Brief oder Paket, Rückruf möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960 Mir Betrug zu unterstellen, kommentiere ich jetzt lieber nicht. :mad:


    Die Frau schreibt gerade in einem anderen Forum:


    Frau: Ich habe etwas für rund 1.200,- € versteigert. Vereinbart ist Zusendung gegen Vorabüberweisung. Der Verkäufer hat mir jetzt einen Screenshot der Überweisungsquittung von einer türkischen Bank geschickt. Ist das nun sicher, kann ich das Paket rausschicken?


    Forennutzer: Da wäre ich vorsichtig. Screenshots kann ich beliebig am Rechner erstellen. Türkische Bank? Da wäre ich noch vorsichtiger. Wart' einfach ab, bis das Geld auf dem Konto ist, und dann schickst Du das Ding raus. Sag' ihm einfach, Du hast es Samstag nicht zur Post gepackt.


    Frau: Der Käufer bedrängt mich jetzt mit E-Mails, warum das Paket noch nicht da ist. Ich soll ihm die Einlieferungsnummer und sonstwas geben. Geld ist aber noch nicht da!


    Forennutzer: Schick nix raus, bevor das Geld da ist. Das klingt nach einem typischen Vorkassebetrüger. Türkische Bank, usw. - Vorsicht!


    Frau: OK, mach ich. Geld ist immer noch nicht da, ich schick' nix raus! Klingt wirklich nach Betrug.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Dann frage ich mich wirklich, warum überall immer behauptet wird, dass man in genau diesem Fall, wenn der Händler nicht liefert, die Zahlung zurückfordern kann. :mad:


    ... und warum es dies als Grund auf den Reklamationsformular gibt.


    https://www.ing-diba.de/imperi…ion_kartenumsatz_visa.pdf


    Du kannst natürlich immer alles beanstanden und beantragen, keine Frage. Geld zurück gibt es dann trotzdem nicht. Jedenfalls nicht dann, wenn Du sagst, dass der Fernseher seit 4 Wochen nicht geliefert wurde, und der Händler Dich vertröstet :cool: .

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Dann frage ich mich wirklich, warum überall immer behauptet wird, dass man in genau diesem Fall, wenn der Händler nicht liefert, die Zahlung zurückfordern kann. :mad:


    Wo wird das denn behauptet?


    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    ... und warum es dies als Grund auf den Reklamationsformular gibt.


    Damit mit dich direkt abweisen kann?

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Uh, warum schreibst du das nicht gleich? EBay oder Kleinanzeige?


    Würde ich persönlich auf dem Versandweg in solch einer Höhe niemals machen.


    Hak es ab.


    Sorry, ich dachte, das hätte ich erwähnt. Es war das Portal Quoka.de, das ist so etwas ähnliches wie ebay Kleinanzeigen.

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960 OK, das einzige, was man mir vorwerfen kann ist, dass ich sie nicht informiert hatte, nachdem die Überweisung nicht rausging. :rolleyes:


    Das einzige, was man Dir vorwerfen kann, ist, dass Du den Vertrag mit der Verkäuferin gebrochen hast, weil Du das Geld nicht wie vertraglich vereinbart vorab überweist. Und das machst Du VORSÄTZLICH (denn die alleine durch Dein Verschulden geplatzte Überweisung hättest Du längst wiederholen können).


    Nochmal: Du brichst den Vertrag VORSÄTZLICH :flop: :flop: :flop: .

  • Herbert, wenn ich etwas im Wert von 1200€ verkaufe, dann werde ich den Teufel tun und vor Geldeingang etwas los schicken. Selbst wenn mir der Verkäufer zehn Ausdrucke mit der Überweisung schickt.


    Bei der Summe würde ich ohne Paypal oder persönlicher Übergabe überhaupt nicht kaufen.


    Du hast jetzt sowieso nur noch zwei Möglichkeiten. Entweder du vereinbarst die Rückgängigmachung des Kaufs oder du bezahlst endlich und entschuldigst dich bei der Verkäuferin für die Umstände.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Du kannst natürlich immer alles beanstanden und beantragen, keine Frage. Geld zurück gibt es dann trotzdem nicht. Jedenfalls nicht dann, wenn Du sagst, dass der Fernseher seit 4 Wochen nicht geliefert wurde, und der Händler Dich vertröstet :cool: .

    Ähm. Sorry, da haben wir aneinander vorbei geredet.


    Wenn die Ware nicht innerhalb der gesetzten Frist geliefert wird, dann widerrufe ich den Kaufvertrag (schriftlich). Wird das Geld nicht erstattet, dann wende ich mich an meine Bank. Mein Prinzip ist es, immer zunächst eine gütliche Einigung herbeizuführen.


    Ich hatte in meinem Leben bisher vielleicht drei Fälle, bei denen ich dann die Lastschrift habe zurückbuchen lassen. Bei KK ist mir das noch nicht passiert.


    Ich gehöre nicht du den Leuten, die, nur weil sie "ungeduldig" sind, einfach so das Geld rückbuchen lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Sorry, ich dachte, das hätte ich erwähnt. Es war das Portal Quoka.de, das ist so etwas ähnliches wie ebay Kleinanzeigen.


    wäre ich die Frau bekämst du als nächstes eine Frist zur Zahlung gesetzt, und dann geht alles seinen juristischen Weg, du hast keinerlei Handhabe, DAS sollte dich unruhig schlafen lassen, denn diese ganzen Kosten wirst du tragen müssen

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