Hinweis in rechtlicher Sache, betrifft u.a. Auszahlungen

  • Zitat

    Original geschrieben von JnieffoC
    Habe ich auch schon gedacht, aber ich denke, das wird auch nicht funktionieren, da der Händler bei einer Steuerprüfung wohl irgendwie nachweisen müsste, dass die 1000 Kameras, 2000 Laptops und 5000 Spielkonsolen tatsächlich in seinem Besitz sind.


    Das ist doch kein Problem... Der Händler darf Handys, Kameras, Laptops, Autos, Flugzeuge u.s.w. weiterhin mit einem Handyvertrag auch kostenfrei rausgeben.
    Das Urteil bezieht sich aber auf "Nicht-Hardware", wie z.B. Bargeld, Gutscheine, etc.. Da wird es "schlechter"

  • Dann stellt sich nur die Frage ob der Händler den Weg geht Amazon direkt an den Kunden versenden zu lassen oder ob er die Ware noch über sein eigenes Lager bewegen muss.
    Direkt an Endkunden hätte im Servicefall sicherlich Vorteile.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von g-town-andreas
    Das ist doch kein Problem... Der Händler darf Handys, Kameras, Laptops, Autos, Flugzeuge u.s.w. weiterhin mit einem Handyvertrag auch kostenfrei rausgeben.
    Das Urteil bezieht sich aber auf "Nicht-Hardware", wie z.B. Bargeld, Gutscheine, etc.. Da wird es "schlechter"


    Man möge mich korrigieren, wenn ich hier auf dem Schlauch stehe:


    Ist das Ganze dann nicht ein zahnloser Tiger?


    Mal angenommen ich als Endkunde hätte gerne eine Auszahlung von 300€ und der Händler würde sie mir gerne geben. Anstatt der 300€ cash weist der Händler in meinem Vertrag ein Handy zu einem Euro aus. Gleichzeitig kauft der Händler besagtes Handy von mir in Originalverpackung für 301€ per gesondertem Kaufvertrag zurück. Fürs FA gabs dann für den Mobilfunkvertrag keinen Preisnachlass (ansonsten wäre das ganze Subventionierungsmodell ja hinfällig), oder übersehe ich da was?

  • Umständlicher geht es nicht? Zumal zwei Mal Umsatzsteuer anfällt.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von g-town-andreas
    Das ist doch kein Problem... Der Händler darf Handys, Kameras, Laptops, Autos, Flugzeuge u.s.w. weiterhin mit einem Handyvertrag auch kostenfrei rausgeben.
    Das Urteil bezieht sich aber auf "Nicht-Hardware", wie z.B. Bargeld, Gutscheine, etc.. Da wird es "schlechter"


    Ja, das ist mir schon klar. ;) Die Frage eher, ob man quasi als "Einkaufsservice" die MwSt. wieder reinholen könnte und damit an den Kunden weitergeben könnte. Wäre die Möglichkeit, Amazon Guthaben quasi mit MwSt. rauszugeben ... aber das wird vermutlich am o.g. am Ende scheitern.

  • Zitat

    Original geschrieben von g-town-andreas
    Richtig, für den Kunden an sich egal.
    Wenn der Händler aber die gleiche Gewinnspanne haben will, kann er dir ab 01.03.2015 19% weniger Auszahlen, als am 28.02.2015


    es sind nur ca. 16% der Endsumme weniger ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von covalent_bond
    es sind nur ca. 16% der Endsumme weniger ;-)

    19% :cool: ;) 300€uro -19% = 243€uro , nur soo als Beispiel

    O2 Blue All in L 5G 240GB

  • Die 19% sind aber auf 252,10 Euro draufgerechnet und ergeben 300. In einer bruttosumme von 300 Euro sind also~16% Umsatzsteuer drin. Es wird nämlich nicht vom Hundert sonder im hundert gerechnet. :D


    Warten wir einfach mal ab was sich die Händler einfallen lassen.


    DARKHALF, rechne auf deine 243 mal 19% drauf :D ich komme da nur auf knapp über 289 euro.

  • Zitat

    Original geschrieben von covalent_bond
    es sind nur ca. 16% der Endsumme weniger ;-)


    Stimmt; hätte Richtigerweise heißen müssen: Am 28.02. hast du 19 % mehr als am 01.03. bekommen ;-)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!