Kabelbruch zwischen APL und TAE bei Fremdanbieter, wer zahlt ?

  • Es ist ein EFH, der APL ist ein steinalter EVz außen am Nachbarhaus,
    die sichtbare Leitungslänge ist 2,50m, unsichtbar sind es so um 5m.
    Der graue Außenmantel des Kabels und die Schellen sind von der Sonne mürbe und broseln ab,
    die Drahtisolierung bröselt auch schon.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Hallo allerseits,
    um das hier abschließend zu beantworten:


    Danke zunächst für die Antworten.


    Umklemmen auf die 2te DA geht nicht, weil auch deren Drähte blank ohne Isolierung hingen.


    Ich habe das Kabel ausgewechselt.
    Dazu musste
    auf einer Länge von ca. 5m die Abschlusskante einer Deckenverkleidung demontiert,
    zwei zugeputzte Wanddurchführungen innen wieder aufgebohrt
    und außen an der Hauswand über eine Strecke von ca. 2m die Ton-Riemchen-Verkleidung ab- / aufgeklopft werden.
    Dabei fielen ca. 2qm des untersandigen Mauerputzes ab, weil auf der Mauer kein Halt war.


    Mein Vermieter wirft mir nun
    unerlaubtes Löcherbohren,
    Beschädigung der Deckenverkleidung
    und Beschädigung der Haushülle vor,
    hat eine Veränderungssperre verfügt,
    seinen Rechtsanwalt beauftragt,
    das Mietverhältnis wegen erheblichen Vertrauensverlust fristlos gekündigt
    und sofortige Räumung innerhalb 4 Wochen befohlen.
    Ich räume (zunächst mal zurück in die alte), eine neue Wohnung habe ich noch nicht.
    Ihr dürft mich dann irgendwann unter irgendeiner Brücke besuchen - ohne DSL und Telefon.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • heftig. soviel zum thema "trivial".
    schönes beispiel, weshalb man am fremden eigentum selbst so wenig wie möglich machen sollte :D
    ging denn nach der aktion wenigstens dein DSL?


  • Au weia ...




    Das wundert Dich jetzt aber nicht wirklich ... oder?

  • Im EFH ist, zumindest bei Neubauten, die 1.TAE generell neben dem APL. Damit ist für die Telekom dort Schluss. Weitere Kabel müsste ggf. ein Elektriker verlegen und an der 1.TAE auf Klemme 5 & 6 anklemmen. Im Fehlerfall ist dafür dann der Eigentümer zuständig.
    Im MFH ist die 1.TAE meist im Flur oder Wohnzimmer, für die Leitung vom Keller in die Wohnung ist die Telekom aber nicht zuständig. Wie auch, gehört ihr ja nicht und wird bei Renovierungs- oder Rekomaßnahmen ja auch von anderen Firmen neu verlegt etc. pp.. Im Fehlerfall lieber selbst irgendwie das Kabel verlegen, anklammen tut's dann eigentlich jeder Techniker. Falls die TAE fehlt, auch hier hat der Techniker immer eine 1.TAE (Aufputz oder Unterputz) dabei.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Au weia ...




    Das wundert Dich jetzt aber nicht wirklich ... oder?


    Aber eigentlich war es ja unvermeidlich wenn der Vermieter nicht bereit war es zu machen

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    ...
    Meines Wissens ist zwar APL und 1. TAE Sache der Telekom, die Verkabelung dazwischen aber Sache des Hauseigentümers. Dies wird die Telekom (beauftragt durch o2) höchstens kostenpflichtig machen.
    ...


    Aus der Schilderung des TE betreffend die Außenleitung am Nachbarhaus entnehme ich, dass der APL (wie früher) an der Außenwand des Nachbarhauses sitzt. Ich denke an so etwas hier:



    Dann kann die Leitung zwischen APL und 1.TAE doch nicht Sache des Hauseigentümers sein (und schon gar nicht die des Mieters). Leistungsort ist doch wohl die eigene Wohnung und nicht die Außenwand des Nachbarhauses - oder habe ich den Sachverhalt falsch interpretiert?



    Edit - ein Beispiel:
    Bin ich Mieter im 6. OG eines MFH und schließe als solcher einen Vertag mit einem TK-Anbieter, gehe ich davon aus, dass meine Wohnung der Leistungsort ist, wo die geschuldete Leistung zu erbringen ist. Und zwar nur dort - und schon gar nicht bei irgendeinem Nachbarn.


    Wenn der TK-Anbieter die Leistung in meiner Wohnung zu erbringen hat, gehe ich zudem davon aus, dass allein er verpflichtet ist, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Kann oder will er das nicht, darf er einen solchen Vertrag halt nicht abschließen.

  • Natürlich ist in einem MFH der Leistungsort in der Wohnung. Die Telekom legt ja auch in jedem Fall die 1. TAE in die Wohnung und schließt diese an. Das heißt aber nicht, dass es keine Mitwirkungspflichten des Kunden gibt (Techniker in die Wohnung lassen, Zustimmung beim Vermieter/Eigentümer für Installationen einholen) und auch nicht, dass nicht gewisse Leistungen wie Installationsarbeiten zwischen APL und 1. TAE extra zu zahlen sind.


    Es wäre aber zu begrüßen, wenn es dazu bei der Telekom klare Regeln gäbe, die man als Kunde auch einsehen könnte.

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