Blockupy-Proteste gegen EZB - Krawall in FFM

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ja vor allem wenn Du noch im Bett gelegen hast...


    Da ich ja schon vorher klipp und klar geschrieben habe (über die Jahre schon mehrfach sogar) dass es dabei um Banken geht, und ich nicht in einer Bank übernachte wär mir selbst das egal ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Kollateralschaden und schlecht für meine Versicherung ;)


    Sehr zynische Ansicht. Außerdem würde deine Versicherung bei deinem brennenden Auto mit Sicherheit nicht zahlen...

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Kollateralschaden und schlecht für meine Versicherung ;)

    Bringt dir nur nichts wenn du gerade im Bett schläfst.

    Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    dass es dabei um Banken geht, und ich nicht in einer Bank übernachte wär mir selbst das egal ;)

    Gut das alle angezündeten Autos den Banken gehört haben. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Der GDV dürfte es besser wissen als ihr:
    http://www.gdv.de/2013/04/bei-…ie-teilkaskoversicherung/


    Dein Artikel behandelt nur Brandstiftung. Innere Unruhe ist rechtlich jedoch etwas anderes als anonyme Brandstiftung, siehe z.B. hier und hier (erster Absatz).


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Jetzt komm ihm doch nicht mit sachlichen Argumenten - das ist doch nur hinderlich...


    Hast recht. Ich habe den "Brennende Banken interessieren mich nicht, ich besitze ja keine eigene" (oder so ähnlich) Post erst danach gelesen :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Ma-Dai
    Dein Artikel behandelt nur Brandstiftung. Innere Unruhe ist rechtlich jedoch etwas anderes als anonyme Brandstiftung, siehe z.B. hier und hier (erster Absatz).


    Die Allianz sagt dazu:
    Man spricht erst dann von Inneren Unruhen, wenn sich so viele Personen zusammenrotten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben, dass die Geltung der Rechtsordnung in Frage gestellt ist. Das ist bei den jährlichen Demonstrationen am 1. Mai, auch wenn sie ausufern sollten, kaum der Fall.
    Quelle


    ChickenHawk
    Immer noch besser als nichts.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Die Allianz sagt dazu:
    Man spricht erst dann von Inneren Unruhen, wenn sich so viele Personen zusammenrotten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben, dass die Geltung der Rechtsordnung in Frage gestellt ist. Das ist bei den jährlichen Demonstrationen am 1. Mai, auch wenn sie ausufern sollten, kaum der Fall.
    Quelle


    ChickenHawk
    Immer noch besser als nichts.


    Naja, die Definition passt nicht ganz. Nicht die Geltung der Rechtsordnung muss in Frage gestellt sein, sondern das Rechtsbewusstsein einer größeren Gruppe, die sich zusammenrottet, um gemeinsam gewalttätig zu werden. Bei 4.000 "Straftätern" unter 17.000 Demonstranten gegen 10.000 Polizisten kann das schon gegeben sein.
    Zum Vergleich: Die Kambodscha-Demonstration 1970 in Berlin gilt als innere Unruhe, obwohl "nur" insgesamt 7.000 Demonstranten bei 5.000 Polizisten anwesend waren (Quelle).


    Ob Blockupy ebenfalls als innere Unruhe gelten wird, müsste im Zweifel richterlich geklärt werden. Die 1. Mai Krawallen haben dagegen ja fast so etwas wie ein Gewohnheitsrecht. Daher sollte man dabei auch nicht unbedingt in der falschen Straße parken, das könnte sonst als Fahrlässigkeit gelten ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!