Tarifwechsel schon.


    Allerdings würdest du es vermutlich mittels Anwalt und evt. Gericht durchfechten müssen. Wobei ich davon ausgehe, dass O2 kurz vor dem Gerichtstermin einknicken würde.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Hast du da eine "Option" geändert oder bist du einen anderen Tarif gewechselt?[...]

    Wie oft soll er denn noch schreiben, dass es ein Tarifwechsel war?


    z.B. Zitat aus Opening:
    Im Frühjahr 2013 änderte ich dann meinen Tarif bei O2.

  • Re: O2 verlängert bei Tarifänderung den Vertrag, ohne darauf hinzuweisen dass



    Warum sollte sich die Kündigung mit einem Tarifwechsel erledigen? Vielleicht wolltest du ja nach zwei Jahren ins Ausland ziehen und hast daher gekündigt und wolltest nur durch deine vertragliche Tarifwahlfreiheit mehr Inklusivminuten, weil du gemerkt hast, dass du mehr telefonierst. Früher war sowas bei keinem Anbieter der Fall, dass eine Kündigung zu einer Vertragsverlängerung geführt hätte - auch nicht bei o2. Bei T-Mobile ist dies auch heute noch der Fall. Bei Vodafone ist es aktuell so, dass ein Tarifwechsel in einen Tarif gleicher oder höherer Grundgebühr natürlich weiterhin ebenfalls nicht zu einer Aufhebung einer zuvor übermittelten Kündigung führt.


    Das alles kannst du natürlich nicht als kleiner Mann von der Straße wissen, was wie wo gilt. Und da du ja nicht nur ein Vertragspartner sondern ein "Verbraucher" bist, muss o2 dir das mit der Rücknahme der Kündigung bei Tarifwechsel schon mit großen Buchstaben in leicht leserlicher Form zugesendet haben. Und da sie etwas wollen (nämlich dein weiteres Geld), müssen sie natürlich auch den Zugang dieser Information bei dir beweisen und nicht anders herum. Du hast gekündigt und auch eine Kündigungsbestätigung. Die Kündigung ist eine einseitige Vertragserklärung: Es kommt nicht darauf an, ob der andere sie akzeptiert oder nicht. Sie ist wirksam mit Zugang. Dass du die Kündigung (die du vorher ja extra per Brief und Unterschrift aufwendig angefertigt hast) zurückgenommen hast, müsste natürlich o2 beweisen. Da sie ja alle Kunden laut eigenen Angaben darüber informieren (müssen), dass ein Tarifwechsel für den Kunden nun plötzlich unerwartet zu einer Vertragsverlängerung führt, müssen sie dir den Zugang dieser Information und dein Einverständnis dafür ja beweisen können. Das kann ja dann nur in der damaligen schriftlichen Bestätigung deines Tarifwechsels stehen. ;)

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Genau so würde ich das auch sehen. Wenn o2 nicht explizit mitgeteilt hat, dass die Kündigung durch den Tarifwechsel hinfällig wird, sollte die Kündigung auch nach dem Tarifwechsel noch gelten.

  • Danke aber wenn O2 "sagt" dass Sie es schriftlich mitgeteilt hätten, ich jedoch KEIN Schreiben erhalten habe-was dann?

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.wasser
    Danke aber wenn O2 "sagt" dass Sie es schriftlich mitgeteilt hätten, ich jedoch KEIN Schreiben erhalten habe-was dann?


    Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    müssen sie dir den Zugang dieser Information und dein Einverständnis dafür ja beweisen


    Wenn sie es schriftlich mitgeteilt haben, haben sie doch sicherlich den Übergabebeleg der Zustellung, z.B. bei Einschreiben. Denn der Kunde kündigt meist auch auch nur mit Einschreiben, weil früher ja oft die Kündigungen laut Mobilfunkanbieter gar nicht angekommen sein sollen....


    Dennoch sollte man hier schriftlich kommunizieren, da Hotliner und Chat-Mitarbeiter nicht die Kompetenzen haben, was zu ändern.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

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