Frage zum Arbeitslosengeld I

  • Nehmen wir an, jemand hat einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob. Dieses Arbeitsverhältnis wird durch den Arbeitgeber gekündigt. Eine neuen (Neben-) Job möchte der betroffene Arbeitnehmer nicht mehr annehmen.


    Besteht Anspruch auf ALG I als Versicherungsleistung (wie etwa Krankengeld) oder setzt der Bezug von ALG I eine (aktive) Arbeitssuche voraus? Der Betroffene beabsichtigt im Übrigen nicht, sich "pro forma" als arbeitssuchend zu melden, weil er dem Arbeitsmarkt de facto nicht zur Verfügung steht - diese (theoretisch möglicherweise bestehende) Möglichkeit steht daher nicht zur Disposition.

  • Re: Frage zum Arbeitslosengeld I


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    oder setzt der Bezug von ALG I eine (aktive) Arbeitssuche voraus? Der Betroffene beabsichtigt im Übrigen nicht, sich "pro forma" als arbeitssuchend zu melden, weil er dem Arbeitsmarkt de facto nicht zur Verfügung steht -


    So wird ein Schuh draus was eben auch bedeutet - dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen = kein ALG 1.


    Nur als Hinweis: Sofern der Betroffene die Zeit in der er dem Arbeitsmarkt de facto nicht zur Verfügung steht (Weltreise etc.pp.) nicht für die RV anderweitig nachweisen kann kann es u.U. sinnvoll sein sich zwar arbeitssuchend zu melden ohne aber ALG 1 zu beantragen.

  • Re: Re: Frage zum Arbeitslosengeld I


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    So wird ein Schuh draus was eben auch bedeutet - dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen = kein ALG 1.


    Nur als Hinweis: Sofern der Betroffene die Zeit in der er dem Arbeitsmarkt de facto nicht zur Verfügung steht (Weltreise etc.pp.) nicht für die RV anderweitig nachweisen kann kann es u.U. sinnvoll sein sich zwar arbeitssuchend zu melden ohne aber ALG 1 zu beantragen.


    Kannst Du das mal näher erläutern?

    Beste Grüße
    W.

  • Re: Re: Re: Frage zum Arbeitslosengeld I


    Zitat

    Original geschrieben von 7650w
    Kannst Du das mal näher erläutern?


    "Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit. Es wird zwischen Anrechnungszeiten, die für Ihre Rente bewertet werden, und Zeiten ohne Bewertung unterschieden. Auch ohne Bewertung (zum Beispiel für Arbeitslosigkeitszeiten ohne Leistungsbezug) können diese Zeiten Ihrem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben werden."


    http://www.deutsche-rentenvers…_sie_beachten_sollten.pdf


    Soll heißen: Wenn ich ne Weltreise mache ohne ALG 1 zu beziehen und nicht arbeitslos gemeldet bis bekomme ich genau 0,0 für die Rente angerechnet. Mache ich ne Weltreise, bin arbeitslos gemeldet ohne ALG 1 Bezug kann in bestimmten Konstellationen diese Zeit dann trotzdem für die spätere Rente berücksichtigt werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Sagen wir mal so:
    Wer keine Leistungen bezieht steht auf der Prioritätenliste der Fallmanager nicht gerade ganz oben...


    So ist es :top: .


    BTW:
    Ich hatte mich beim Arbeitslosenamt auch mal "arbeitssuchend" gemeldet, obwohl ich ungekündigt und unbefristet tätig war. Das ist ein absolut korrektes Verhalten, um ggf. Jobangebote des Arbeitslosenamtes zu erhalten. Z.B. dann, wenn bei Ausschreibungen hochqualifizierter Stellen kein arbeitsloser Bewerber verfügbar ist.


    Aber wie schon oben geschrieben steht: Wer dort keine Leistungen bezieht, wird nicht mit Priorität bearbeitet...

  • Re: Frage zum Arbeitslosengeld I


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Nehmen wir an, jemand hat einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob. Dieses Arbeitsverhältnis wird durch den Arbeitgeber gekündigt. Eine neuen (Neben-) Job möchte der betroffene Arbeitnehmer nicht mehr annehmen.


    Besteht Anspruch auf ALG I als Versicherungsleistung (wie etwa Krankengeld) oder setzt der Bezug von ALG I eine (aktive) Arbeitssuche voraus? Der Betroffene beabsichtigt im Übrigen nicht, sich "pro forma" als arbeitssuchend zu melden, weil er dem Arbeitsmarkt de facto nicht zur Verfügung steht - diese (theoretisch möglicherweise bestehende) Möglichkeit steht daher nicht zur Disposition.


    Wenn von einem "Nebenjob" die Rede, soll das heißen, dass derjenige noch einen "Hauptjob" hat und deswegen dem Arbeitsamrkt nicht zur Verfügung steht? Dann ist er ja nicht arbeitslos, sondern hat ja Arbeit.


    Gruß
    Lisa

  • Danke Euch erst einmal.


    Der von mir beschriebene Fall weist die Besonderheit auf, dass es sich um einen Nebenjob handelt. Die hauptberufliche Tätigkeit besteht unverändert fort.


    Wie sähe eine Meldung als arbeitssuchend dann überhaupt aus? "Suche stundenweisen Nebenjob am späten Nachmittag?" Diese Stunden müssten auch noch so liegen, dass sie mit dem Hauptjob nicht kollidieren und in seltenen Fällen auch kurzfristig verschoben werden können, wenn der Hauptjob das erfordert.


    Ein wenig abstrus wäre das schon ... :confused:

  • Hallo Frank,


    habe ich es doch richtig verstanden.

    Zitat

    Arbeitsagentur:
    "Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind: Sie müssen arbeitslos sein, Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben."


    Quelle: Arbeitsagentur Anspruchsvoraussetzungen


    Da man durch Verlust des Nebenjobs nicht arbeitslos ist, gibt es auch kein Arbeitslosengeld.


    Gruß
    Lisa

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