Widerruf: Zustellung per Gerichtsvollzieher?

  • Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi
    Hattest du den Widerruf zunächst auf anderem Weg versucht, oder direkt per Einschreiben?


    9. April per Mail an die im "Formular" angegebene Mailadresse.
    20. April per Einschreiben


    Wie es der Zufall* will, hat der Händler die Ware am 21. April an mich versendet.
    Möglicherweise hat ihn das Einschreiben nicht persönlich erreicht, da er gerade auf der Post war. ;)



    * Bestellt und auch schon bezahlt hatte ich die Artikel bereits am 18. Februar.
    Da war zwar ein Artikel nicht an Lager, aber im Webshop angeboten. Ich gehe dann davon aus, dass dieser beim Lieferanten bestellt wird - auch davon, dass dieses eine Weile dauern kann. Aber 2 Monate ohne jegliche Kommunikation fand' ich dann doch etwas lang, zumal es ja nichts speziell für mich gefertigtes war.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Das ist auch korrekt. Das wurde kürzlich geändert.


    Frage mich da bloss, wie Otto-Normalverbraucher da im Härtefalle fristgemäss widerrufen kann.


    Einschreiben muss man ja nicht annehmen, Einwurfeinschreiben wurden m.R. nach nicht immer als "gerichtsfest" angesehen. Und eine Zustellung per Gerichtsvollzieher kann dauern und kostet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    ...


    Einschreiben muss man ja nicht annehmen, ...


    Muss man nicht, aber wenn man absichtlich die Annahme verweigert um den Zugang des Widerrufs eines Kunden zu verhindern kann trotz der Nichtannahme ein Zugang fingiert werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    ...
    Einschreiben muss man ja nicht annehmen, Einwurfeinschreiben wurden m.R. nach nicht immer als "gerichtsfest" angesehen. ...

    Zugangsnachweis durch Einwurfeinschreiben
    Bundesgerichtshof lässt den Nachweis des Einwurfes durch die Deutsche Post genügen. (Urteil vom 25.01.2012 - VIII ZR 95/11)


    http://vertraege-vom-anwalt.de…urch-einwurfeinschreiben/

  • Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi
    Muss man nicht, aber wenn man absichtlich die Annahme verweigert um den Zugang des Widerrufs eines Kunden zu verhindern kann trotz der Nichtannahme ein Zugang fingiert werden.


    Das stimmt vermutlich. Ich hätte vielleicht besser formulieren sollen: Man "kann ja unabsichtlich nicht da sein", um das Einschreiben anzunehmen. Da diese Firma in einem sogenannten "Business Park" ("Büroflächenvermietung", "Virtual Offices") domiziliert ist, halte ich diese Wahrscheinlichkeit sogar hier im Falle für erheblich.


    Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    Zugangsnachweis durch Einwurfeinschreiben
    Bundesgerichtshof lässt den Nachweis des Einwurfes durch die Deutsche Post genügen


    "...für den Fall (...), dass die Zustellung ordnungsgemäß erfolgt." (ebenda)


    Darauf würde ich mich jetzt gerade in diesem Falle einer Adresse mit sehr "vielfältiger und flexibler" Nutzer-, Mieter- und Empfängerstruktur nicht drauf verlassen wollen. Selbst dann, wenn man manche Verhältnisse vor Ort dem Empfänger "zurechnen" darf...


    Klar, wenn man glaubwürdig emailt und danach gleich mehrere Briefe/Einschreiben nicht empfangen worden sind, wird de facto wohl auch dann der Empfänger das zu verantworten haben.

  • Edit:
    Ich habs eben nachgeschaut:
    Die Kosten für meinen Vorschlag sind nur ein paar Euro günstiger bei deutlich höheren Aufwand und somit ist der Gerichtsvollzieher die bessere Alternative. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Das stimmt vermutlich. Ich hätte vielleicht besser formulieren sollen: Man "kann ja unabsichtlich nicht da sein", um das Einschreiben anzunehmen. Da diese Firma in einem sogenannten "Business Park" ("Büroflächenvermietung", "Virtual Offices") domiziliert ist, halte ich diese Wahrscheinlichkeit sogar hier im Falle für erheblich.

    Wenn die Frist verstreicht, weil der Händler nicht erreichbar ist oder das Schreiben nicht abholt, dann ist das nicht das Verschulden des Kunden. Schließlich hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass er postalisch erreichbar ist.


    Wie sollte es auch anders sein? Dann könnte ja jeder einfach für 'nen Monat untertauchen und sich dann herausreden, dass er all die Mahnungen, Forderungen, Widersprüche usw. ja nicht "fristgerecht" erhalten hätte.

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